Darf mein Vermieter mir hier den Schaden am Fenster ankreiden?

7 Antworten

"Mein Versicherungsberater sagt ich soll mir keine Sorgen machen. Zur Not
sei es ein Schaden den ich dem Vermieter zugefügt habe und meine
Haftpflicht würde auch haften... aber ich sehe das eigentlich gar nicht
ein!!!"


Ob Du das einsiehst oder nicht, ist völlig unerheblich. Du hast den Schaden Deiner Versicherung gemeldet und es ist allein deren Sache, ob sie Deine "Schuld" einsehen oder nicht. Schließlich bist Du ab dem Moment nicht mehr die Geschädigte, sondern die Versicherung, denn dafür zahlst Du Deine Prämie.

Insofern hat Dein Versicherungsberater absolut recht. Wenn Deine Versicherung der Meinung ist, dass sie den Haftpflichtschaden anerkennt, kannst und solltest Du auch nichts dagegen machen. Stellt sie fest, dass Du nicht Schuld bist, wird und muss sie unberechtigte Forderungen auf ihre Kosten abwehren. Du bist in einer komfortablen Situation.

Sollte nun die Versicherung tatsächlich alles bezahlen, hättest Du mit Sicherheit beim neuen Eigentümer einen Stein im Brett. Das ist doch auch nicht verkehrt.

Mach dir im Vorwege nicht unnötig viele Gedanken! Genauso, wie du nicht für einen Schaden bezahlen möchtest, den du selbst nicht zu verantworten hast, möchte auch der Vermieter nichts bezahlen, was nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt. Daher möchte er nun erstmal die Ursache für den Schaden ermitteln, bevor er dir eine Zahlungszusage gibt. Wenn du die Befürchtung hast, dass der Vermieter dich über den Tisch ziehen will, dann lass selbst eine Fachfirma kommen. Die gucken sich das unverbindlich an, und machen dir in der Regel auch ein kostenloses Angebot für eine Reparatur.

Georg63  25.01.2016, 12:51

Warum Zahlungszusage? Die Reparatur wird vom Vermieter beauftragt und bezahlt.

Genesis82  25.01.2016, 14:01
@Georg63

Richtig, aber wenn der Mieter nun doch am Schaden die Schuld trägt - nach den Schilderungen unwahrscheinlich - dann würde sich der Vermieter das Geld zurückholen wollen. Darum macht er erst dann eine Zusage, dass der Mieter nichts zu zahlen hat, wenn die Ursache feststeht.

Laut Mietvertrag muss ich bei solchen Reparaturen mit einer Selbstbeteiligung von 84 EUR rechnen - es sei denn ich habe den Schaden selbst verursacht. Und so klingt es wollte man es mir anhängen!

Eine Klausel, wonach eine Selbstbeteiligung bei Schäden gefordert wird, ist unwirksam.

Der Vermieter hätte im Rahmen einer Kleinstreparaturklausel nur die Möglichkeit, Reparaturen an Installationsgegenständen in Rechnung zu stellen, die bis zu 100 € kosten.

Eine anteilige Kostenbeteiligung des Mieters ist unzulässig.

Vorab mal hat das Unternehmen, das die Reparatur durchführt nichts damit zu tun, wer letztlich die Rechnung bezahlt. Du solltest dich auch hüten, diesen Leuten irgendwelche Anweisungen zu geben.

Die Reparatur wird von der Hausverwaltung in Auftrag gegeben. Daher geht die Rechnung erst mal an die Hausverwaltung.

Nun stellt sich die Frage, ob von deiner Seite ein Verschulden am Schaden vorliegt. Gehen wir nach deinen Ausführungen, ist dies zu verneinen.

Ich sehe nur einen Ansatzpunkt für den Vermieter. Als Mieter hast du Schäden unverzüglich zu melden. Hier wäre es nun gut, wenn du die Meldung an den vorigen Eigentümer und Vermieter beweisen könntest. Ansonsten könnte der Vermieter argumentieren, dass sich ein kleiner Schaden durch deine Untätigkeit so verschlimmert hätte, dass nun das ganze Fenster ausgetauscht werden muss. Ohne Nachweis der Mängelrüge könntest du hier schnell im Regen stehen.

Wie auch immer, würde ich dir für den Fall, dass Ansprüche an dich herangetragen werden, diese direkt an die Haftpflicht-Versicherung weiterleiten. Auch diese zahlt nicht unbesehen sondern nur wenn tatsächlich ein Anspruch besteht. Die Prüfung dieses Anspruches und die Abwehr von unberechtigten Forderungen nennt man "passiven Rechtsschutz".

FrolleinFroh 
Beitragsersteller
 25.01.2016, 12:35

Vielleicht kam es falsch rüber. Es lag kein Schaden an den Fenstern vor und als es so war, habe ich es direkt meinem Vermieter gemeldet.

