Mietkautionskonto ... Freistellungsauftrag

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Wenn der Vermieter Kontoinhaber ist, sollte er den Freistellungsauftrag tätigen. Ansonsten wird jährlich die Steuer abgezogen. Dann bliebe nur im Rahmen der Steuererklärung den Betrag zurückzuholen. Der V. müsste aber dazu jährlich entsprechend den Steuerabzug bescheinigen, so dass ihr diesen dann geltend machen könnt in eurer Steuererklärung. Kommt der V. dem nicht nach, muss er euch den Abzug ersetzen.

bwhoch2  19.11.2012, 20:36

Zu dieser hilfreichsten Antwort noch eine Frage: Was ist, wenn der Vermieter seine Freistellung schon woanders ausgeschöpft hat oder gar keine bekommt? Auch in diesem Fall bleibt doch sowieso nur die Möglichkeit, den Steuerabzug bei der EST-Erklärung wieder zurück zu holen. Und: Möglicherweise erstattet Euch der Vermieter sowieso lieber 5 € pro Jahr, als dass er sich die Mühe macht und sich um das Steuerdokument für Euch bemüht.

Würden Sie vorab einfach mal die Höhe der Zinsen aus dem nicht genannten Kautionsbetrag hier in den Raum stellen, um Ihrer Frage eine gewisse Ernsthaftigkeit beizumessen!?! - Gemäß Gesetz ist der Vermieter lediglich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und Ihnen den Betrag einschließlich aufgelaufener Zinsen bei Mietende wieder auszuzahlen, soweit keine aufrechenbaren Ansprüche seinerseits bestehen!

BerndKeding 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 08:53

Moinsen, es ging eher um das Prinzip ... Danke daher fuer die Beachtung ...

Ja ist so, da das Konto vom Vermieter eingerichtet ist, die Erträge daraus aber dem Mieter (also dem Zahlenden) zustehen. Über die Steuererklärung bekommst Du die gezahlten Steuern ja zurück, und so viel kann es ja nicht sein;) bzw. "so viel" ist es weil es sich um ein Sammelkonto handelt.

schelm1  15.11.2012, 10:06

Über welche "Unsummen" wird denn hier philosophiert!?! Im Übrigen ist die Rechtslage eindeutig!

Einfache Rechnung: 2 Monatsmieten = 1000 € = 1 % Zins pro Jahr = 10 €. Zinsen. 25 % Kap.-Ertragssteuer = 2,50 €. Bei 2000 € Kaution sind es dementsprechend 5 €. Du erhältst einen Beleg über die bezahlte Steuer und kannst diese somit vom FA zurück holen. Wegen dieses Minibetrags willst Du ernsthaft einen Freistellungsauftrag? Sei doch bitte zufrieden mit dem Kontoauszug, den Du zu Deiner Steuererklärung gibst. Rechne mal den Zinsverlust aus, der Dir durch den Zeitraum bis zur Rückzahlung durch das Finanzamt entsteht: 1 % von 5 € pro Jahr = 5 Cent. Bei 1 1/2 Jahren also 7,5 Cent. Deswegen willst Du einen Aufstand machen?

BerndKeding 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 08:52

:) danke ...