Darf mein Vermieter ohne Vorwarnung meinen Parkplatz einfach vergeben?

10 Antworten

Wenn eine Wohnung unter dir frei wurde, besaß die / der Mieter einen Parkplatz ?

Wenn ja, würde einer über sein. Die Aussage des Vermieters DG Wohnungen hätten keinen Parkplatz, ist diskriminierend gegenüber den anderen Mietern und irrelevant denn jeder Mieter zahlt entsprechend seines Wohnraums eine Miete ( Gleichstellungsprinzip ).

Frag doch mal die neue Mieterin, welche nun eingezogen ist und deinen Parkplatz nutzt, ob sie dafür eine Stellplatzgebühr bezahlt. Wenn nicht, würde ich auch ein Gewohnheitsrecht in Anspruch nehmen, obwohl - wie ich gelesen habe -, einige anderer Meinung sind. Man stelle sich vor, es zieht noch jemand ein und der Parkplatz wird wieder vergeben. Ein Streit unter den Mietern ist vorhersehbar.

VanEssah1987 
Beitragsersteller
 10.05.2018, 06:27

Guten Morgen,

also ich stand auch schon auf besagtem Parkplatz als die Wohnung noch vermietet war. Das war gar kein Problem. Dann war sie leer und seit gestern ist sie wieder vermietet und der Vermieter hat den Parkplatz an sie vergeben.

ich habe mit einem Anwalt telefoniert gestern. Dieser sagte mir, dass der Vermieter mir Mitbenutzung einräumen muss, weil mir 1. der Parkplatz mündlich zugesichert wurde und ich 2. über ein halbes Jahr da stand ohne dass es je ein Problem gab

natürlich ist er nicht erreichbar und reagiert nun auf keine whatsapp oder Anrufe. Meine Nachbarin neben an (auch DG) mit der ich mich um einen anderen Parkplatz streiten soll, auf dem sie schon immer steht, weiss schon Bescheid, sie ruft am Freitag ebenfalls den Vermieter an.

Sollte keine Reaktion kommen habe ich die Möglichkeit auf Mitbenutzung zu klagen wenn ich das möchte.

Der Vermieter wies mir damals einen Parkplatz zu (steht aber nicht im Mietvertrag) ich parke also seit September da, auch als die eine Wohnung unter mir frei wurde stand ich noch da.

Mündliche Sachen sind schwer zu beweisen, es sei denn Du zahlst Miete dafür.

Was hat der  Vermieter damals genau gesagt und gab es Zeugen?

Der Vermieter kann sagen, dass er Dir die Nutzung erlaubt  hat bzw. bezeichnet es als unentgeltliche Leihe.

Ich würde daher nicht zu euphorisch sein, bei den Antworten die Du gerne lesen möchtest, bzw. die da zu positiv klingen.

VanEssah1987 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 22:49

Ja gab es. Er sagte dass ich da parken kann - ohne Zeitangabe. Aber ich versteh schon, hin nehmen und klappe halten ;) trotzdem danke

johnnymcmuff  09.05.2018, 22:52
@VanEssah1987

Zudem ist es auch komisch dass er erst Dir den Parkplatz zugewiesen hat.

Er sagte dass ich da parken kann - ohne Zeitangabe

Das ist lediglich die Erlaubnis dass Du da parken darfst und die kann er jederzeit widerrufen.

Der anderen Mietpartei hat er hat auch gesagt, dass sie da parken kann.

Entweder Ihr einigt Euch oder es gilt, wer zuerst kommt, der parkt dann da.

VanEssah1987 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 23:32
@johnnymcmuff

Damit hätte ich kein Problem. Aber er hat ja nichts gesagt, sondern einfach ihr den Parkplatz gegeben.

Die Sache ist ganz einfach: Sind die Parkplätze nicht ausdrücklich zusammen mit der jeweiligen Wohnung entgeltlich mitvermietet, stellen sie Gemeinschaftseigentum dar.

Jeder darf dort parken, wenn frei ist und woanders, wenn nicht. Nichts anderes vermag ich der mündlichen Erklärung zu entnehmen als eine unentgeltiche Gebrauchsüberlassung, eine Leihe der vorhandenen freien Stellplätze.

Wurde dein Lieblingstellplatz hingegen der Neumieterin vermietet, ist dir diese widerrufliche Nutzung entzogen.

Dein Anwalt irrt hier leider, denn das Mietrecht kennt weder Gewohnheitsrecht ("stehe hier seit September schon immer") noch Anspruch auf eine Parkmöglichkeit, wenn mehr Fahrzeuge als Stellplätze vorhanden sind. Du hattest einfach Glück, das der M der unter dir freiwerdenden Wohnung keinen Parkplatz brauchte und jetzt Pech, dass er von der Etagennachbarin benötigt wird.

