Vermieter will in meiner Kündigungszeit renovieren
Hallo,
vielen Dank an alle die hier mit lesen
Die Mietwohnung ist gekündigt, läuft in zwei Monaten aus.
Unser Vermieter will nun wohl die Wohnung noch schnell renovieren bevor neue Mieter einziehen. (Hörensagen, wir haben noch keine Information bekommen) Dazu gehört der Einbau einer neuen Einbauküche und Neuerungen im Bad. Den Umfang der Arbeiten im Bad kenne ich noch nicht. Könnte von neuer Dusche bis hin zu komplett neuen Fliesen gehen. Ggf. werden auch in der Küche die Fliesen erneuert.
Meine Frage:Sind das Arbeiten die unter Modernisierung fallen und ist unser Vermieter somit verpflichtet uns drei Monate vorher über die Arbeiten zu informieren?
Oder muss ich es dulden, wenn der Vermieter noch schnell alles machen will um übergangslos einen neuen Mieter finden zu können? Ich muss nebenbei auch noch meine Schönheitsreperaturen durchführen lassen, spreich streichen.
Die Wohnung hat keinen Flur, sprich die Türen zu Küche und Bad gehen direkt vom Wohnzimmer ab. Ich hätte also überall Dreck und Chaos für die Zeit der Renovierung, es gibt nur ein anderes Zimmer, also quasi kaum Rückzugsmöglichkeit.
Ich, berufstätig, ziehe in eine andere Stadt und habe bisher dort aber auch noch keine Wohnung angemietet. FÜr mich ist es jetzt wirklich sehr schwer vorzustellen, wie ich das alles organisieren soll und dann auch noch der Renovierungsstress durch den Vermieter
6 Antworten
Nein, Du musst dem nicht zustimmen. Es ist noch Deine Wohnung. Wenn es Dir zuviel Stress ist, kannst Du es ablehnen. Es ist das Problem des Vermieters. Es sei denn, er kämme Dir mit einer Mietkürzung entgegen. Aber ansonsten bist Du noch "Herr" über die gemietete Wohnung.
Nein. Aber er darf während Deiner Mietzeit nur die Wohnung besichtigen oder Nachmieter besichtigen lassen. Da bist zu Zugang verpflichtet. Wenn er für den neuen Mieter eine neue Küche einbauen lassen will, ist das sein Problem. Du hast eine Küche und brauchst keine neue. Das ist unzumutbar. Im Zweifelsfall wende Dich an den Mieterbund oder an einen Anwalt.
Solang du Mieter bist, d. h., auch bis zum Ende der Kündigungsfrist, hast du das Hausrecht und bestimmst, wer wann und warum deine Wohnung betreten darf. Also hat der Vermieter keinerlei Rechtsanspruch bereits innert der Kündigungsfrist die Wohnung für einen Folgemieter herzurichten um einen lückenlosen Übergang zu haben und wieder voll von der Wohnung zu profitieren. Solche Arbeiten einfach als „Modernisierung“ zu deklarieren, geht nicht, da gibt es Vorlauf- und Informationsfristen etc. . Diese Masche geht nicht. Du musst also nichts derartiges dulden, es sei denn, es wäre eine dringende unaufschiebbare Reparatur. Ob du Schönheitsreparaturen tatsächlich durchzuführen hast, hängt von der Wirksamkeit der entsprechenden Klauseln im MV bzw. den AVB, ab. Stelle bitte den exakten Wortlaut hier ins Forum, dann bekommst du von mir u. a. Experten auch dazu hilfreichen Rat.
Er darf beginnen mit den renovierungsarbeiten wenn die ausgezogen bist, d.h. wenn die zwei monate um sind (dein mietvertrag ausgelaufen ist und du die wohnung geräumt hast)
Kennst Du die rechtlichen Hintergründe?
Dein Vermieter muss zuersteinmal überhaupt deine Zustimmung haben, damit er die Wohnung betreten darf.Dann kann er nicht über deinen Kopf hinweg entscheiden, wenn er renovieren möchte. Die rechtlichen Hintergründe kannst du dir bestimmt via Google und Mietgesetz suchen! Werd mal aktiv. :-)
ich glaube nicht das es so einfach egeht und mit modernisierung hat es nichts zhu tun, das heißt nur streichen oder neue tapeten und kleine schönheitsreperaturen.
aber ich glaube dass es nicht so einfach geht aber ließ oder such dir doch mal im netzt was über mietrecht oder kontaktiere eine nawalt, die meisten raten auch am telefon für umsonst
Deine Antwort ist nicht hilfreich ;) Hauptsache etwas geschrieben. Ich kenne sogar den Gesetzestext aus dem Mietrecht, kann mir aber nicht klar darüber werden ob solch eine Maßnahme unter Modernisierung fällt oder nicht, weil es versch. Urteile zu der Sache gibt
Derart massive Umbaumassnahemn müssen mit Frist vorher schriftlich angekündigt werden. Du kannst dem dann widersprechen mit der Begründung, dass du ja ohnehin zum sowiesoten ausziehst. Er könnte dann zwar Klage erheben um dich zur Zustimmung zu zwingen, aber das wird er wohl bleiben lassen, weil das ziemlich kostet. Fazit: Du musst ihn nicht dazu reinlassen.
Kennst Du die rechtlichen Hintergründe?
Kennst Du die rechtlichen Hintergründe?