Fahrraddiebstall aus Tiefgarage wegen defektem Garagentor?
Hallo, mein 2500 euro teures Fahrrad wurde aus unserer gemieteten Tiefgarage geklaut da das elektrische Garagentor 2 Tage lang aufstand wie ich von einer Nachbarin erfahren hab.
in unserer hausratsversicherung sind ebikes nicht mit drin desswegen zahlen die nicht. Jetzt meine Frage, muss die Kosten nicht mein Vermieter also der Eigentümer übernehmen? Er ist ja verantworlich für das defekte tor da er es auch nie warten lässt?
5 Antworten
Ich verstehe deine Verärgerung, aber es stellen sich mir gleich mehrere "Rückfragen":
- Wusste der Vermieter überhaupt schon von dem defekten Tor / Torantrieb?
- Hatte er ausreichend Zeit sich darum zu kümmern und zu handeln?
- Bist du in der Zwischenzeit deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und hast in der Garage nicht einfach alles stehen lassen? (Dass das nicht so ist, wissen wir ja bereits)
- Ist es grundsätzlich oder laut Mietvertrag überhaupt statthaft, in der wohl allgemeinen Tiefgarage etwas anderes als den PKW abzustellen?
Es gehört zur Pflicht aller Mieter darauf zu achten, dass das Tor zu ist.
Wenn es zwei Tage offen steht und keiner dem Vermieter Bescheid gibt, dann kann er nichts dafür.
Dennoch kannst du den Vermieter darauf ansprechen, ob vielleicht er gegen solche Fälle versichert ist.
Viele Grüße
Michael
Ein Tor - zwei Eigentümer - zwei Nutzer.
Das kann nicht gutgehen.
Wenn überhaupt, dann kann man lediglich den anderen Eigentümer in die Verantwortung nehmen.
Wie das ausgehen wird, wissen wir beide.
Ich schlage vor, du suchst das offene und vor allem freundliche Gespräch mit deinem Vermieter.
Vielleicht gibt es ja eine Lösung.
Diese und ähnliche Vorwürfe wie in der Fragestellung solltest du dir aber besser verkneifen.
Gruß Michael
Ich hab schon mit meiner vermieterin offen und nett geredet, die meinte sie hätte ihre versicherung gefragt und die wollen das nicht übernehmen. Aber bei 2500 euro will ich einfach nichts unversucht lassen. Hab uhr auch gesagt das ich das nicht böse meine und sie versteht mich da auch.
Dann bleibt wirklich nur der andere Eigentümer übrig.
Einzige kleine Chance besteht darin, dass er davon gewusst hat.
Aber auch seine Versicherung wird das wohl nicht übernehmen und aus seiner eigenen Tasche zahlt er es sicher auch nicht freiwillig.
Das wird wohl ausgehen wie das "Hornberger Schießen".
Mir fallen noch zwei Fragen ein:
- Hast du schon Anzeige erstattet?
- War dein Fahrrad codiert?
Vielleicht bekommst du es dann ja zurück.
Gruß Michael
Bei der polizei hab ich anzeige erstattet und alle daten angegeben aber die meinten die tauchen selten wieder auf weil die meisten direkt nach polen gehen😭
Wenn ihr nicht vertraglich vereinbart habt, dass der Vermieter für Schäden an abgestellten Fahrzeugen haftet, dann zahlst du den Schaden aus eigener Tasche. Ich sehe hier nicht, dass der Vermieter den Schaden verschuldet hätte.
Es hat dich ja auch keiner daran gehindert, dein "E-bike" ausreichend zu versichern, oder?
das Rad war trotzdem zumind. angeschlossen mit einem Schloß ?
Ich habe eine spezielle E-Bike Versicherung abgeschlossen über HWI E-Bike Schutz Heinemann
Wenn das Rad nicht abgeschlossen war, ist es natürlich schwierig. Hineinschleichen kann sich immer Jemand, wenn die Garage 5 min offen bleibt.
Hausrat ist da schwierig, weil meist nur 1% mit der Radversicherung integriert sind
Hallo,
was hat der Vermieter mit deinen Sachen zu tun ? Gar nichts.
Außerdem wirst du dir die Frage gefallen lassen müssen, warum du nicht für 30 € eine solide Stahlkette besorgt hats und damit das Fahrrad an einen Pfeiler oder einem anderem stabilen Bauteil der TG angekettet hast.
