In Haus zusammenziehen, Ex steht leider im Grundbuch, macht Stress

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möchte ich klare Verhältnisse

Zunächst: Mit Scheidungsantrag wäre eine einvernehmliche Scheidung auszusprechen: ein obligatorisches Trennungsjahr liegt ja offensichtlich bereits vor. Hier könnte sie allerdings 3 Jahre auf Zeit spielen.

Bzgl. des Hauses wäre tatsächlich eine Alleineigentumsregelung zu schaffen: Idealerwesie kauft dein LG ihr den hälftigen Verkehrswert der Immobilie schlicht ab oder verrechnet dies mit Forderungen aus Zugewinn bzw. Hausratteilung oder in Anrechnung auf ggf. zu gewährenden Trennungsunterhalt.

Andernfalls habt ihr ein echtes Problem: Sie darf anteilig fiktive Mieteinnahmen verlangen, die um Ihre hälftige Kostentragungspflicht (Steuern, kommunale Abgaben, Versicherungen usw.) bereinigt wurden und dein Mann hat als **Mit*eigentümer keine alleiniges Nutzungsrecht ohne Zustimmung.

Deinen Einzug kann sie allerdings nicht verhindern, sich aber die Ehewohnung gerichtlich zuweisen lassen, so sie denn dort leben möchte.

Das Gleiche gälte nach seinem Tod oder Scheidung: Solange sie im Grundbuch steht, hat sie Mitspracherecht bei der Nutzung, Belastung oder Verkauf der Immobilie und ein Vorkaufsrecht zu deinen Ungunsten :-O

G imager761

Kruemel73 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 09:47

Sie wohnt in dem 1. Haus, dass sie sich vor etlichen Jahren gekauft haben. Er ist dann bei der Trennung ausgezogen, hat woanders zur Miete gewohnt und später das 2. Haus gekauft. Warum er das mit ihr zusammen gemacht hat, werde ich nie begreifen, aber die Gegenheiten sind jetzt wie sie sind. Das 1. Haus (in dem sie lebt) ist mind. das doppelte Wert von dem 2. Haus. Müsste sie ihn dann nicht auszahlen bzw. kann man das nicht gegen ihren Anteil am 2. Haus verrechnen, so dass es sich ausgleicht und sie damit raus ist ?

StupidGirl  30.09.2012, 09:54
@Kruemel73

Woher weißt du, dass Haus 1 doppelt soviel wert ist, wie Haus 2? In deiner Frage stand nichts von 2 Häusern, daher konnte man darauf auch nicht eingehen. Wer steht als Eigentümer im Grundbuch bei Haus 1? Äußerst schleierhaft erscheint mir, dass er das 2. Haus zusammen mit seiner Ex nach der Trennung gekauft hat.

Kruemel73 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 10:09
@StupidGirl

Sorry, dass ich das 1. Haus bei meiner ursprünglichen Frage nicht mit einbezogen habe... Das Haus hat damals ca. 300.000 DM gekostet (ist top in Schuß), dass 2. Haus hat 55.000 € gekostet. Im Grundbuch sind sie bei beiden zu gleichen Teilen eingetragen. Tja, dass ist wirklich eine sehr gute Frage, warum er das 2. mit ihr zusammen gekauft hat, dass werde ich nie begreifen.

StupidGirl  30.09.2012, 10:38
@Kruemel73

Zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert eines Hauses kann ein großer Unterschied bestehen. Abgesehen davon kann mit den Jahren der Wert eines Hauses sinken oder auch steigen, je nachdem ob und wieviel man investiert hat. Du kannst also nicht grundsätzlich den damaligen Kaufpreis zugrunde legen. Wobei ein Haus für 55.000 € schon eine ziemliche Bruchbude sein muss (sorry). Das ist sicherlich auch von der Lage des Hauses abhängig, aber dieser Preis ist ziemlich niedrig.

ParanoidFerret  30.09.2012, 12:41
@Kruemel73

Krümel - die genauen Eigentumsverhältnisse sind aus meiner Sicht vollkommen egal. Ob sie ein Blutegel oder eine lästige Zecke ist, ebenfalls.

