In Tiefgarage ist das Schloss der Zwischentür zum Treppenhaus defekt. Haupteingang und Garagentor können aber abgeschlossen werden. Ist Mietminderung möglich?

6 Antworten

Mietminderung setzt Kenntnis des VM über einen erheblichen Mangel der Mietsache voraus.

Euch ein Stellplatz in, aber nicht die TG selbst oder deren Zuwegung vermietet :-O

Eine Mietminderung dürfte insofern qualifiziert abgemahnt und bei sich bietender nächster Gelegenheit eine fristlose Kündigung nach sich ziehen und berechtigt zu kostenpflichtigem Mahnbescheid über den Zahlungsrückstand.

Ich rate euch daher zu einer Minderung, solche M braucht nämlich niemand :-O

G imager761


karlheinz1337 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 17:54

Ich habe ja auch keine Hauseingangstür bzw. Treppenhaus gemietet, und trotzdem vergleiche: 5% Mietpreisminderung weil Hauseingangstür nicht abschließbar ist: Amtsgericht Köln vom 28.10.1976 - Aktenzeichen (Az.) 153 C 3204/76

imager761  10.08.2015, 18:12
@karlheinz1337

Du willst es nicht kapieren, oder? Durch eine defekte Haus- oder Wohnungseingangstür kann du deine Mietsache nicht erreichen, durch eine nicht abschliessbare Zwischentür deinen Stellplatz aber durchaus :-)

Du verlangst eine vermeindliche "Einbrechersicherung", und die schuldet der VM eben nicht. Ganz abgesehen davon, dass ein abschliessbarer Zylinder nutzlos wäre, würde nicht jeder Nutzer der Tür sie stets sorgfältig abschliessen :-O

Aber bitte, kürze doch deine Miete. Der VM wird es dir danken :-O

karlheinz1337 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 18:20
@imager761

Nein, das verstehe ich in der Tat nicht. 

Ich kann meine Mietsache erreichen, wenn die Hauseingangstür nicht abgeschlossen ist (und somit ohne Schlüssel von der Straße aus geöffnet werden kann). 

Wie beeinträchtigt das deine Wohnqualität? Wurde der Hausbesitzer denn überhaupt schon SCHRIFTLICH auf diesen Mangel hingewiesen?

Das betrifft dann ja wohl alle Hausbewohner. Soll jetzt jeder die Miete um 2,50 € kürzen?

karlheinz1337 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 17:57

In dem Gebäude wurde innerhalb von 2 Jahren schon 4 mal in Wohnungen eingebrochen. Täter sind dabei immer durch die Tiefgarage gekommen, weil so die abschließbare Hauseingangstür umgangen werden kann. 

Vermieter wurde mehrmals schriftlich auf den Mangel hingewiesen und antwortet (und handelt) nicht. 

Ja, es betrifft alle Hausbewohner. Soll jetzt jeder die Miete kürzen? Es wäre mir lieber wenn der Vermieter das Schloss reparieren würde.

Als Vermieter würde ich im Falle einer Mietminderung Deinerseits diese wohl zunächst akzeptieren, weil ich deswegen sicher keinen Zoff anfangen werde. Nach Überprüfung aller Fluchtwege und -möglichkeiten würde ich vielleicht sogar das Schloß reparieren, wenn das sinnvoll ist.

Aber auf jeden Fall würde ich die nächste Möglichkeit nutzen, um die Miete den Möglichkeiten des lokalen Mietmarktes entsprechend deutlich nach oben korrigieren.

karlheinz1337 
Beitragsersteller
 11.08.2015, 11:40

Vielen Dank für die Antwort.

Ich hätte die Mietminderung, die scheinbar wenig erfolgsversprechend ist, auch nur als "letzte Eskalationsstufe" gesehen. 

Da bleibt mir wohl nur die eigene Wohnungstür besser vor Einbruch zu schützen, wenn der Vermieter dem denn überhaupt zustimmt. 

Leider habe ich auch auf diese (mehrmals schriftlich gestellte) Anfrage seit Monaten keinerlei Antwort vom Vermieter erhalten.

Aber dem Vermieter kann es ja egal sein, ob ich mich in er Wohnung sicher und vor Einbrechern geschützt fühle. Die Miete überweise ich ja auch so jeden Monat...

bwhoch2  11.08.2015, 13:36
@karlheinz1337
Da bleibt mir wohl nur die eigene Wohnungstür besser vor Einbruch zu schützen, wenn der Vermieter dem denn überhaupt zustimmt. 

