Mietminderung bei def. Garagentor?
Das Garagentor ist immer wieder defekt, d.h. es öffnet sich halb und bleibt stehen. Sollte man Termin z.B. Arztbesuch usw. haben, kann man diese nicht wahrnehmen. Der Vermieter bastelt immer selbst an Motor und Federung.Ich wohne jetzt seit 1 Jahr in der Wohnung und bezahle für die Garage. Kann man da eine Mietminderung vornehmen und wenn ja, wie viel
4 Antworten
https://www.mietminderung.org/garage-parkplatz/
Keine Mietminderung bei defektem Garagentorhttps://www.torundantriebstechnik-gutachter.de/keine-mietminderung-bei-defektem-garagentor
Dann setzte dem Vermieter erstmal eine Frist den Schaden zu beheben, dann kannst du das Thema Mietminderung immer noch bei ihm vorbringen.
wenig, sehr wenig
nur für den garagenanteil der miete und auch da nicht voll
vielleicht 25€ im monat, 50€ garagenanteil und davon 50%, weil das schon arg beeinträchtigt, wenn das tor nicht öffnet
also so 50% der ortsüblichen garagenmiete würde ich als minderung gerechtfertigt halten
Wenn die Garage extra aufgelistet ist, kannst du auch nur für die Garage mietminderung machen
sprich mit dem vermieter
Leider nicht extra aufgelistet. Gesprochen habe ich mit Vermieter schon ein paar Mal. Er war dann immer beleidigt und hat wieder selbst rumgebastelt
Dann frag ihn mal was die garagenmiete kostet, du würdest gerne die Miete dafür mindern
Mündlich war abgemacht € 50,--
Gut, dann mach die mietminderung von diesem Betrag
Kannst ja den Vermieter mal darauf aufmerksam machen, daß du keine Miete mehr dafür bezahlst, bis das Tor gerichtet ist?
Habe ich bereits und er war beleidigt
Das kann dir doch egal sein?
Setz ihm eine Frist u. wenn sich bis dahin nichts tut, zahle nicht mehr.
Es geht aber nicht um Diebstahl sondern darum, dass man mit seinem Auto nicht mehr aus der Garage kommt. Also ist das ein komplett anderer Fall