Dass sind zwar alles keine riesigen Werte, aus denen ich ableiten könnte, dass bei den beiden Geld keine wirkliche Rolle spielt, aber wenn man seine Lebensplanung neu aufstellt - und das tust du ja gerade - sind das nur zwei Steinhaufen.

Wenn dein Partner in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt - sich also in dieser Hinsicht nicht irgendwelchen Sachzwängen beugen muss - sind ganze andere Dinge wichtig.

Solange das Haus irgendeine tiefere Bedeutung hat, ist das eine Waffe, die seine Ex gegen euch verwenden kann. Und es liegt wirklich nur in eurer Hand, ob ihr das zulassen wollt.

Wichtig sollte sein, dass ihr glücklich und zufrieden leben könnt und nicht erpressbar seid. Wenn ihr einmal zu dieser Einstellung gekommen seid, könnt ihr sehr entspannt leben. DAS ist purer Luxus - nicht die materiellen Dinge, die man so um sich herum anhäuft.

Alles andere unterliegt ohnehin geltendem Recht und darum können sich dann die Anwälte kümmern, OHNE dass ihr das zu einer Belastung für euch macht.

imager761  03.10.2012, 12:09
@Kruemel73

Ich danke dir für deinen HA, verstehe gerade deshalb aber nicht, wie die Vermögensverhältnisse der Scheidungswilligen dein zukünftiges Leben prägen.

Solange die Ex-Frau Miteigentümerin eures zukünftigen Wohnsitzes ist und ohne pekunären Zwang als Druckmittel durchaus bleiben will, hast du immer das Damokleschwert eines wenig beschaulichen Neuanfangs mit ihrer allgegenwärtigen Intervention in dem Haus über dir :-O.

Ob dich dein Partner an dem Haus beteilgen will (gebranntes Kind scheut Feuer und eure Beziehung mag ebenso enden!) oder nicht - solange es kein Ankauf ihrer Anteile und Alleineigentumsrecht deines Fruendes gibt. lebst du mit einer Unsicherheit.

Entweder verlangt man diesen Zustand oder zieht dort im Zweifel nicht ein und sucht sich etwas eigenes, nicht fremdbestimmtes (und teilfinanziertes Miteigentum, aus dem man nicht einfach rausgeschmissen werden kann) - das wäre mein Rat an dich.

Viel Erfolg euch beiden :-)

G imager761

Und warum siehst du nicht ein, an die Ex Miete zu bezahlen? Der Grund würde mich mal interessieren. Schließlich gehört ihr das Haus zur Hälfte und damit hat sie auch sämtliche Lasten hälftig zu tragen. (Zwei Eigentümer - ein Haus gibt immer Stress). Solange das Haus auf beide im Grundbuch eingetragen ist, braucht dein Freund eh für jeden Mist ihre Zustimmung. Es besteht die Möglichkeit, dass die Ex mit deinem Freund bzw. mit euch beiden über ihre Hälfte einen Mietvertrag abschließt. Am sinnvollsten wäre es natürllch, dass dein Freund seiner Ex ihre Haushälfte abkauft. Damit wäre er Alleineigentümer und auch allein verantwortlich.

Kruemel73 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 09:59

Sie wohnt noch in dem 1. Haus, dass sie sich vor etlichen Jahren gekauft haben, hoch und trocken. Arbeitet hobbymäßig dann und wann mal, hat nichts auszustehen und hat ihn geschröpft, wo sie nur kann. Sie hat weder für das 1. Haus, noch für das 2. Haus jemals etwas beigetragen. Sie mag mich nicht, weil ich ihre perfekte Welt durcheinander bringe und verlangt aus purer Schikane den Mietvertrag. Ich war ihr gegenüber immer neutral und freudlich. Tja und jetzt, wo die Scheidung ansteht, fängt sie mit diesen Spielchen an. Ich möchte einfach nur in Frieden mit meinem Partner dort leben und eine einvernehmliche und für alle faire Lösung finden. Das alle Betroffenen gut aus der Sache herauskommen. Sie hat leider nur eins im Sinn, Stress machen...

