Mieter hat einfach das schloß getauscht
hallo zusammen
also nächstes problem 2 familienhaus mit 1 haupteingang die andere familie hat einen seperaten eingang aber möchte jetzt den normalen haupteingang bennutzen. Von dieser Tür hat der mieter aber einfach das schloss ausgetauscht nun die frage darf der das (den eigendlich bin ich ja vermieter und die türe gehört ja nicht zu seiner wohnung)
nun also meine frage darf er einfach das schloß tauschen
und wenn ich das schloss tauschen lasse vom schlüsseldienst kann ich die kosten auf den mieter schreiben.
13 Antworten
Es gibt doch sicher einen Mietvertrag, der die Übergabe von Schlüsseln geregelt hat. Die Anzahl der Schlüssel zu den entsprechenden Türen ist meistens unter dem § Mietsache zu finden. Es kann auch im Übergabeprotokoll der Wohnung eine Auflistung von Schlüsseln geben. Üblich ist, dass der Vermieter für die Türen zur allgemeine Benutzung jeweils einen Schlüssel in Besitz hat. Wie ist es möglich, dass du keinen Schlüssel für die Haustür hast? Hast du deinem Mieter erlaubt, das Haustürschloss zu wechseln? Hier spielt der Verwandtschaftsgrad zwischen Vermieter und Mieter keine Rolle. Wenn es Fehler im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll in der Vergangenheit gegeben haben sollte, dann müssen diese Fehler jetzt behoben werden. Dazu ist der Mieter aufzufordern, unverzüglich eine Schlüssel für die Haustür bis 23.02.17:00h gegen Quittung an Vermieter heraus zu geben. Weigert sich der Mieter oder reagiert ohne Nennung eines Grundes nicht, nimmt das Schicksal seinen Lauf: Schlüsseldienst bohrt Schloss auf, baut neues Schloss mit 4 Schlüssel ein. Du bezahlst und verklagst deinen Mieter auf Schadensersatz. Bekommst du den Schlüssel, dann wechselst du das Schloss selbst oder lässest von dem Schlüssel Kopien fertigen.
Ein Mieter darf an der Tür, die in seine Wohnung führt, das Schloss austauschen. Gibt leider zu viele Vermieter, die einen Zweitschlüssel haben und auch nutzen. Da kann sich der Mieter wenigstens ein bischen schützen.
Richtig gelesen. Nur dies paßt Kinnear überhaupt nicht. Anders kann ich seinen gehässigen Kommentar zu meiner Antwort nicht einstufen.
Also, für mich ist die Sache klar. Der Mieter hat den einzigen Zugang zu seinem Mietbereich abgesichert mit einem eigenen Schlüssel und dies darf er, so jedenfalls der BGH. Sollte der Vermieter weitere Schlüssel in Umlauf haben, hat er dem Mieter sogar die diesbezüglichen Kosten und Lasten zu ersetzen. Die anderen Mieter haben keinen Anspruch auf Überwegungsrechte aus weiteren Mietbereichen. Ich rege an, zukünftig ggf. klare Vereinbarungen zu ordnen. Nachträgliche Änderungen gehen immer zu Lasten des Vermieters. Alles ganz einfach im Mietrecht.
So ein blödsin, wenn das Mietrecht so einfach wäre wie du sagst, dann könnte jeder Dummkopf den Job der Fachleute machen!!!! Lies mal bitte richtig, bevor du hier Gesetze oder Urteile zitierst, die du nichtmal verstehst.... So viel zum Thema "Ganz einfach im Mietrecht"
Ich glaube, Dir fehlt so einiges. Und ohne Deutschkurs wird es auch sicherlich nicht besser. Meine Antwort ist durch die Literatur abgesichert. Ich rege an, ggf. dort nachzuschauen oder hier solchen Unsinn nicht einzustellen.
Das ist verboten. Seiner Wohnungstür darf er wenn es keine Schließanlage ist, ein neues Schloss gönnen, nicht der gemeinsamen Haustür.
Seiner Wohnung darf er, wenn es keine Schliessanlage ist....... selbst wenn es eine ist, darf er es auch!
Er darf sein Schloss für seine Wohnung tauschen, weil kein anderer dort etwas zu suchen hat. Die Frage ist einfach, ob die Tür Teil seiner Mietsache ist. Wenn ja, dann ja, sonst nicht. Dann müßtest du ihn zunächst auffordern, den alten Zustand wieder herzustellen, bevor du den Schlüsseldienst bestellst.
sowas würde ich dann schriftlich machen aber bin nicht gut in sowas schreiben kann mir da vielleicht jemand von euch ein schreiben aufsetzen
Ja, schau mal gleich in deinen Briefasten hier!
Ich les aus dem Text, daß der Schloßtauscher dann noch eine Wohnungstür braucht, da es nur eine Haustür gibt.