Sollten wir die Mietminderung erhöhen?
Hallo, Seit Anfang März wird bei uns das Arbeits-/Kinderzimmer ,aufgrund von einer defekten Heizungsleitung im Boden,gebaut. Es war Pilzbefall und Einsturzgefahr.Wir haben eine Mietmindering von 30% erhoben. Jedoch dauern die Bauarbeiten sehr lange und es gibt Wochen, wo sich keiner meldet bzw etwas an dem Zimmer gemacht wird.Haben wir das Recht die Mietminderung zu erhöhen aufgrund der Dauer und der damit verbundenen Unannehmlichkeiten der Wohnraumnutzung? Und angenommen man wöllte umziehen, kann ich die Kündigungsfrist umgehen aufgrund des Zustandes?
Liebe Grüße
4 Antworten
hallo fatefrancy, ihr könnt mindern analog zur Einschränkung bei der Nutzung der Mietsache; wenn die halbe Wohnung nach Zimmern oder Quadratfläche zB nicht nutzbar ist, auch 50%
Aber Vorsicht: nicht einfach mindern, also die Miete nicht zahlen. Ich müsst euch auf Rechtsstreit vorbereiten und die restliche Miete auf ein Sperrkonto überweisen. Bei Rechtsstreit sollt ihr euch auch einen Fachanwalt nehmen.
Natürlich könnt ihr auch, wegen unzumutbarer Beeinträchtigung der Wohnbedingungen und schriftlich gerügter, nachlässiger Mängelbehebung fristlos kündigen. Ihr werdet dann aber wahrscheinlich auch vom Vermieter keine Annuitätsbescheinigung kriegen, ohne zu klagen.
Mietminderung darf man nur angemessen vornehmen. Was angemessen ist sollte eine Fachmann beurteilen.
Was man machen kann ist das Zürückbehaltungsrecht, wnn der Vermieter nicht reagiert.
Man darf das 3-5 fache der Mietminderung einbehalten bis der Vermieter reagiert.
Abewr im Gegensatz zu der erlaubten Mietminderung muss man das Geld dann dem Vermieter geben sobald der Mangel behoben ist.
Wichtig: Das darf man nur bei gravierenden Mängeln und sollte nur mit Rücksprache mit Anwalt oder Mieterbund gemacht werden.
Quelle und weiter Infos hier:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0111/011114.htm
MfG
Johnny
nein und nein
die minderung erhöht sich nicht durch dauer
sie ist halt die minderung für den mangel, der mangel wird durch längere zeit nicht größer, er bleibt gleich
kann man nicht pauschal beantworten.
Ihr solltet Rücksprache mit einem Mieterverein und/oder Anwalt halten.