Honorarvertrag: Steuernummer. oder Steuer-ID erforderlich?
Ich habe einen Honorarvertrag erhalten bzgl. Ausübung einer Tätigkeit an 2 Tagen und einmaliger Zahlung. Dieser fragt nach der "Steuernummer". Ist bei Abwicklung seitens Arbeitgeber wirklich die "Steuernummer" erforderlich, die man auf Antrag oder zur ersten Steuererklärung erhält, oder aber die Steuer-Identifikationsnummer, die man irgendwann automatisch zugeschickt bekommt (und mir bereits vorliegt)?
Vielen Dank! Bislang konnte ich mich um solche Belange drücken und bin daher relativ unbedarft. Die Angaben auf der Seite des Finanzamtes setzen Vorwissen voraus.
3 Antworten
Für den Arbeitgeber die Steuer-ID. Bei einem Honorarvertrag hast du jedoch keinen Arbeitgeber. Ich gehe daher davon aus, dass der Vertragspartner tatsächlich die Steuernummer braucht.
Gemeint ist tatsächlich die Steuernummer. Diese ist in der Regel nach folgender Systematik aufgebaut:
123/456/78900
123 = Dienststellen-Nummer Deines Finanzamtes (kann auch 2- oder 4-stellig sein)
4567... = Unterscheidungsnummern für den Dienstgebrauch in der Finanzverwaltung.
BEi einem Honorarvertrag schreibt man eine Rechnung.
Diese muss eine steuerliche Identifikation enthalten, also Steuernummer, oder Umsatzsteuer ID.
Ich plädiere immer dafür sich eine Umsatzsteuer ID zu beantragen.
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/steuerid_node.html
Damit kann jeder berechtigte die Unternehmereigenschaft bestätigt bekommen, aber sonst keinen Unsinn machen.
Bei der steuernummer ist das (leider) anders.
Gebe mir Deine Steuernummer und nach 2 Tagen erzähle ich Dir Dein halbes leben.