Mietminderung bei defektem Fahrstuhl?
In dem Mietshaus meiner Bekannten ist seit 2 Tagen der Fahrstuhl defekt. Die Mieter, alte kranke Leute und Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen, müssen bis zum 6. bzw. 7. Stock - auch noch bei der Hitze - zu Fuss laufen. Kann man hier eine Mietminderung vornehmen ?
2 Antworten
https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Aufzug-Fahrstuhl-Lift.html
Da findest Du eine Tabelle. Ich denke, da ist nichts drin.
Weiß der Vermieter schon Bescheid?
Ok. Dann ist ja eine Reparatur schon eingeleitet.
Ich habe selbst mal im 6. Stock komplett ohne Aufzug, dafür aber mit Kleinkind gewohnt.
Bei nur 2 Tagen Ausfall (Störung) sollte man sich zurückhalten. Bei einer Woche oder länger (Reparatur erforderlich) ist die Minderung berechtigt.
Das kannst du nach Wiederherstellung betrachten und berechnen.
Je nach Wohnhöhe (Stockwerk) kämen 5 bis 20% Minderung der Bruttomiete in Frage.
Hauswart und Vermieter wissen seit gestern bescheid;