Das sehe ich sowieso als beste Möglichkeit an. Ich weiß nicht, in welcher Etage Du wohnst, aber sobald es höher als EG ist, kann ein Einbrecher eigentlich nur durch die Wohnungstür.

Selbst wenn der Zugang zur Tiefgarage verschlossen wäre, hätte ein Einbrecher in einem großen MFH gute Chancen, rein zu kommen.

An allen Klingeln hintereinander läuten. Einer macht schon auf. Den anderen, die sich per Sprechanlage melden, kann der EB sagen, "ach, Entschuldigung, da habe ich wohl die falsche Klingel gedrückt" oder " ich müßte mal was bei xy vor die Wohnungstür stellen". Irgend einer macht schon auf. Ich kenne das, weil ich eine Zeit lang meinem Sohn ab und zu geholfen habe, Wochenzeitungen zu verteilen. Bei größeren Blocks einfach mal verschiedene Klingeln gedrückt. Manchmal wurde gleich dreimal geöffnet. Wer seine Wohnungstür geöffnete und gefragt hat, wer da ist, habe ich einfach gerufen "Zeitungen" und schon war ich drin. Kein Mensch hat das je kontrolliert.

Ist ein EB erst mal drin, wartet er vermutlich ab, bis alles ruhig ist und dann geht er ganz nach oben oder direkt dahin, wo niemand geantwortet hat. Dann das übliche Spiel.

Die meisten Türen sind so schwach, dass weder viel Kraft, noch Zeit und allenfalls das richtige Werkzeug nötig ist. Spürt der EB aber ungewöhnlichen Widerstand, läßt er schnell ab.

Warum sollte der Vermieter was gegen eine zusätzliche Sicherung der Wohnungstür haben? Es steigert in jedem Fall den Wert der Wohnung. Noch dazu in einer Gegend, die unsicherer ist, als anderswo. Vielleicht schießt er sogar was zu.

karlheinz1337 
Beitragsersteller
 11.08.2015, 13:56
@bwhoch2

Da hast Du wohl leider recht, so oder so kommt man bestimmt immer rein. In der Tiefgarage kann man aber natürlich noch bequem und ungesehen den Transporter mit dem Diebesgut volladen...

Warum sollte der Vermieter was gegen eine zusätzliche Sicherung der Wohnungstür haben? Es steigert in jedem Fall den Wert der Wohnung. Noch dazu in einer Gegend, die unsicherer ist, als anderswo. Vielleicht schießt er sogar was zu.

Das verstehe ich auch nicht. Es gibt keine Antwort von dem Vermieter (eine große Investmentfirma) auf meine Anfrage. Ich bekomme auf meine schriftliche Anfrage keine Antwort. Und wenn ich da anrufe sagen sie, dass man mir am Telefon nicht weiterhelfen kann - ich soll eine E-Mail schreiben. Das geht jetzt schon seit Monaten so.

bwhoch2  11.08.2015, 15:09
@karlheinz1337

Es ist ein Akt von Selbsthilfe um nicht zu sagen Nothile. Ich weiß, wie man sich fühlt, in einer Wohnung zu wohnen, wo schon mal eingebrochen wurde. Man hat das Gefühl, die Tür besteht nur aus einem Vorhang. Sollte es irgendwann bei Deinem evt. Auszug mal zu Problemen deswegen mit dem Vermieter kommen, hättest Du vor jedem Gericht sehr gute Karten, denn eigentlich ist es in der Tat Sache des Vermieters, für besseren Einbruchsschutz zu sorgen, gerade dann, wenn schon öfter eingebrochen wurde. Somit hat er schlechte Karten, wenn er Dir hinter her eine Beschädigung der Wohnungstür anhängen möchte.

Sprich doch mal diesbezüglich mit Deiner Hausratversicherung. Vielleicht geben die Dir auch gute Empfehlungen.

Ich sehe hier keinen Grund für eine Mietminderung. Der Zugang zum Haus bzw. zur Tiefgarage von außen durch Unbefugte kann - wenn ich das richtig verstehe - durch Verschließen der Tore bzw. Haupteingangstür verhindert werden. Es können also nur bereits unbefugt ins Gebäude gelangte Personen von der Tiefgarage ins Treppenhaus und umgekehrt?

