Wohnrecht trotz Psychoterror?

3 Antworten

Überlege dir, ob die Beantragung eines gerichtlichen Betreuers ein Weg wäre. Das muss nicht zum nachteil deiner Mutter sein, denn der kümmert sich als neutrale Person z.B. um gesundheitliche und finanzielle Dinge. Denn so wie es ist kann sie unnütze dinge kaufen (30 Waschmaschinen) oder abgezockt werden und du musst hinterher für ihren Lebensunterhalt aufkommen.

sie sich ohne Strafe alles erlauben kann?

Das ist im Prinzip so. Dir bliebe dann auch nur der Privatklageweg. Ausgang offen. Sofern sie nicht gewalttätig gegen dich wird, hast du keine Handhabe dir öffentlich Hilfe zu holen.

Das ist leider so bei Wohnrecht ...

es gibt zwei Lösungsmöglichkeiten ...

  1. Sie schließt mit Dir einen Mietvertrag über die Räumlichkeiten an denen ein Wohnrecht besteht, Du nutzt diese dann und brzahlst eine monatliche Miete dafür ...

  2. Sie verzichtet auf das Wohnrecht (mit Löschung im Grundbuch) und das Wohnrecht wird kapitalisiert und ausgezahlt

Kapitalisierung heißt Ausrechenen welchen Geldwert das Wohnrecht für den Inhaber des Wohnrechts hat

das wird i.d.R. so gerechnet

nach § 24 Kostenordnung bewertet,

Monatswert (fiktive Monatsmiete) x 12 x restl. Lebenserwartung = Wert den das Wohnrecht hat

bei einem 75 - 80 jährigen z.B. 5 Jahre


§ 24 Kostenordnung

(2) Ist die Nutzung oder Leistung auf die Lebensdauer einer Person beschränkt, so gilt als Geschäftswert bei einem Lebensalter

von 15 Jahren oder weniger der 22fache Betrag,

über 15 Jahren bis zu 25 Jahren der 21fache Betrag,

über 25 Jahren bis zu 35 Jahren der 20fache Betrag,

über 35 Jahren bis zu 45 Jahren der 18fache Betrag,

über 45 Jahren bis zu 55 Jahren der 15fache Betrag,

über 55 Jahren bis zu 65 Jahren der 11fache Betrag,

über 65 Jahren bis zu 75 Jahren der 7 1/2fache Betrag,

über 75 Jahren bis zu 80 Jahren der 5fache Betrag,

über 80 Jahren der 3fache Betrag

der einjährigen Nutzung oder Leistung.


Monatswertist dabei fiktive erzielbare Monatsmiete und richtet sich nach Größe, Zustand und Austattung der Wohnung (und den Vergleichsmieten vor Ort)

Es ist so dass Du ihr Wohnrecht bewerten müßt, die Jahre abziehen die schon verbraucht wurden und den Rest ihr zurückzahlen müßtest, plus notarielle Kosten wenn Du sie überzeugen kannst auszuziehen. Ist sie psychisch krank hast Du kaum Chancen.

julie007 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 13:42

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Sehe ich das richtig? Beispiel: sie wohnt seit 6 Jahren in der Wohnung, die im Falle einer Vermietung monatlich 400€ Kaltmiete eingebracht hätte. Das wären 28.800 € "Verlust", die dann von ihrem Beitrag abgezogen werden würden?

Psychisch krank... ja das vermute ich tatsächlich. Sie würde das selbst nie einsehen, trotzdem problematisch?