Umsatzsteuer einer Modernisierungsmaßnahme in Privatmiete - Ist das erlaubt?
Zur Angelegenheit: Ich bin Privatmieter in einem Mehrfamilienhaus. Nach meiner Kenntnis ist die Miete für einen privaten Mietraum umsatzsteuerfrei - soll heißen in der Miete ,die an den Vermieter geht ist keine Umsatzsteuer enthalten. Unser Vermieter möchte nun die Miete auf Grund einer energetischen Modernisierung erhöhen und die Modernisierungskosten auf unsere Miete umschlagen. In dieser Modernisierungspauschale möchte der Vermieter die Umsatzsteuer der Maßnahme (Einbau von Fenstern) an uns Privatmietern weiterbelasten. Ist das überhaupt erlaubt? Nach meiner Sicht, wäre dann ja ein gewisser Umsatzsteuerbetrag in der Privatmiete enthalten? Hat jemand Ahnung, ob das Vorgehen des Vermieters korrekt ist?
4 Antworten
Diese Vorgehensweise ist vollkommen korrekt. Der Vermieter muss ja die Mehrwertsteuer bezahlen. Deswegen ist die Mehrwertsteuer in der Neukalkulation der Miete mit zu berücksichtigen.
Das Mietverhältnis an sich ist umsatzsteuerfrei und bleibt es auch nach wie vor.
Es gibt keine Modernisierungspauschale. Die Kosten müssen wohnungsbezogen ermittelt und ein konkreter Intandsetzungsanteil in Abzug gebracht werden. Bei Fenstern wird niemals der volle Aufwand umgelegt.
Bei der Errechnung des Modernisierungsaufwandes wird die Mehrwertsteuer natürlich (für den Vermieter) mit angerechnet. In dem Modernisierungsmieterhöhungsverlange gegenüber dem Mieter hat sie nichts zu suchen. Dort ist sie in den jeweiligen Kosten bereits enthalten.
Bauleistungen sind keine Mieten. Und Bauleistungen werden, ausgenommen beispielsweise § 13 b UStG, zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.
... da hat sich aber ein kleiner Fehler eingeschlichen.
Wir Vermieter legen nicht unsere Kosten und Lasten um. Wenn die lieben Mieter diese mit der Erhöhung bezahlt haben, beginnt unser Geschäft.
Wir senken doch nicht ab!
Danke für die Nachricht. Gedankengang: Die Sache, also die Fenster sind ja das Eigentum des Vermieters und damit ist dieser doch der Letzte in der Mehrwertkette. Kann der Vermieter sich nicht Vorsteuer ziehen?