Kann ich mit einer Anzeige, die fallen gelassen wurde, am Flughafen arbeiten?
Hey! Also bei mir gibt es folgendes: Ich möchte nächstes Jahr meine Ausbildung am Flughafen anfangen zur Servicekauffrau im Luftverkehr. Ich habe auch schon die Zusage und alles..der Vertrag wird mir kurz vor Weihnachten zugeschickt, dann muss ich ihn unterschrieben zurück schicken und jetzt kommen wir zu meinem Problem:
Das Thema Sicherheit ist ja ganz wichtig am Flughafen und man darf sich nichts zu schulden kommen lassen. Ich bin absolut clean was das alles angeht...aaaber vor 2 Jahren wurde ich erwischt wie ich mit dem Verbundspass meiner Schwester Zug gefahren bin und es kam zu einer Anzeige wegen Betrug..Das Verfahren wurde aber eingestellt ohne Folgen für mich oder sonst was..
Meine Frage:
Steht das jetzt im Bundeszentralregister? Wird das jetzt zum Problem für mich wenn ich am Flughafen anfangen will? Sie überprüfen meine Sicherheit ja erst noch und ich habe Angst dass es deswegen scheitern wird. Kennt sich damit jemand aus?
Ich brauch ganz dringend eine Antwort von jemandem der Bescheid weiß, weil das ganze lässt mich nicht schlafen, bis ich Gewissheit habe :(
Danke im Voraus!
8 Antworten
Hallo! Relevant ist weshalb eingestellt wurde, oder mit welchem Zusatz. Im übrigen heutzutage geht es nicht nur um das Führungszeugnis indem Verurteilungen über 90 Tagessätze stehen, sondern meistens wird das erweiterte verlangt, indem jede Straffälligkeit eingetragen ist. Daher ist wichtig in Erfahrung zu bringen, welches für die Einstellung relevat ist und weshalb bzw. nach welchem Paragraphen STPO eingestellt wurde. gruss zunky
Kein Problem, ohne Verhandlung keine Verurteilung, ohne Verurteilung keine Eintragung
Alles gut!
Vorab: Eine Anzeige kann jeder bekommen, wichtig ist nur, ob Du verurteilt wurdest.
Da Du ja eine kaufmännische Tätigkeit anstrebst, weis ich nicht, ob mein folgender Einwand wichtig bzw. richtig ist:
Achtung!
Wenn Du im Sicherheitsbereich des Flughafens arbeitest, wird bei Dir mehr überprüft, als bei einem anderen Arbeitnehmer!
Google mal bitte Zulassungsprüfung nach Luftsicherheitsgesetz!
Im Bundeszentralregister stehen auch noch nicht abgeschlossene Verfahren drin aus diesen kann man Beispielsweise das Führungszeugnis für Behörden (Belegart "O"). Wenn Du ein "normales" Führungszeugnis (Belegart N) beantragst, stehen da nur Rechtskräftige Urteile drin.
Das eingestellte Verfahren, wenn es überhaupt irgendwo drin steht, sollte kein Hindernißgrund sein, daß Du dort eingestellt wirst, damit würde Dich auch eine Behörde einstellen.
Mehr Schlaf bekommst Du, wenn Du mal einen Anwalt kontaktierst, der wird Dir verbindliche Auskünfte erteilen.
Gruß, M.
Wenn das Verfahren eingestellt wurde, bist Du nicht rechtskräftig verurteilt und dann steht auch nichts im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis. Schlaf schön!
Wenn du dir da sicher bist, dann bedanke ich mich ganz ganz arg bei dir :)
Also wird es wahrscheinlich nichts mit der Ausbildung? Wegen sowas? :(