Wohnrecht trotz Psychoterror?
Hallo!
Seit einigen Jahren bin ich im Besitz eines Zweifamilienhauses, für dessen Kreditaufnahme das Haus meiner Mutter belastet wurde, welches später verkauft wurde. Ein Teil des Betrages floss in den Kredit meines Hauses ein, im Gegenzug bekam sie lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch. Sie zahlt einen monatlichen Betrag für Nebenkosten. Arbeiten am Haus, neue Heizungsanlage, neues Dach etc wird ausschließlich von mir allein getragen.
Nun ist es so, dass ihr Verhalten immer unerträglicher wird. Aus meiner Sicht ist es reine Provokation (böse, beleidigende SMS aus heiterem Himmel und am nächsten Tag überfreundliches Geschwätz,...). Mittlerweile ist es so weit, dass ich das Haus nur verlasse, wenn sie nicht in der Nähe ist. Leider ist das nicht immer möglich, da sie mich trotz eigenem Parkplatz auf dem Grundstück zuparkt, sodass ich nicht zur Arbeit fahren kann und Kontakt zu ihr aufnehmen muss. Ohne Einsicht ihrerseits. Nachts lässt sie ihren Hund in den Garten, der alles zusammen- und mich wach kläfft, auch ohne Aussicht auf Besserung. Mir ist nicht ganz klar, ob es Absicht ist oder sie nicht zurechnungsfähig...
Es ist nicht mehr auszuhalten, sodass das letzte Streitgespräch ergeben hat, dass einer von uns gehen muss. Sie weigert sich nun dagegen und behauptet, einen viel höhren Betrag beigesteuert zu haben, den sie im Falle eines Auszugs ausgezahlt haben will. Wie wird der Wert des Wohnrechtes berechnet, der tatsächlich ausgezahlt werden müsste? Nun werde ich das Haus verlassen mit einem großen Stein im Magen. Neue Mieter in meiner Wohnung werden wohl ständig anrufen und sich über ihr Verhalten beschweren, damit habe ich nichts gewonnen. Wenn die Wohnung überhaupt Mieter findet, da es kein Geheimnis im Ort ist.
Ist es tatsächlich so, dass sie tun und lassen kann, was sie will, nur weil sie Mietrecht hat? Und ich als Eigentümer sitze am kürzeren Hebel? Gibt es keinerlei Möglichkeit für mich? Ihr Verhalten ist für mich nicht tragbar, auch für neue Mieter wahrscheinlich nicht. Das müsste doch den Wert des Hauses gewaltig mindern. Gibt es eine Regel für solch Verhalten? Das kann doch nicht wahr sein, dass ich als Hauseigentümer zur Miete wohnen muss und sie sich ohne Strafe alles erlauben kann?
Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten!
3 Antworten
Überlege dir, ob die Beantragung eines gerichtlichen Betreuers ein Weg wäre. Das muss nicht zum nachteil deiner Mutter sein, denn der kümmert sich als neutrale Person z.B. um gesundheitliche und finanzielle Dinge. Denn so wie es ist kann sie unnütze dinge kaufen (30 Waschmaschinen) oder abgezockt werden und du musst hinterher für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
sie sich ohne Strafe alles erlauben kann?
Das ist im Prinzip so. Dir bliebe dann auch nur der Privatklageweg. Ausgang offen. Sofern sie nicht gewalttätig gegen dich wird, hast du keine Handhabe dir öffentlich Hilfe zu holen.
Das ist leider so bei Wohnrecht ...
es gibt zwei Lösungsmöglichkeiten ...
Sie schließt mit Dir einen Mietvertrag über die Räumlichkeiten an denen ein Wohnrecht besteht, Du nutzt diese dann und brzahlst eine monatliche Miete dafür ...
Sie verzichtet auf das Wohnrecht (mit Löschung im Grundbuch) und das Wohnrecht wird kapitalisiert und ausgezahlt
Kapitalisierung heißt Ausrechenen welchen Geldwert das Wohnrecht für den Inhaber des Wohnrechts hat
das wird i.d.R. so gerechnet
nach § 24 Kostenordnung bewertet,
Monatswert (fiktive Monatsmiete) x 12 x restl. Lebenserwartung = Wert den das Wohnrecht hat
bei einem 75 - 80 jährigen z.B. 5 Jahre
§ 24 Kostenordnung
(2) Ist die Nutzung oder Leistung auf die Lebensdauer einer Person beschränkt, so gilt als Geschäftswert bei einem Lebensalter
von 15 Jahren oder weniger der 22fache Betrag,
über 15 Jahren bis zu 25 Jahren der 21fache Betrag,
über 25 Jahren bis zu 35 Jahren der 20fache Betrag,
über 35 Jahren bis zu 45 Jahren der 18fache Betrag,
über 45 Jahren bis zu 55 Jahren der 15fache Betrag,
über 55 Jahren bis zu 65 Jahren der 11fache Betrag,
über 65 Jahren bis zu 75 Jahren der 7 1/2fache Betrag,
über 75 Jahren bis zu 80 Jahren der 5fache Betrag,
über 80 Jahren der 3fache Betrag
der einjährigen Nutzung oder Leistung.
Monatswertist dabei fiktive erzielbare Monatsmiete und richtet sich nach Größe, Zustand und Austattung der Wohnung (und den Vergleichsmieten vor Ort)
Es ist so dass Du ihr Wohnrecht bewerten müßt, die Jahre abziehen die schon verbraucht wurden und den Rest ihr zurückzahlen müßtest, plus notarielle Kosten wenn Du sie überzeugen kannst auszuziehen. Ist sie psychisch krank hast Du kaum Chancen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Sehe ich das richtig? Beispiel: sie wohnt seit 6 Jahren in der Wohnung, die im Falle einer Vermietung monatlich 400€ Kaltmiete eingebracht hätte. Das wären 28.800 € "Verlust", die dann von ihrem Beitrag abgezogen werden würden?
Psychisch krank... ja das vermute ich tatsächlich. Sie würde das selbst nie einsehen, trotzdem problematisch?