StupidGirl  30.09.2012, 10:49
@Kruemel73

Klar, für dich mag das Schikane sein, aber die Ex ist nun mal Miteigentümerin und damit auch mit für das Haus verantwortlich. Und ganz ehrlich gesagt, ich würde genauso handeln unabhängig davon, ob die Neue mit einzieht oder nicht. Niemand bindet sich ein Haus ans Bein, lässt andere unentgeltlich darin wohnen und trägt aber hälftig anfallende Kosten. Stell dir mal vor, euer Dach ist kaputt. Sie ist hälftig an den Kosten beteiligt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Kann dein Freund seinen Anteil nicht zahlen, haftet sie allein. Das ist nur ein Beispiel um zu erklären, dass nicht jeder Mietvertrag gleich Schikane sein muss. Klar sichert sie sich irgendwie ab. Würdest du im gleichen Fall auch tun. Solange du aber die Hintergründe des 2. Hauskaufes nicht kennst würde ich an deiner Stelle erst mal die Füße stillhalten. Die genauen finanziellen Verhältnisse der Ex kennst du auch nicht. Und bevor du dir selber in die Suppe spuckst, solltest du erstmal deinen Freund ausquetschen.

Sie kann. Sie ist auch Hauseigentümerin. Sie hat auch die entsprechenden Rechte eines Hauseigentümers. Ich verstehe Deinen Partner nicht. Sucht Euch eine Wohnung und zieht zusammen. Dann kann er mit seiner Ex als Miteigentümer des Hauses Terror machen.

Hallo, das ist eine doofe Situation- vor allem für Dich. Du denkst richtig, da Du die Sache ordentlich regeln willst. Darum sei zuerst einmal freundlich zu seiner Ex-Frau und gib ihr das Gefühl Ihr nichts böses zu wollen. Sprich, erstmal hilft nur reden. Wichtig ist dann, dass Dein Freund die Sache mit der Immobilie mit seiner Ex-Frau klärt. Denn Sie ist richtigerweise Miteigentümerin. Darum darfst Du nnicht ohne weiteres in ihren Räumen wohnen. Es muss um die Sache ordentlich zu klären einer das Haus dem andern mit seinem Anteil abkaufen, so dass das Eigentum im Grundbucheintrag auf eine Person geändert werden kann (bzw. Auf euch zwei). Darum ist es so wichtig diese Sache friedlich abzuschließen, am besten mit Anwalt,...

Kruemel73 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 10:03

Ich möchte das alles friedlich lösen und vorallem, eine faire Lösung für alle Beteiligten finden. Ich war die ganze Zeit über immer neutral und nett ihr gegenüber. Aber jetzt dreht sie richtig auf...Es ist nur sehr schwierig, wenn sie alles daran setzt, unfrieden zu stiften.

Solange die noch mit deinem Freund verheiratete Frau als Miteigentümerin im Grundbuch steht, hat dein Freund nicht alleinig das Recht, Räume im gemeinsamen Wohnaus an Dritte zu vermieten, auch die Untervermietung ist damit nicht möglich. Ohne die Miteigentümerin gibt es keinen Mietvertrag. Imager761 hat die juristische Seite ausreichend dargestellt. Suche dir eine Briefkastenwohnung in der Nähe und besuche deinen Freund regelmäßig bis zu 3 Monate, melde dich dann bei deinem Vermieter und begib dich wieder auf Besuch. Zwischenzeitlich kann sich die Situation ändern. Mit Stress verbunden aber machbar ist die Lösung des Eigentumsproblems deines Freundes. 2 Häuser in Selbstnutzung müssen getrennt werden, sodass jeder Teileigentümer ein Haus für sich allein behält. Die Frau wird das nicht freiwillig vornehmen. Ehescheidungsantrag und Scheidung durchsetzen. Vermögenstrennung einvernehmlich oder durch Gericht herbeiführen. Grundbücher bereinigen. Dauer der Klärung geschätzt etwa ein Jahr.