Nachbar verstorben, Tür versiegelt... übler Geruch was tun!?
Unser Nachbar ist verstorben, die Tür wurde versiegelt...
Das ist gut einen Monat mehr...
nun kann man sich ja denken wie es aus der Wohnung zieht...
der Geruch ist echt schlimm, die Vermieterin kann nichts machen da es scheinbar an den Verwandten liegt...
Aber der Geruch zieht bis in unsere Wohnung und das ganze Treppenhaus stinkt...
Kann man da eine Mietminderung machen ? Oder müssen wir das einfach so hinnehmen ?
4 Antworten
das kann ja wohl nicht wahr sein, einen Monat lang liegt......?
Telefon an Gemeinde/Stadt oder an Polizei
okay, dann ists nicht so makaber, wie ich befürchtet habe. Also wenn die Besitzer nix machen, dann trotzdem an eine andere offizielle Stelle melden
Ist eine Baugenossenschaft. Hoffe das sie vielleicht was machen oder Druck machen wenn man die Miete kürzt. Deshalb die Frage ob das ergeht.
bin da kein Experte, dachte einfach, wenn es so grauslich stinkt, dann sofort handeln (lassen) durch übergeordnete Stelle, deshalb zB die Polizei.
Mietkürzung ist sicher ein Versuch wert, dürfte auch juristisch rechtens sein, dauert aber dann einfach einiges länger bis was geschieht. Auf jeden Fall nicht selber aktiv werden und in die Wohnung eindringen
Ich würde es eiskalt mal beim Gesundheitsamt versuchen und dort melden!
Warum wurde die Wohnung 'versiegelt'? Was vermutest Du, warum es 'stinkt'? Imein...die Leiche ist es ja wohl hoffentlich nicht! Und ein Haustier hoffentlich auch nicht! Vergammelnde Nahrung? Messi? Offenes Fenster und Vögel nisten in der Wohnung?
Normalerweise 'müffeln' Wohnungen nicht, nur weil sie nicht bewohnt werden...
Also er lag wohl 2-3 Tage darin und dort war auch ein Hund. Der Tod war soweit ich das vermute natürlich... war soweit ich weiß auch Vorbelastung da (Notarzt war wohl auch ab und an mal dort zwecks Atemnot).
Der Zustand der Wohnung ist mir nicht bekannt davor. Rollo sind alle unten und Fenster zu.
Ich weis auch nicht was vorher war (ob noch essen rum stand usw)....
Ist jetzt nicht das Schlimmste, aber natl trotzdem nicht schön. Imein...wenn der im Bett, auf dem Sofa, oder sonst wo gestorben ist (und nicht gerade in der Badewanne, oder generell auf Fliesen, also Bad, oder Küche), bleiben sicher nach 2-3 Tagen auch 'Spuren' die bestimmt iwann das müffeln anfangen, wenn man sich nicht drum kümmert!
Warum die Wohnung versiegelt wurde klärt es aber trotzdem nicht. In meinen Augen ist das kein Zustand und wenn sich der Vermieter nicht 'kümmert', muss man wohl selbst aktiv werden.
Wie gesagt: Entweder Gesundheitsamt informieren, oder ggf. bei der Polizei anzeigen. Klingt etwas übertrieben, aber man könnte bestimmt sowas wie SeuchenGefahr proklamieren. Und wenn sich die Erben nicht kümmern, dann wird eben im Zweifel (also offiziell) aufgebrochen, entrümpelt und desinfiziert!
Und wenn sich die Erben nicht kümmern,
Das wird wohl das Problem sein. Wenn es mutmaßlich Erben gibt, wird mit der Versiegelung wohl verhindert, dass sich einer der evtl. Erben Zutritt verschafft und schon mal alles zu sich nimmt, was irgendwie von Interesse sein könnte. Bargeld, Goldbarren, Schmuck etc.
Erst, wenn geklärt ist, wer überhaupt als Erbe in Frage kommt, wird wohl irgendwann jemand beauftragt, die Wohnung genau zu durchsuchen, um sie dann zum Ausräumen frei zu geben. Dass Vermieterin hier nicht viel machen kann, wenn es um einen Fall geht, der in der Behördenmühle eines Nachlassgerichts steckt, ist gut nachvollziehbar.
Aber der Tipp mit dem Gesundheitsamt ist auf jeden Fall gut und wenn man vermutet, dass womöglich das Haustier verendet in der Wohnung ist, vielleicht auch das Veterinäramt oder falls es noch leben könnte, auch der Tierschutzverein.
Vor 20-30 Jahren hätte der Vermieter wohl einfach 'nach dem Rechten' geschaut, aber heute sind Paragraphen und Persönlichkeitsrechte häufig wichtiger als die Vernunft. Da muss dann wenigstens alles seinen 'geordneten Gang' gehen.
Trotzdem glaube ich, das hier der Schutz der 'Allgemeinheit' höher zu bewerten ist.
Mich würde es nicht wundern (und hoffe), wenn (das) die Polizei oder auch das Gesundheitsamt nicht lange fackeln würden und die Wohnung öffnen. Kurzfristig mit dem Schlüssel der Erben, oder eben des Vermieters, oder eben auch ohne, wenn die nicht in 1-2 h oder zum Ortstermin antanzen.
Der Hund wurde an dem Tag an dem die Leiche geholt wurde auch abgeholt und ins Tierheim gebracht.
Siegelbruch ist ein schweres Vergehen. Ich verstehe, wenn sich Vermieters nicht rein trauen. Ist es ein amtliches Siegel?
Dennoch sollten Vermieters jetzt nicht gleichgültig sein, sondern sich selbst darum bemühen, dass diese Form der Belästigung schnellstens beseitigt wird. Üble Gerüche können sich auch so in Wänden und Bauteilen festsetzen, dass sie nur mehr durch radikale Maßnahmen zu beseitigen sind, wodurch erhebliche Folgeschäden möglich sind. Wer soll das dann dem Vermieter erstatten?
verschließt die Türe noch mehr.
Plane und Packband von Baumarkt. Plane vor Türe kleben. Geruch ist weg
Darf man das ? Wir sind nur Mieter müsste das nicht die Vermieterin veranlassen ?
mache Vermieterin den Vorschlag. Sicher darf sie das Siegel nicht brechen aber trotzdem kann man Außen Folie anbringen
Werde ich mal machen. Ist wirklich unschön.
eventuell reicht schon Putzlappen ect außen an Türspalt unten schieben
Ich frage mal nach was wir machen dürfen. Haben im Treppenhaus schon Vernebler hingestellt das alle 20min sprüht...
Tür versiegelt
von wem?
An den kannst Du eine Schadeneratzklage richten.
Das steht ja auf dem Siegel drauf - oder ?
Ich helfe Dir gerne.
Von der Polizei
Dann rufe da an und sage "Das dort "Verwesungsgeruch" wahrnehmbar ist." Die kümmern sich sofort. Das musst Du nicht hinnehmen aber auch keine Miete mindern. Informiere die - sie reagieren prompt.
Nein, also er wurde schon lange beerdigt! Aber das ist schon 1monat her. Die Wohnung ist seit dem unberührt und es scheint etwas darin zu gammeln den das ganze Gebäude stinkt.