Wer zahlt für neue Fenster?
Ich habe ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges mietfreies Wohnrecht. Nun wurden im gesamten Haus die Fenster erneuert.. Ich habe für meine Wohnung sowohl die Fenster als auch die Handwerkerleistung komplett bezahlt. Desgleichen auch neue Heizkörper und Türen. Hätte der Eigentümer eigentlich komplett oder teilweise die Kosten übernehmen müssen ?
7 Antworten
Wer war der Auftraggeber? Warum wurden diese Arbeiten durchgeführt? Wenn der Eigentümer, dürftest du nicht belastet werden. Du könntest die Herausgabe der verauslagten Kosten nach § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung verlangen. Die Kosten sind dann m. E. allein vom Vermieter zu tragen. Wenn du, wäre entscheidend, was dazu mit dem Eigentümer vereinbart wurde (Kostenverteilunmg).
Gab es überhaupt irgendwelche Vereinbarungen in diesem Zusammenhang?
Reparaturen und Nebenkosten: Die Wohnberechtigten müssen für Reparaturen aufkommen und die Nebenkosten für Heizung sowie Strom zahlen. Der Eigentümer ist nur bei außergewöhnlichen Sanierungen zur Finanzierung verpflichtet. http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-wohnrecht.html
Vermutlich handelt es sich bei dir nicht um eine außergewöhnliche Sanierung, sondern viel mehr um eine Wunschmodernisierung. Das braucht der Eigentümer natürlich nicht zu bezahlen.
Hätte der Eigentümer eigentlich komplett oder teilweise die Kosten übernehmen müssen ?
Das käme nun darauf an, wer die neuen Fenster "gefordert" hätte und was darüber geregelt wurde.
Grds. gilt: Sofern sich in der Übertragungsurkunde keine entgegenstehnde Kostenregelung fände, gilt die gesetzl. Bestimmung über das Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit; §§ 1093 I 2, 1041 BGB.
Da sein Recht allerdings nur auf die gewöhnlichen Nutzungen gerichtet ist und nicht auf die Substanz der Sache geht, treffen ihn auch nur die gewöhnlichen Unterhaltungskosten i. S. d. §§ 1041, 601 I, 994 I, § 2124 I BGB.
Im Ergebnis schuldet der Eigentümer außergewöhnliche Unterhaltungskosten, mithin auch Erneuerung der Fenster (§ 1041; BFH 14.11.89, IX R 110/85) oder einer Isolierverglasung (§ 2124; BGH 7.7.93, IV ZR 90/92).
Ganz anders sähe es aus, wenn der Wohnungsberechtigte, sich über die hohen Heizkosten beschwerend, neue Isoliefenster verlangt hätte und der Eigentümer sich dazu breitschlagen liess, sie die dann im ganzen Haus zu verbauen, sofern sich der Berechtigte an den Kosten beteiligt.
G imager761
Solche Ersatzleistungen gehen normalerweise zu Lasten des Eigentümers. Wenn du sie aber bereits bezahlt hast, hättest du jetzt ein Problem, dein Geld zurück zu bekommen. Wenn er nicht zahlt, müsstest du klagen.
Wieviele Wohneinheiten/Eigentümer sind es denn? Normalerweise trägt diese Kosten der Eigentümer! Kenne aber den oder die Vertäge nicht!
Im ganzen Haus stand da. Dann ist es wohl eine Sanierung!