Platinumgroup euro collect inkassobüro?
Hey leute. Ich habe mal im februar diesem jahres nur einen antrag auf deine kreditkarte bei firstgold gemacht und die haben mir gleich ein päckchen per nachnahme geschickt und ich habe es dann natürlich abgelehnt. Dann hab ich von meinem wiederrufsrecht gebrauch gemacht. Bis dann nach paar tagen wieder ein päckchen kam das ich auch dann wieder abgelehnt habe. Dann schickten die mir eine email in der stand dass ich angeblich noch eine bestellung getätigt habe und die 2 wochen wiederrufsfrist schon abgelaufen sei und dass ich bezahlen muss. Ich habe den klar gemacht dass ich nicht zahlen werde. Bei der 1. Mahnung habe ich wiedersprochen dann kamen die mit einem inkasso unternehmen namens "euro collect gmbh". Vorgestern habe ich ne email bekommen, "Letzte Nachfrist, in der sie mir drohten mit einer Klage die 180 euro zu zahlen. Was soll ich machen habts ihr ne Idee bzw. Kennt sich da jemand aus oder hat mit denen schon erfahrung? Danke im vorraus
5 Antworten
Da Du im Grunde der ersten Mahnung von Platinumgroup/firstgold widersprochen hast, kannst Du diese (Inkasso-)Mahnung von euro collect gmbh ignorieren.
Du musst allerdings damit rechnen, dass Du weitere Mahnungen erhalten wirst und ggf. irgendwann auch ein Rechtsanwalt mandatiert wird und dann dieser Dir Mahnungen schickt. Das kannst Du grundsätzlich alles ignorieren.
Sollte allerdings ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen (die kommen in gelben Umschlägen wie die Bußgeldbescheide, wenn Du geblitzt worden bist und es Punkte gibt), dann musst Du unbedingt innerhalb der 14 tägigen Frist reagieren und Widerspruch beim Mahngericht einlegen.
Was kannst Du noch tun?
1.) Wenn Du Dir nicht sicher bist hinsichtlich Deines Widerspruchs kannst Du zusätzlich auch folgendes Schreiben an euro Collect gmbh senden (am besten per Einschreiben-EINWURF für 2,85 € Porto).
---------- schnipp ----------
Absender
Einschreiben-Einwurf
Empfänger (bid Coburg)
Ort, Datum
AktenzeichenPlatinumgroup/firstgold / Heisenberg555Ihre Mahnung vom Datum
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der Forderung Ihrer Auftraggeberin und den von Ihnen aufgestellten Verzugs-/Mahnkosten. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Ich habe keine weitere Bestellung bei Ihrer Auftraggeberin getätigt noch eine Lieferung oder sonstige Dienstleistung Ihrer Auftraggeberin erhalten.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf.
Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einen solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung unberechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
---------- schnapp ----------
2.) War der Mahnung des Inkassounternehmens euro collect gmbh eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung von Platinumgroup/firstgold beigefügt, die ordnungsgemäß von der richtigen Person unterzeichnet worden ist? Originalunterschrift? Falls nicht, ergänzt Du in obigen Schreiben noch den Absatz
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Ich habe keine weitere Bestellung bei Ihrer Auftraggeberin getätigt noch eine Lieferung oder sonstige Dienstleistung Ihrer Auftraggeberin erhalten.
wie folgt:
Ferner weise ich Ihre Erklärung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht im Original nach § 174 Abs. 1 Satz 1 BGB zurück.
3.) Gehe zur Polizei mit allen Unterlagen (in Form von Kopien; gültigen Personalausweis nicht vergessen) und dort Strafantrag gegen Platinumgroup/firstgold und gegen euro collect gmbh stellen, weil Du den Verdacht hast, daß die vorgenannten Unternehmen versuchen Dich zu betrügen und weil Du Dich genötigt fühlst.
4.) Schreibe einen Beschwerde-Brief (0,70 € Porto) an die Aufsichtsbehörde (die Präsidentin des OLG Düsseldorf) mit gleichem Inhalt wie unter 3.) beschrieben.