Wenn du einen Dauerparkplatz willst, kannst du allenfalls dem VM anbieten, "deinen" festen Parkplatz für 25-30 EUR/Mon. gesondert mieten zu wollen.

G imager761

VanEssah1987 
Beitragsersteller
 11.05.2018, 06:33

Danke für deine Antwort, allerdings ist es ja auch so, dass die unterzeichnerin des Mietvertrages gat kein Auto hat, der Vermieter diesen einfach an ihre Freundin zur Verfügung gestellt hat, weil die dort auch wohnt und ein Auto hat.

Es werden nun neue Parkplätze gebaut. Einer davon ist für mich. Danke trotzdem

Da solltest du eigentlich gute Karten haben: Ein Vertrag muss nicht schriftlich sein. Wenn der Vermieter dir zeitgleich mit dem Einzug den Parkplatz mündlich vergeben hat dann ist das auch ein Vertrag - und nachdem der Vermieter dein Parken mehrere Monate lang wissentlich geduldet hat sollte auch ein Gericht davon ausgehen dass so eine Absprache besteht. Ob Dachgeschosswohnungen NORMALERWEISE einen Parkplatz haben interessiert dabei nicht. Und wenn zwei Mietverträge für Wohnung und Stellplatz inhaltlich und zeitlich so zusammenhängen dann gelten sie als EIN Vertrag - der Parkplatz fällt also mit unter den Kündigungsschutz der Wohnung.

Du musst also erst mal die Nachbarin ansprechen und sie formell - z.B. mit einem Zeugen - auffordern den von dir gemieteten Stellplatz zu räumen. Einen Schriftlichen Vertrag brauchst du dafür wie gesagt gar nicht. Wenn sie erklärt dass der Platz an sie vermietet wurde und vielleicht sogar ein Papier hast dann gehst du zum Anwalt und der wird deinen Vermieter kostenpflichtig darüber informieren dass er denselben Stellplatz nicht zweimal vermieten kann bzw. dass dann nur der ältere Vertrag gilt. Und wenn dein Platz besetzt ist und du auf der Straße parken und dafür womöglich bezahlen musst dann solltest du die Belege gut aufheben - der Anwalt erklärt dir wie du deinen Vermieter in Verzug setzen und dir das Geld zurückholen kannst.

Menuett  09.05.2018, 21:13

lol.

Wie will er denn nachweisen, dass dieser mündliche Vertrag bestand? Und dass sein Vermieter ihm nicht gesagt hat, dass er sich solange dorthin stellen kann bis der Parkplatz vom eigentlichen Mieter beansprucht wird?

Und wie will er erklären, dass es einen schriftlichen Mietvertrag für die Wohnung gibt und der Parkplatz nicht enthalten ist?

VanEssah1987 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 21:16
@Menuett

Die Antwort steht eigentlich oben, er hat es „wissentlich geduldet“ und eine Entschuldigung dass er mich bei Einzug nicht darüber informiert hat, liegt schriftlich vor...

punkexpert23  09.05.2018, 21:17
@Menuett

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Wenn die Mieter üblicherweise auf ihren festen Plätzen parken und der Vermieter dieses Parken monatelang hinnimmt dann ist das Beweis genug. Für die erwähnte Einschränkung (..solange bis...) dagegen bräuchte der Vermieter definitiv eine schriftliche Abmachung denn das wäre ein Spezialfall; ohne Gegenbeweis geht das Gericht vom Normalfall eines vermieteten Stellplatzes aus.

Menuett  09.05.2018, 21:24
@VanEssah1987

"wissentlich dulden" begründet keinen Vertrag.

punkexpert23  09.05.2018, 21:28
@Menuett

Aber hallo ! Das Zivilrecht kennt drei Arten einen Vertrag zu schließen: Mündlich, schriftlich (mit oder ohne Beurkundung) sowie durch Tun und Duldung; das nennt man auch Gewohnheitsrecht. Deshalb haben schon Hausbesetzer sich erfolgreich in Mietverträge geklagt: Die Besitzer haben die Besetzung lange genug wissentlich geduldet dass die Gerichte darin einen Mietvertrag sehen.

Menuett  09.05.2018, 21:29
@punkexpert23

Nein, das Gewohnheitsrecht kommt bei Mietverträgen nicht vor.

punkexpert23  09.05.2018, 21:31
@Menuett

Dann weißt du darüber mehr als mein Kumpel - der ist Zivilrichter.

Menuett  09.05.2018, 21:35
@punkexpert23

Der müsste eigentlich wissen, dass es bei anderer Leuts Eigentum kein Gewohnheitsrecht gibt.