Was spricht dagegen, nach jeder Durchfahrt durch die Tore zu warten, bis diese wieder geschlossen sind? Selbst wenn die Zwischentür abschließbar wäre, würde ich das machen, weil ich keine Fremden in "meiner" Tiefgarage haben möchte. Als ich mal einen Tiefgaragenstellplatz gemietet hatte, stand das sogar ausdrücklich im Mietvertrag: Man solle abwarten, bis sich das Tor wieder geschlossen hat, bevor man das Gelände verlässt, damit niemand unbefugt Zutritt bekommt. Ob diese Klausel rechtlich in Ordnung ist/war, weiß ich leider nicht. Aber jeder hat sich an diese Anweisung gehalten.

karlheinz1337 
Beitragsersteller
 11.08.2015, 11:31

Es können also nur bereits unbefugt ins Gebäude gelangte Personen von der Tiefgarage ins Treppenhaus und umgekehrt?

Ja, das ist richtig.

Was spricht dagegen, nach jeder Durchfahrt durch die Tore zu warten, bis diese wieder geschlossen sind? [....] damit niemand unbefugt Zutritt bekommt

Das ist in der Praxis nicht umsetzbar. Die Tiefgarage wird von ca 160 über die Treppenhäuser erreichbaren Wohnungen genutzt. Da kennt man nicht jeden Mieter und es fahren auch mal 4-5 Autos direkt nacheinander durch das Tor bevor es wieder zu geht.

Das ist doch ein Fluchtweg und der darf überhaupt nicht verschlossen werden!

Im weiteren eine ehrliche Meinung: Wenn ihr euch die Miete nicht leisten könnt solltet ihr bessere Ideen haben als Mietminderung.

karlheinz1337 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 17:15

Aber selbstverständlich dürfen die Türen verschlossen werden. Die Türen zur Tiefgarage haben in der Fluchtrichtung einen Schalter zur Kurzzeitentriegelung um die Türen jederzeit öffnen zu können.

Der Vermiter ist doch in der Pflicht das die Schlösser der Türen in Stand zu halten, insbesondere nachdem schon 4 mal durch den Keller eingebrochen wurde. Oder etwa nicht?

Ursusmaritimus  10.08.2015, 17:16
@karlheinz1337

...und Flucht aus der Tiefgarage? Gibt es mehr als einen Ausgang wenn ein Auto brennt?

karlheinz1337 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 17:19
@Ursusmaritimus

Ja. Die Tiefgarage hat mehrere Zufahrten, die ebenfalls mit Türen versehen sind, die sich nach von innen nach außen (aber nicht von außen nach innen) öffnen lassen.

schleudermaxe  10.08.2015, 17:25
@karlheinz1337

... und wie kommt da die Feuerwehr rein, wenn das Ding zu ist? Da möchte ich kein Verwalter sein, den würde ich aber auf den Topf setzen, wetten? ... und die Hautür ist wohl auch noch zu? Unglaublich!!!

Ursusmaritimus  10.08.2015, 17:51
@karlheinz1337

Wenn es mehrere Zufahrten gibt dürfen die Türen verschlossen werden.

imager761  10.08.2015, 18:01
@karlheinz1337

Der Vermieter ist doch in der Pflicht das die Schlösser der Türen in Stand zu halten

Sagt wer? Kannst du deinen Stellplatz über diese Tür erreichen, ist "ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch" überhaupt nicht aufgehoben. Allenfalls gemindert, aber: "Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.", § 536 I 1 BGB :-O

insbesondere nachdem schon 4 mal durch den Keller eingebrochen wurde. Oder etwa nicht?

Oder etwa nicht! Einbrüche gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und werden auch durch abgeschlossene Türen nicht verhindert. So denn jeder Mieter oder Nutzer der Tür sie denn stets hinter sich abschliessen würde.

karlheinz1337 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 18:07
@imager761

Einbrüche gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und werden auch durch abgeschlossene Türen nicht verhindert.

Zumindest bei der Hauseingangstür hat das Amtsgericht Köln anders geurteilt. Amtsgericht Köln vom 28.10.1976 - Aktenzeichen (Az.) 153 C 3204/76

imager761  10.08.2015, 18:19
@karlheinz1337

Ja, weil es der Mietersicherheit und Versicherungsauflagen dient, wenn sie nach 22 Uhr abschliessbar wäre :-)

Sie ist nun bestes Beispiel, dass das beste Schloss nichts nützt, wenn es etwa tagsüber unverschlossen jedermann leichten Zutritt verschafft, was deine unbotmäßige Forderung über eine abschliessbare Zwischentür ad absurdum führt.

Ich bleibe dabei: Von solchen M sollte man sich trennen, wenn man Gelegenheit dazu bekommt.

karlheinz1337 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 18:26
@imager761

Was für eine Geldverschwendung, dass der Vermieter überhaupt selbstschließende Schlösser in den Zwischentüren eingebaut hat...