Mietminderung, da der Aufzug zum wiederholten Mal defekt ist?

6 Antworten

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter informiert ist, dass der Aufzug außer Betrieb ist. Du hast nun Anspruch auf Grund dieses erheblichen Mangels die Bruttomiete um 15% zu mindern. Sobald die Reparatur durch ist, für den Zeitraum die 15% der Miete ausrechnen und den Vermieter von deiner Mietminderungsabsicht informieren. Den Betrag dann im Folgemonat von der Miete abziehen.

MoonSparkle 
Beitragsersteller
 10.02.2014, 18:30

Das hört sich sehr gut an! Danke!

wäre da eine Mietminderung zulässig?

Wenn vertraglich ein Aufzug zugesichert ist, bestimmt.

In welcher Höhe kann Euch ein Fachanwalt oder der Mieterbund, der den genauen Vertrag und die örtlichen Gegebenheiten kennt, sagen bzw. dabei helfen.

Wäre! Nach Setzung einer angemessenen Frist und dann in angemessener Höhe. Darüber allerdings lieber vorher beim Mieterverein oder einem Anwalt erkundigen, um nachfolgenden Ärger zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu sein.

Ein Fahrstuhl gilt als wertbildender Faktor, den der Mieter in der Regel mit der Miete und über Nebenkostenabrechnung bezahlt und rechtfertigt demnach ein Mietminderung.

Die dürfte allerdings für den 3. Stock auch mit objektiver Betrachtungsweise einer Gehbehinderung/Krankheit nur sehr moderat ausfallen und die vom Vermieter nicht zu vertretende Verzögerung der Ersatzteilbeschaffung sowie den Umstand einer möglichen Beschädigung berücksichtigen.

Bei mehr als 7,5% rsikiert man daher IMHO eine Abmahnung wegen Mietrückstand :-(

G imager761

Würd ich auch in Betracht ziehen. Frag doch mal beim Deutschen Mieterbund nach...