Mietminderung bei def. Garagentor?

4 Antworten

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Lysandra13  03.12.2018, 09:58

Es geht aber nicht um Diebstahl sondern darum, dass man mit seinem Auto nicht mehr aus der Garage kommt. Also ist das ein komplett anderer Fall

OpiPaschulke  03.12.2018, 11:00
@Lysandra13

Dann setzte dem Vermieter erstmal eine Frist den Schaden zu beheben, dann kannst du das Thema Mietminderung immer noch bei ihm vorbringen.

wenig, sehr wenig

nur für den garagenanteil der miete und auch da nicht voll

vielleicht 25€ im monat, 50€ garagenanteil und davon 50%, weil das schon arg beeinträchtigt, wenn das tor nicht öffnet

also so 50% der ortsüblichen garagenmiete würde ich als minderung gerechtfertigt halten

Wenn die Garage extra aufgelistet ist, kannst du auch nur für die Garage mietminderung machen

sprich mit dem vermieter

ESempert 
Beitragsersteller
 03.12.2018, 09:52

Leider nicht extra aufgelistet. Gesprochen habe ich mit Vermieter schon ein paar Mal. Er war dann immer beleidigt und hat wieder selbst rumgebastelt

Lysandra13  03.12.2018, 09:53
@ESempert

Dann frag ihn mal was die garagenmiete kostet, du würdest gerne die Miete dafür mindern

ESempert 
Beitragsersteller
 03.12.2018, 09:55
@Lysandra13

Mündlich war abgemacht € 50,--

Lysandra13  03.12.2018, 09:58
@ESempert

Gut, dann mach die mietminderung von diesem Betrag

Kannst ja den Vermieter mal darauf aufmerksam machen, daß du keine Miete mehr dafür bezahlst, bis das Tor gerichtet ist?

ESempert 
Beitragsersteller
 03.12.2018, 09:54

Habe ich bereits und er war beleidigt

Wonnepoppen  03.12.2018, 09:56
@ESempert

Das kann dir doch egal sein?

Setz ihm eine Frist u. wenn sich bis dahin nichts tut, zahle nicht mehr.