Ferienwohnung - Waschmaschine und Geschirrspülmaschine defekt - Mietminderung möglich? Wie hoch?
Wir haben bis übermorgen eine 5er-Ferienwohnung (9Tage) für insgesamt 2060,00Euro gebucht.
Bei der Wohnung wurde uns eine Geschirrspülmaschine in der Wohnung und eine Gemeinschaftswaschmaschine bestätigt.
Die Waschmaschine ist durchgehend defekt und die Geschirrspülmaschine konnte erst heute repariert werden (wurde sofort reklamiert).
Bei der Waschmaschine gibt es also keine Lösung mehr. Die Geschirrspülmaschine können wir nur noch morgen nutzen.
Haben wir bei der Fewo-Vermittlung eine Chance auf eine Mietminderung? Wenn ja - in welcher Höhe? Danke im Voraus.
1 Antwort
Nach meiner Einschätzung wäre eine Mietminderung gerechtfertigt. Die Mietminderungstabelle wirft für die defekte Waschmaschine 5 % aus, der Geschirrspüler dürfte vielleicht 3 % gerechtfertigt erscheinen lassen.
Aber das Problem wird sein, diese Mietminderung zu verwirklichen. Ihr habt ja die Wohnung im voraus bezahlt; also müsst ihr euch das Geld zurückholen. Vom wem? Wer ist Vertragspartner? Das Vermittlungs-Portal oder der Vermieter?
Ich würde versuchen, mit dem Vermieter in Kontakt zu kommen. Ihr macht ihm deutlich, wie schön seine Ferienwohnung ist, wie insgesamt zufrieden ihr wart und dass die Beeinträchtigung durch die kaputten Geräte für euch sehr schmerzlich gewesen ist. Dann fragt ihr nach der Rückerstattung von 150 Euro. Einen Prozess darum zu führen, lohnt sich vermutlich nicht! Aber eine schlechte Bewertung der Unterkunft sollte den Vermieter nicht kalt lassen. Es kommt darauf an, ihm das deutlich zu machen, ohne dass er sich bedroht fühlt und deshalb auf stur schaltet. Dann habt ihr Chancen.
Wenn ich Vermieter wäre, würde ich sofort fragen, wieviel ihr zurückhaben wollt. Schließlich kommt es doch darauf an, zufriedene Gäste zu haben, sonst hat man bald gar keine mehr! Aber manche ticken halt anders.
Viel Glück, Toskana-Kalle