Eine TG ist im Gegensatz zu einem Kellerraum, den man angemietet hat, nämlich mehr oder weniger öffentlich, da man nämlich nie sicher sein kann, das daß Zufahrsttor geschlossen wird.
gibt leider keinen Ort wo man es dort anketten kann auser an sich selber und das war es. Aber uch merk schon das meine Hoffnung das es eine Versucherung zahlt quasi bei 0 ist😭
Jetzt meine Frage, muss die Kosten nicht mein Vermieter also der Eigentümer übernehmen?
aus welchem Grund? bestimmt nicht. Das ist deine Angelegenheit.
Weil in meinem mietvertrag steht das ich einen abgeschlossenen tiefgaragenstellplatz miete. Und er für die wartung des tiefgaragentores verantwortlich ist. Wenn er dem nicht nachgeht müsste das doch anfechtbar sein?
nicht so schnell! hast ihn schriftlich mit Fristsetzung zur Instandsetzung aufgefordert?
viell. weis er nichts davon
Ne ich wusste es ja selber nicht. Die Tiefgarage ist aber aufgeteilt in 2 Eigentümer. Und der Eigentümer der anderen Stellplätze wusste das dass tor offen war und hat nichts unternommen
Nein 1 zufahrt. Sind sie Anwalt und können das zu 100 prozentig sagen das die Rechtslage in diesem Fall so ist.
Anwälte verlangen für Auskünfte Geld; hier darf KEINE ANWALTLICHE BERATUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN:
warum wendest dich nicht einfach an den anderen Besitzer, viell. ist bereits ein Reparaturauftrag erteilt worden - das kann dauern bis Monteure Zeit haben
Hab ich schon, er meinte wenn ich die miete bei ihm zahlen würde, würde er es über seine versicherung machen .Aber die Eigentümer bei denen ich Miete zahle meinten sie haben mit ihrer versucherung telefoniert und die wollen des nicht zahlen. Aber ich weiss das Versicherungen oft nicht zahlen wollen obwohl sie es eigentlich müssen, desswegen hab uch ja auch nach der sachlage gefragt
du hast doch hoffentlich dein Bike entsprechend versichert?? dort mal die Lage schildern
du zahlst nur für den Stellplatz; was steht noch im Vertrag?
2 Eigentümer? egal wo du die Miete zahlst, du wendest dich an den Eigentümer der bereits Bescheid weiß und nichts unternommen hat,
sind die nicht beide in der Haftung.
wenn beide einen Mietvertrag unterschrieben haben, kann sich der Vermieter auch an einen von beiden wenden um an sein Geld zu kommen, WIE die sich im Innenverhältnis einigen ist nicht deine Sache
Ja das ist alles sehr kompliziert weil die miteinander keinen kontakt haben und der eine jetzt wollte das ich vermittel, weil er letztes Jahr die komplette Tiefgarage aufgekauft hat von jemanden der sich dannach ins Ausland abgesetzt hat und er im nachhinein erfahren hat das ihm garnicht alle plätze gehören. Ich check da irgendwie nicht durch und desswegen bin ich auch so unsicher was ich tun kann. Aber vielleicht heul ich mich einfach noch bisschen aus uns akzeptier meinen verlust einfach
weil er letztes Jahr die komplette Tiefgarage aufgekauft hat
der erzählt dir Blödsinn, spätestens beim Kaufvertrag wäre ihm das mitgeteilt worden dass es noch einen Besitzer gibt.
Vielleicht verstehst du langsam warum ich bisschen stinkig bin. Fühl mich bisschen verarscht. Vorallem weil das Garagentor schon länger spinnt oder vor paar monaten 2Tage lang einfach mal nicht aufging. Und wenn man dann frägt wann es wieder geht weil man zur arbeit muss bekommt man ne pampige antwort das das telefon schon den ganzen tag klingelt mit der selben Frage. 😡
du hast einen Mietvertrag, damit eine Adresse an die man sich wenden kann.
Meldeamt - berechtigtes Anliegen um die tatsächliche Adresse rausfinden und informieren,
andere Möglichkeit: nicht ganz leger; kann den Parkplatz kosten; Miete nur teilweise zahlen, der müsste recht schnell sich bei dir melden.
Die Tiefgarage ist aufgeteilt in 2 Eigentümer. Nachdem meine stellplatznachbarin mir von dem offenen Tor erzählt hat hab ich bei beiden Eigentümer angerufen und einer von beiden meinte er hat es selber gesehen das dass Tor nicht mehr schliesst. Hat aber nichts dagegen unternommen. Der Eigentümer bei dem ich Miete zahl wusste aber von nichts. Fahrräder und Autireifen sind erlaubt.