Mein Onkel ist Richter beim Amtsgericht.

VanEssah1987 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 21:45
@Menuett

So. Habe gerade mit der Rechtschutz telefoniert: es ist so, dass der mündliche Vertrag bindent ist und er mir zumindest eine Mitbenutzung einräumen muss, wenn vorher der Parkplatz von mir genutz wurde und keine zeitliche Begrenzung dafür gegeben worden ist.

imager761  11.05.2018, 06:48
@VanEssah1987

Natürlich sind mündliche Verträge bindend. Dein Problem ist, das du nicht verstehst, welcher hier vorliegt: Dein VM hat dir ensowenig einen Parklplatz wie einen Keller oder Gartenanteil zur exklusiven Nutzung zugewiesen, sondern Stellplätze der Gemeinschftsfläche vor dem Haus unentgeltich zur Nutzung überlassen. Dies wäre als eine Leihe anzusehen, die gekündigt oder als eine Duldung, die widerrufen wurde.

Entweder ist der Platz ab sofort der Nachbarin (kostenpflichtig vertraglich) überlassen und du parkst woanders oder er gehört euch allen und ihr nutzt ihn nach der Regel "wer zuerst kommt mahlt zuerst".

Renick  09.05.2018, 21:55
Wenn der Vermieter dir zeitgleich mit dem Einzug den Parkplatz mündlich vergeben hat dann ist das auch ein Vertrag

Diese Annahme von dir ist nicht zutreffend. Ein Parkpltz gehört nur dann zur Mietsache dazu, wenn dieser auch im Mietvertrag erwähnt ist. Das ist hier nicht der Fall. Somit spricht man von einer kostelosen freiwilligen Nutzungsüberlassung, welche jedoch jederzeit entzogen werden kann.

Ein Gewohnheitsrecht oder ähnliches gibt es hierbei nicht. Es liegt im Ermessen des Vermieters, jederzeit über Bereiche seines Grundstücks zu verfügen, sofern nicht vertraglich als vermietet vereinbart.

Natürlich gibt es auch mündliche Verträge. Das ist schon richtig. Aber zu einem mündlichen Mietvertrag über einen Stellplatz gehört dann auch, dass man dafür eine Nutzungsgebühr zahlt. Das ist hier nicht der Fall.

Zur Wohnung gehört ein Stellplatz nur dann garantiert, wenn er im Mietvertrag genannt ist.

VanEssah1987 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 22:10
@Renick
Wenn der Vermieter dir zeitgleich mit dem Einzug den Parkplatz mündlich vergeben hat dann ist das auch ein Vertrag

wenn es zeitgleich ist, vielleicht. Aber habe ja eben noch mit einem Anwalt gesprochen. Der Parkplatz wurde VOR vertragsunterzeichnung zugesagt. Also habe ich das Recht auf Mitbenutzung. Die Aussage dass zu DG Wohnungen keine Parkplätze gehören ist nirgends schriftlich festgehalten.

punkexpert23  09.05.2018, 22:19
@Renick

Eine freiwillige Nutzungsüberlassung müsste der Vermieter beweisen wenn die Umstände auf eine Vermietung hindeuten, und da wäre es im Zweifelsfall per Mietspiegel zu prüfen ob die Nutzungsüberlassung gemeinsam mit dem Mietvertrag erfolgte.

Renick  10.05.2018, 07:30
@punkexpert23

Eine freiwillige Nutzungsüberlassung müsste der Vermieter beweisen

Es gibt nichts zu beweisen. Wenn der Parkplatz nicht im Vertrag erwähnt ist oder ein separater Vertrag gemacht wurde, gehört er nicht zur Mietsache. Es steht dem Vermieter frei, über sein Eigentum zu verfügen. Und wenn er zuerst sagte, du darfst den Parkpltz nutzen, dann kann er das später auch widerrufen! Per Mietspiegel kannst du gar nichs beweisen.

VanEssah1987 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 21:12

Wow. Vielen Dank! Damit kann ich was anfangen :) vielen Dank ich mache mich mal schlau (bei meiner Rechtschutz) das beruhigt mich! Vielen Dank und einen schönen Abend

Du hast keinen Parkplatz angemietet, somit auch keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.

punkexpert23  09.05.2018, 21:11

Was ist denn das für ein Käse ? Wenn der Stellplatz gemeinsam mit der Wohnungsanmietung zugewiesen wurde dann ist er mit vermietet.

Madita69  09.05.2018, 21:22
@punkexpert23

Lol.........eine Zuweisung ist keine Vermietung.......und ohne etwas Schriftliches wird es wohl schwierig mit der Beweisführung.

Selber Käse!

Viel Spass auch in Bezug auf den Nachbarschaftsfrieden!