Identifikationsnummer bei Freistellungsauftrag
In dem Formular des Freistellungsauftrages wird nach der "identifikationsnummer des Gläubigers" gefragt. Ist das nun die Steuernummer oder die Identifikationsnummer (auch auf dem Bescheid der Steuererklärung zu finden)? Gehört hatte ich bisher nur, dass man dafür nun die Steuernummer benötigt, aber der Wortlaut hat mich jetzt unsicher gemacht.
Weiß da jemand Bescheid?
Danke!
2 Antworten
Hallo, ganz klare Antwort, es wird nach Deiner Steuer IDENTIFIKATIONSNUMMER gefragt. Bitte ergänze diese. Du solltest Mitte 2009 eine Meldung darüber bekommen haben. Die steht aber auch auf jedem Steuerbescheid, wenn Du die da bereits mit angegeben hast. Bei den meisten Rentnern, die keine Steuererklärung mehr haben, steht die nicht drauf. Wenn Du die nicht mehr hast, wende Dich ans Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Oder schaue unter www.identifikationsmerkmal.de vorbei, da kannst Du Dir die nochmal in Schriftform anfordern. Hoffe, das hilft Dir.
"In dem Formular des Freistellungsauftrages wird nach der "identifikationsnummer des Gläubigers" gefragt"
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"Hallo, ganz klare Antwort, es wird nach Deiner Steuer IDENTIFIKATIONSNUMMER gefragt"
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Ach danke, da hätte ich doch auch von selber drauf kommen können. Gut, wenn einem jemand hilft.
Hallo dasgelbevomEi,
die Frage kann dir beantworten. Beim Freistellungsauftrag ist die Steueridentifikationsnummer gemeint.
Die Steueridentifikationsnummer(IDNR) findest du auf deinem Einkommensteuerbescheid, dem Mitteilungsschreibendes Bundeszentralamt für Steuern oder der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers.
Wenn dir deineSteueridentifikationsnummer (IDNR) nicht mehr vorliegt, kannst du diese beimBundeszentralamt für Steuern neu beantragen. Beim Finanzamt kann die IDNR ausDatenschutzgründen nicht erfragt werden.
Die Steueridentifikationsnummer(IDNR) ist eine elfstellige Nummer, die ein Leben lang gültig bleibt und sichauch bei Umzug oder Heirat nicht ändert. Sie wird von den Finanzbehörden bis zu20 Jahre über den Tod hinaus gespeichert. Die IDNR wurde vom Bundeszentralamtfür Steuern (BZSt) im Laufe des Jahres 2008 versendet und soll zu einerVereinfachung des Besteuerungsverfahrens führen (Deshalb ist die Nummer auf beim Freistellungsauftrag wichtig). DieSteueridentifikationsnummer wird die Steuernummer bei der Einkommensteuerersetzen.
Ich hoffe meine Antwort hilft Dir weiter.
Viele Grüße, Christina vom Allianz hilft Team.