SO - und NUR so, sollte es IMMER gemacht werden, um diese Nester endlich auszuräuchern. Ich frag mich auch immer, wer in Zeiten, wo man wirklich schnell eine halbwegs gute Stelle finden kann, noch für derartige Unternehmen tätig sein kann.
Ich würde zur Polizei gehen und die Mitarbeiter der Firma sowie des Inkassos anzeigen wegen Verdachts des schweren (=gewerblichen) Betrugs und der Nötigung. Ich würde das so begründen, dass die absichtlich die Widerrufsschreiben zu spät bearbeiten und dann behaupten, dass Fristen abgelaufen seien, obwohl das gar nicht stimmt. Dass die trotz Widerruf ein neues Päckchen schicken.
Das sind einfach nur üble Abzocker.
Vor Gericht gehen die üblicherweise nicht.
Dem Inkasso würde ich nur einen Driezeiler schicken: "Wertes Inkasso. Soeben habe ich die Mitarbeiter ihrer Auftraggeberin und die Mitarbeiter ihres Unternehmens wegen Verdacht des Betruges und der Nötigung angezeigt. Die Versuche ihrer Mandantin, mir das Widerrufsrecht durch absichtlich verspätete Bearbeitung meines Widerrufs zu verweigern, wird vor Gericht zur Sprache kommen. Sollten Sie mir weitere Drohbriefe schicken, werden diese ebenfalls der Polizei vorgelegt."
"Ich habe mal im februar diesem jahres nur einen antrag auf deine kreditkarte bei firstgold gemacht und die haben mir gleich ein päckchen per nachnahme geschickt und ich habe es dann natürlich abgelehnt."
Du hast genau genau genommen einen Vertragsschluß angeboten und Firstgold hat ihn angenommen. Damit ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dann hat Firstgold seine Verpflichtung erfüllt und dir die Karte im Päckchen zugeschickt. Aber du hast die Leistung deines neuen Vertragspartners nicht angenommen. Dafür kann Firstgold nichts, sie haben geleistet - und du bleibst weiterhin zu deiner Leistung verpflichtet (Zahlbetrag).
Was du dann schilderst, kann ein Leser hier nicht nachprüfen. Ob der Widerruf korrekt war und ob er an die richtige Adresse gegangen ist und fristgemäß war und wie oft du noch irgendwo herumgeklickt hast (siehe 2. Päckchen und 2. Bestellung), ob du also sogar 2 Verträge abgeschlossen hast - das alles kann auf GF nicht richtig geprüft werden. Wenn du möchtest, könntest du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Bedenke bitte, daß du für alles Beweise brauchst.
Ich möchte davor warnen, zur Polizei zu gehen, wie hier auf GF von manchen Fraganten vertreten wird. Es ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, Polizei und Staatsanwalt interessiert es nicht. Aber später interessiert es den Staatsanwalt, wenn wissentlich eine falsche Anzeige gegen jemanden erstattet wurde oder "ins Blaue geschossen" wurde, nach dem Motto "Nun sucht 'mal schön, ihr werdet schon 'was finden!". Da kann er ziemlich sauer werden.
Was das Inkasso-Büro angeht. Zunächst ist einmal davon auszugehen, daß es sich ans Gesetz hält. Inkasso-Büros sind von der Rechtsprechung nicht verboten worden, im Gegenteil, sie wurden bestätigt. Sie unterstehen einer Berufsaufsicht und bei Verstößen würden sie ihre Zulassung verlieren. Man sollte also sehr vorsichtig sein mit der Behauptung, sie hätten rechtswidrig gehandelt.
Mehr kann ich dir leider nicht helfen. Du kannst nur allein entscheiden.
Dann hat Firstgold seine Verpflichtung erfüllt und dir die Karte im Päckchen zugeschickt. Aber du hast die Leistung deines neuen Vertragspartners nicht angenommen. Dafür kann Firstgold nichts, sie haben geleistet - und du bleibst weiterhin zu deiner Leistung verpflichtet (Zahlbetrag).
Fristgold hat eine Kreditkarte per Nachnahme versendet.
