Finanzierung Immobilie mit eingetragenem Vorkaufsrecht
Meine Bank finanziert die DHH nur, wenn im Grundbuch das eingtrage Vorkaufsrecht des Nachbarn gelöscht wird bzw nachrangig eingetragen wird. Was ist der Grund Dafür?
3 Antworten
ja, wird er nicht ausüben
und wenn doch, hast du halt pech gehabt, dir entstehen dabei keine kosten
oder frag ihn direkt und lass dir schriftlich geben, dass er auf sein vorkaufsrecht verzichtet, dann biste durch
Ein Vorkaufsrecht ist grundsätzlich nichts schlimmes. Es besagt dass wenn der jetzige Eigentümer verkaufen will, der Vorkaufsberechtigte informiert werden muss. Das kann wie in dem Fall hier der Nachbar, ein Familienangehöriger oder auch die Stadt oder Gemeinde sein. So lange der Vorkaufsberechtigte den gleichen Kaufpreis bezahlt, wie ein fremder Käufer, gehört ihm das Vorkaufsrecht und dem Verkäufer kann egal sein wer kauft. Bietet ein fremder Käufer mehr als der Vorkaufsberechtigte, kann an den Fremden verkauft werden. Wie CiaoMerkel schon geschrieben hat ist es am einfachsten, den Nachbarn schriftlich bestätigen zu lassen, dass er das Vorkaufsrecht nicht ausüben wird. Im Gegensatz zu einem Niesbrauch oder lebenslangen Wohnrecht ist das Vorkaufsrecht keine große Einschränkung. Der Bank stinkt nur, dass im Falle dass die Finanzierung eine Störung bekommt, eventuell jemand anderer als sie selbst ein Schnäppchen macht. Deshalb verlangen sie dass die Last in Abteilung II hinter die Last aus Abt. III tritt.
Die Eintragung des Grundpfandrechtes geht im Rang nach dem Vorkaufsrecht als dem älteren Recht in Abtl. II.
Die Bank gibt nur dann Geld, wenn Sie die erste Rangstelle in Abtl. III auch gegenüber evtl. Rechten in Abtl.II hat.
Vorlasten werden da keine geduldet.
Auch für Sie wäre die Angelegenheit höchst unerquicklich, wenn der Vorkaufsberechtigte als vorberechtigter Käufer ins Grundbuch eingetragen würde.
Folglich muß der sich zum Kaufvertrag in angemessener Frist erklären. Macht es das nicht, dann haben Sie ein Problem.