Kann ich mit einer Anzeige, die fallen gelassen wurde, am Flughafen arbeiten?

8 Antworten

Hallo! Relevant ist weshalb eingestellt wurde, oder mit welchem Zusatz. Im übrigen heutzutage geht es nicht nur um das Führungszeugnis indem Verurteilungen über 90 Tagessätze stehen, sondern meistens wird das erweiterte verlangt, indem jede Straffälligkeit eingetragen ist. Daher ist wichtig in Erfahrung zu bringen, welches für die Einstellung relevat ist und weshalb bzw. nach welchem Paragraphen STPO eingestellt wurde. gruss zunky

Kein Problem, ohne Verhandlung keine Verurteilung, ohne Verurteilung keine Eintragung

Alles gut!

Vorab: Eine Anzeige kann jeder bekommen, wichtig ist nur, ob Du verurteilt wurdest.

Da Du ja eine kaufmännische Tätigkeit anstrebst, weis ich nicht, ob mein folgender Einwand wichtig bzw. richtig ist:

Achtung!

Wenn Du im Sicherheitsbereich des Flughafens arbeitest, wird bei Dir mehr überprüft, als bei einem anderen Arbeitnehmer!

Google mal bitte Zulassungsprüfung nach Luftsicherheitsgesetz!

Im Bundeszentralregister stehen auch noch nicht abgeschlossene Verfahren drin aus diesen kann man Beispielsweise das Führungszeugnis für Behörden (Belegart "O"). Wenn Du ein "normales" Führungszeugnis (Belegart N) beantragst, stehen da nur Rechtskräftige Urteile drin.

Das eingestellte Verfahren, wenn es überhaupt irgendwo drin steht, sollte kein Hindernißgrund sein, daß Du dort eingestellt wirst, damit würde Dich auch eine Behörde einstellen.

Mehr Schlaf bekommst Du, wenn Du mal einen Anwalt kontaktierst, der wird Dir verbindliche Auskünfte erteilen.

Gruß, M.

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, bist Du nicht rechtskräftig verurteilt und dann steht auch nichts im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis. Schlaf schön!

vany1303 
Beitragsersteller
 08.12.2011, 21:55

Wenn du dir da sicher bist, dann bedanke ich mich ganz ganz arg bei dir :)

Also wird es wahrscheinlich nichts mit der Ausbildung? Wegen sowas? :(