Das ist per se schon mal unseriös, weil der Käufer so im Falle eines Widerrufs seinem Geld hinterlaufen muss. In dem Fall die Annahme zu verweigern hat ihn vor einem finanziellen Schaden bewahrt.
Ich habe noch nie in meinem Leben, weder privat noch beruflich, meine Kreditkarte per Nachnahme bekommen.
Was du dann schilderst, kann ein Leser hier nicht nachprüfen. Ob der Widerruf korrekt war und ob er an die richtige Adresse gegangen ist und fristgemäß war und wie oft du noch irgendwo herumgeklickt hast (siehe 2. Päckchen und 2. Bestellung), ob du also sogar 2 Verträge abgeschlossen hast - das alles kann auf GF nicht richtig geprüft werden.
Was Du hier schreibst, ist völlig ohne Sinn, denn mit dem Geschreibsel kannst Du im Grunde jede Handlung von jedem Fragesteller hier in Frage stellen. Es ist auch nicht Deine Aufgabe so etwas zu überprüfen, sondern einen guten Rat mit Hilfe der Angaben des Fragestellers zu geben. Ggf. kann man nachfragen, wenn man unsicher ist.
Wenn du möchtest, könntest du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Könnte er. Macht aber, wenn er keine Rechtschutzversicherung oder keinen Anspruch auf Beratungshilfe hat, keinen Sinn, da er in Vorleistung treten muss. Und solange keine Klage erhoben wird, ist das auch nicht notwendig.
Falsch!Bedenke bitte, daß du für alles Beweise brauchst.
Heisenberg555 muss gar nichts beweisen. Derjenige, der etwas positives behauptet, muss bei Bestreiten seine Behauptung beweisen.
Ich möchte davor warnen, zur Polizei zu gehen, wie hier auf GF von manchen Fraganten vertreten wird. Es ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, Polizei und Staatsanwalt interessiert es nicht.
Und ich muss an dieser Stelle den Fragesteller vor Deinen Falschausführungen und der Angstmache warnen, denn wenn der Verdacht des versuchten Betrugs und der Nötigung im Raum steht, werden diese Straftaten auf Antrag des Geschädigten sehr wohl verfolgt. Und ob es hier noch zu einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft bei diesen beiden Firmen kommt, wenn man sich mal im Internet umschaut, bezweifele ich.
Aber später interessiert es den Staatsanwalt, wenn wissentlich eine falsche Anzeige gegen jemanden erstattet wurde oder "ins Blaue geschossen" wurde, nach dem Motto "Nun sucht 'mal schön, ihr werdet schon 'was finden!". Da kann er ziemlich sauer werden.
Das ist jawohl schon grober Unfug, denn der Fragesteller wird seine Anzeige immer so formulieren, dass es den Verdacht einer Straftat gibt und nicht mit "Ich habe es ganz genau gesehen." Abgesehen davon ist die Beweisführung für falsche Verdächtigung sehr, sehr schwer.
Was das Inkasso-Büro angeht. Zunächst ist einmal davon auszugehen, daß es sich ans Gesetz hält. Inkasso-Büros sind von der Rechtsprechung nicht verboten worden, im Gegenteil, sie wurden bestätigt. Sie unterstehen einer Berufsaufsicht und bei Verstößen würden sie ihre Zulassung verlieren. Man sollte also sehr vorsichtig sein mit der Behauptung, sie hätten rechtswidrig gehandelt.
Genau dies würde ich in der Beschwerde an die OLG-Präsidentin dringend anregen: den Entzug der Zulassung.
Im konkreten Fall hätte das Inkassounternehmen seiner Auftraggeberin raten müssen, wenn diese an der Forderung festhalten will, direkt einen Rechtsanwalt zu beauftragen und Klage vor dem örtlichen AG unseres Fragestellers einzureichen. Denn schließlich hat unser Fragesteller der ersten Mahnung bereits eindeutig widersprochen und damit sind weitere außergerichtliche Mahnkosten nicht mehr erstattungsfähig. Das Inkassobüro selbst kann ja nicht im Klageverfahren als Prozeßbevollmächtigter tätig werden.
Und die Klagebegründung wird dann ohnehin in der Luft zerrissen werden.
