Im Zuge einer Modernisierung hat mein Vermieter mir ein Fenster zugemauert. Was kann ich tun?
Hallo. Seit 5 Wochen läuft an unserem Haus eine energetische Sanierung. Mal ganz davon abgesehen, dass wir Mieter darüber nicht informiert wurden und uns die Bauarbeiten stark beeinträchtigen, hat mein Vermieter jetzt auch noch ein Glasbausteinfenster in meiner angemieteten Wohnung zumauern lassen. Angeblich aus energetischen Gründen. Das sehe ich ja auch ein, aber er hat mich nicht informiert und meine Mietwohnung ist jetzt unfassbar dunkel. Er will das aber nicht beheben. Ich bin absolut ratlos. Durch das Fenster schaue ich jetzt auf graue Dämmplatten und blauen Bauschaum. Das ist wirklich nicht schön und die verminderte Helligkeit stört mich sehr.
Was soll ich tun? Vielen Dank.
Ich habe durch eine befreundete Anwältin erfahren, dass ich das Recht auf eine Mietminderung in Höhe von 10% (der Kaltmiete) wegen des Fenster habe. Und da die Arbeiter sich nicht wirklich an die Gesetze halten und ich mich schon mehrfach schriftlich beschwert hab (sowohl beim Vermieter als auch bei den Dienstleistern), kann ich deshalb auch nochmal 20% mindern. Wir haben nun ein Schreiben für den Vermieter fertig gemacht. Mal sehen was der dazu sagt.
4 Antworten
Das Glasbaufenster wurde einfach zugemauert, in dem von außen die Dämmplatten aufgebracht wurden? Oder richtig zugemauert, also die Glasbausteine durch Mauersteine ersetzt?
Was Du jetzt siehst, sind jedoch keine Mauersteine und der Bauschaum dient wohl vor allem dazu, Ritzen zwischen den Platten auszufüllen.
Dämmplatten können aber nur dann korrekt befestigt werden, wenn sie flächig auf der Wand verklebt werden und angedübelt werden. Somit gehe ich davon aus, dass die jetzige Situation doch eigentlich nur vorübergehend sein kann. Man hat jetzt einfach mal alles zugemacht, um vielleicht hinterher den Ausschnitt wieder auszusägen, der notwendig ist, um ein neues Fenster, also so ein richtiges Fenster einzusetzen.
Ein Haus mit einem WDVS zu verkleiden und Löcher mit Glasbausteinen zu lassen, wäre eine ziemliche Sünde, denn die Glasbausteine haben so gut wie keinen Wärmedämmwert.
Ich vermute mal, Du bläst die Sache zu sehr auf oder sind die Bauarbeiten samt Verputz etc. schon komplett beendet?
Da hast Du dann allerdings wirklich sehr gute Karten. Nicht nur, dass er dauerhaft die Mietminderung akzeptieren muss, wenn er das Fenster nicht wieder ausschneidet, sondern Du hast auch Anspruch darauf, dass er wieder ein Fenster einbaut.
Wenn er also trotz Mietminderung nichts mehr macht, solltest Du über die Anwältin einfordern, dass wieder ein Fenster mit vergleichbarer Lichtdurchlässigkeit eingebaut wird, wie das vorher war.
Die Anwältin wird Dir sicher auch sagen, ob Du mit einer Klage aussichtsreich wärst oder eher nicht.
Glausbausteine sind im Allgemeinen eine große Bausünde der60er und frühen 70er Jahre. An Glausbausteinwänden oder -fenstern erkennt man auch ganz einfach das Alter eines Hauses. Schon deshalb sollte jeder Hauseigentümer sehr daran interessiert sein, diese beizeiten auszutauschen gegen ordentliche Fenster. Damit wird jedes Haus, noch dazu, wenn es wärmegedämmt wird, stark aufgewertet.
willkommen im Club und wer da nicht wahnsinnig wird,wird es sein wenn es zu Ende ist.
Mieterschutzbund aufsuchen.Das wäre auch ein sofortiger Kündigungsgrund meine ich.
Das ist wirklich schrecklich. Baulärm der vor 7 beginnt und ohne Mittagsruhe. Der ganze Dreck etc. Teilweise kommen wir Mieter nichtmal in den Schuppen zu unseren Fahrrädern, weil da Paletten mit Baustoff vorstehen. Wir sind absolut genervt. Aber ausziehen wollen wir eigentlich nicht. Tolle Lage und schöne Wohnungen
Danke das werd ich mal versuchen
Da kann aber etwas nicht stimmen. Wenn denn die Mieter gar nicht informiert sind bzw. wurden, kommt ja auch kein Handwerker über die Matte und somit wissen die eigentlich auch gar nicht, ob es ein Zug gibt-
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Zu Deiner Frage:
Wir haben nun ein Schreiben für den Vermieter fertig gemacht. Mal sehen was der dazu sagt
Falls er meint ihr dürft die Miete nicht mindern oder er will Euch deswegen kündigen, da liegt er falsch.
Aber das mit der Höhe der Mietminderung sollte ein Anwalt für Mietrecht festlegen, denn eine ungerechtfertigte Mietminderung kann eine Kündigung nach sich ziehen.
LG
johnnymcmuff
Es wurde nicht richtig zugemauert sondern nur von außen Dämmplatten angebracht.
Allerdings habe ich ja mit dem Vermieter gesprochen. Er möchte kein neues Fenster einsetzen und auch nicht den Ausschnitt für das vorhandene Glasbausteinfenster aussägen. Er möchte es genau so lassen wie es jetzt ist. Sonst würde ich mich ja nicht so aufregen