Welche Anforderungen auf Rechnungen oder Kassenzettel für Steuererklärung sind zu erfüllen?
Hallo,
bisher wurden Kassenzettel bei der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt akzeptiert (Bsp. Absetzen von Renovierung, Reparatur, Sanierung innerhalb von Vermietung & Verpacktung). Auf simplen Kassenzettel (zum Beispiel für die Baustoffe bei Eigenleistung) steht üblicherweise kein Empfänger drauf.
- Ist ein Kassenzettel trotzdem grenzfertig? Wie ist das vor allem, wenn auf einer Rechnung der Namen eines Familienmitgliedes (Bsp. Sohn oder Vater) aufgeführt wird und nicht der Name des Hausbesitzer bzw. der Person, der die Steuererklärung einreicht?
- Bei Eigenleistung werden ja manchmal auch Werkzeuge benötigt (Bsp. Abbruchhammer). Kann man hier auch (ggf. teilweise) die Anschaffung steuerlich geltend machen (Wenn es sich hier nicht um ein Leihgerät handelt) oder Kilometerpauschalen, um die Werkzeuge und Baustoffe zu beschaffen?
Viele Grüße
3 Antworten
Kassenbons ja, weil ja derjenige sie nur hat.
Ich scanne Kassenbons ein und drucke sie auf Papier gesammelt aus.
Fremdrechnungen: nein.
Km Geld zur Werkzeugbeschaffung: nein.
Auf Flohmarkt gekauftes, Schrauben-Naegel-Werkzeug fotografiere ich, schreib Preis dazu, wird auch anerkannt.
Ich hab falsch geschrieben. Kassenbons scanne ich für mich ein. Für s Finanzamt kleb ich sie auf Blätter, auch auf Rückseiten von Rechnungen. Also Originale ans Finanzamt. ____ Klar, frag nach, wenn's deine Geräte sind, können sie ja kontrollieren kommen. Aber nicht versehentlich, Du und Sohn, ansetzen.
D.h., eine Rechnng auf ein Familienmitglied, wo jedoch die EC-Karte der Person genutzt wurde, diedie Rechnung bezahlt hat, bzw. die Kontoaktivität nachgewiesen kann, würde evtl. beim Finanzamt durchgehen. (Ich frage mal vielleicht heute beim Finanzamt nach).
Schade wegen dem KM-Geld, da fällt ja sicherlich auch viel an, wenn man oft wegen Werkzeug- oder Baustoffbeschaffung unterwegs ist.
Schickst du dem FA Belege oder geht es nur um deine eigene Buchhaltung?
Ab gewissen Beträgen braucht es zwingend eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG.
Nein keine eigene interne Buchhaltung, sondern Einkommensteuererklärung (Anlage Vermietung und Verpachtung). Bei einer größeren Sanierung könnte hier das Finanzamt sicherlich die Belege einfordern, mittlerweile soll man die ja nicht mehr direkt einreichen.
So ist es.
Für kleinere Positionen reicht eine Quittung. Alles größere (habe 150,- € Nettobetrag im Kopf) bedarf einer Rechnung.
Ein normaler Kassenzettel genügt. Es ist ja zweckdienlich als Nachweis für die Ausgabe. Vergiss nicht, den Kassenzettel zu kopieren und das Original dran zu heften. Beim manchem Papier von Kassenzetteln lässt sich nach einiger Zeit nichts mehr lesen, vor allem bei Thermopapier.
Wenn du eine Rechnung benutzt, die auf einen Namen ausgestellt ist, dass muss das dein eigener Name sein. Eine Rechnung mit dem Namen eines anderen kannst du nicht verwenden.
Man darf auch Werkzeuge abgeben in der Steuererklärung, sofern diese nachvollziehbar für die Vermietung benötigt werden. Mehr möchte ich dazu nicht sagen, weil das ginge dann zu sehr in die Steuerberatung, was aber vom Gesetz her nur Steuerberatern zusteht.
danke
Du musst glaubwuerdig nachweisen, dass du es bezahlt hast, darum geht es. Finanzamt darf auch kontrollieren kommen.