Hallo mepeisen,
ich kann dir versichern, daß ich noch nie (!) irgendetwas und irgendwann dem Support gemeldet habe und natürlich auch hier nicht. Ich habe das vorsichtshalber mit folgenden Worten gegenüber Xipolis zum Ausdruck gebracht: "Geschenkt, geschenkt ... keine Sorge", um gleich klarzumachen, daß ich mich nicht aufrege, es mir gleichgültig ist und ich mich eher langweile. Die Sachdiskussion war mit Vergabe der Hilfreisten Antwort beendet, auch dies hatte ich Xipolis mitgeteilt. Danach hatte er einfach kein Ende gefunden.
Nochmal: Meldungen jeglicher Art an den Support sind mir fremd und lehne ich - erst recht in diesem Fall - ab, in dem weder Trollerei noch sonst irgendein Regelverstoß von einer der Seiten vorliegt, weder von Xipolis, noch von dir oder mir.
Auch von dir wüßte ich, daß du nie eine Supportmeldung machen würdest, hieße es doch, daß du der Sache nicht gewachsen wärest. Und das glaube ich nun auf keinen Fall. Auch, wenn der Support meinte, er müßte mich schützen, so gilt für mich dasselbe.
Vielleicht solltest du in deinem Umkreis nachforschen? Und dann blieben noch die Umos?
Ich persönlich bedauere die Löschungen und halte sie gar nicht für gut.
PS: Ich würde mich freuen, wenn von dir und Xipolis gleichlautende Versicherungen kommen würden.
Ich unterhalte mich mit Trollen nicht. Mehr habe ich nicht zu sagen. Geh woanders spielen.
Hmm, verstehe, Rettungsanker also, ich bin doch etwas enttäuscht. Ein guter Link ist flöten. Nun gut ... schließen wir den Thread.
Hmm, da ist nun auch deine Antwort. Auch du gibst keine gleichlautende Versicherung ab. Ihr beide also zusammen habt gemeldet. So peinlich waren euch die gelöschten Beiträge? Ich hatte den Thread schon geschlossen, warum hast du ihn wieder aufgemacht? - Nun gib' endlich Ruhe, der Thread ist beendet.
<°)))o><
aber ich hab nur das anfrage formular ausgefüllt und nichts bestellt es wurde einfach ohne vorwahrnung am nechsten tag versendet
"aber ich hab nur das anfrage formular ausgefüllt"
Auf der Firstgold-Seite steht deutlich "Kartenantrag" und "jetzt zahlungspflichtig bestellen".
Wenn du noch unter 18 Jahren bist, könnten deine Eltern die Genehmigung verweigern.
Wenn er unter 18 ist, ist dieses Geschäft nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes möglich. Hier kann sogar eine Strafbarkeit des Kreditkartenunternehmens vorliegen, denn dieses müsste durch beispielsweise Post-Ident-Verfahren das Alter prüfen.
Hallo,habe heute um 15Uhr 30 von Euro Collect eine Email mit der Forderung von 181Euro zu überweisen,habe gerade Wiederspruch gegen diese Forderung ein gelegt und werde es morgen noch per einschreiben machen und zur Polizei gehen.
Du bekommst innerhalb von 2-3 Tagen noch ein Brief von den hab das gleiche bekommen weiß jetzt nicht was ich tun soll Anzeige hab ich schon erstattet aber falls ich ein Anwalt benötige hab ich nicht das nötige Geld dafür
Scheint einer zu sein, der selbst ne Inkasso Bude hat oder mit solcher Abzocke seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ekelhaft.
Nachdem du offenbar gezielt meine zunächst sachlichen Verweise auf das BGB hast löschen lassen bzw. dem Support gemeldet hast, habe ich deine komplette Antwort gemeldet.
Das ist leider ein richtig mieses Niveau, was du hier abziehst.
Ich wiederhole: Schau ins BGB und informiere dich, dann kannst du mitreden. Und wenn du bewusst Falschinfos verbreitest erneut die Frage an dich: Wieso. Wieso lässt du andere Beiträge löschen, nur weil sie dir nicht in den Kram passen?