Sie sollten mal abgeschliffen werden. Aber es war weder Schimmel noch zogen sie Luft oder dergleichen. Sie waren also "ganz", aber eben bestimmt schon zig Jahre alt.

Ich werde die Firma sicher fragen, was so etwas kostet bzw. was ihr Vorhaben ist bezüglich der Reparatur.

Aber wie will man hier nachweisen bzw. belegen das ich nicht mit Gewalt daran gerissen habe, sondern im täglichen Gebrauch die Schaniere rausgingen.

Interesierter  25.01.2016, 12:49
@FrolleinFroh

Ich denke, ich habe das schon richtig gesehen. Ihr habt eine witterungsbedingte Absplitterung festgestellt. Diese habt ihr dem damaligen Vermieter gemeldet, welcher sich aber nicht gekümmert hat.

Nun ist der Schaden durch weitere Witterungseinflüsse und die regelmässige Benutzung immer grösser geworden.

Sehe ich das so in etwa richtig?

Zunächst mal habt ihr alle Schäden unverzüglich, also ohne schuldhafes Zögern dem Vermieter zu melden. Wenn es jedoch für die damalige Meldung keinen Beweis gibt, könnte man euch genau diesen Vorwurf machen. Damit könnte euch das Verschulden für die Verschlimmerung des Schadens und damit eine Schadensersatzpflicht aufgedrückt werden. Es wäre daher gut, wenn ihr die Meldung an den damaligen Vermieter irgendwie belegen könntet.

Entwarnung möchte ich dir von einer anderen Seite geben. Du musst nicht deine Unschuld beweisen. Im Streitfall müsste der Vermieter dein Verschulden beweisen.

Georg63  25.01.2016, 12:50
@FrolleinFroh

Beweise muss immer der vorbringen, der etwas will. In diesm Fall will der Vermieter evtl. Schadenersatz von dir. Somit muss er nachweisen, dass der Schaden von dir verursacht wurde und es sich nicht einfach um Verschleißerscheinungen handelt. Das kann er sicher nicht und mit Unterstellungen kommt er nicht durch.

Interesierter  25.01.2016, 12:55
@Georg63

Das kann er sicher nicht ....

Ob er das kann oder nicht, wissen wir nicht. Es dürfte schwer werden, ist aber, falls tatsächlich ein Verschulden des Mieters vorliegt, durchaus möglich.

Ein Verschulden des Mieters muss nicht zwingend Gewalteinwirkung sein. Ein Verschulden könnte sich bereits aus "gar nichts tun" ableiten, wenn der Mieter die Mängelanzeige an den Vermieter schuldhaft verzögert und sich dadurch aus einem kleinen Schaden ein Totalschaden wird.

bwhoch2  25.01.2016, 13:02
@Interesierter

Und selbst dann ist es so, dass die Versicherung, sofern sie die Haftpflicht anerkennt, nur den Zeitwert des Fensters bezahlt. Also auch nicht die Reparatur, wenn die Kosten höher sind, als der Zeitwert des Fensters.

FrolleinFroh 
Beitragsersteller
 25.01.2016, 13:47
@bwhoch2

ich kann halt einfach nicht verstehen warum ich als Mieter einer ALTEN Wohnung nun (eventuell) ein neues Fenster bezahlen soll. Ich wohne dort und bisher hat das Fenster seinen Zwecks erfüllt. Ich bin weder der Eigentümer noch die Hausverwaltung die sich da um Wartung kümmern sollte... Die Witterungseinwirkungen habe ich sogar bei Wohnungsbesichtigung dem neuen Eigentümern gezeigt. Die sagten auch solange nichts schimmelt usw ist alles okay.

Wie gesagt gegen die Selbstbeteiligung zur Reparatur habe ich ja nichts einzuwenden. Es geht mir nur um horrende Kosten.

Der Vermieter ist gemäß BGB verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand dem Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Dieser ist zumindest derzeit nicht gegegen. Es liegt also ein (erheblicher) Mangel vor. Diesen schriftlich dem V. per Einwurfeinschreiben anzeigen und eine Frist von einem Monat zur Abstellung setzen. Gerät er in Verzug, darfst du selbst einen Handwerker (evtl. nach Setzung eine kürzeren Nachfrist) beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Auch wenn du eine Kleinreparaturklausel im MV stehen hast, Selbstbeteiligungen an jeglichen Reparaturen sind damit grundsätzlich nicht vereinbart. Wenn das im MV so stehen sollte, ist die Klausel unwirksam. Gäbe es eine wirksame KRK, müsste dort der Einzelrep.-Betrag und eine Jahressumme im Rahmen der Vorgaben in der Rechtsprechung stehen. Wird der Betrag auch nur um 1 EC überschritten, zahlt der Vermieter.