Dingliches Vorkaufsrecht?
Guten Tag, ich besitze ein im Grundbuch verankertes Vorkaufsrecht auf eine Eigentumswohnung. Dieses Vorkaufsrecht wurde uns damals auf alle Verkaufsfälle eingetragen. Es lautet auf mich und meinen Ex Mann. Zu der Zeit der Eintragung waren wir noch nicht verheiratet.
Nun soll die Wohnung verkauft werden. Die beiden Herren, die diese noch besitzen, möchten uns umgehen und haben die Wohnung nun bei einem Makler angeboten.
Mein Ex Mann möchte sein Vorkaufsrecht nicht ausüben (dies habe ich schriftlich). Kann nun ich dieses alleine ausüben? Können die Besitzer mich umgehen, obwohl es im Grundbuch steht?
VG und Danke
6 Antworten
du kannst es dann alleine ausüben
aber du musst den preis bezahlen, den andere auch zahlen wollen
wenn einer es für 300.000 kaufen will, kannst du für ihn eintreten
Vorkaufsrecht bedeutet nur, daß Du im Falle eines Verkaufes zu den Bedingungen, die mit den anderen Kaufinteressenten ausgehandelt wurde, das Recht hast, diese Wohnung zu erwerben.
Wenn Dir der Preis zu teuer ist, kommen die anderen Interessenten zum Zug.
Du mußt nur vor dem Verkauf gefragt werden, ob Du die Wohnung zu den mit den anderen Interessenten ausgehandelten Bedingungen erwerben willst.
Das ist der Unterschied zu einem Ankaufsrecht. Hier darf Die Wohnung im Falle einer Verkaufsabsicht nur Dir alleine angeboten werden.
Wenn Dir die Wohnung den Preis wert ist, mußt du sie jetzt kaufen. Andernfalls kommen die anderen Interessenten zum Zug.
Überlege Dir gut, ob Du Dir die Wohnung alleine leisten kannst und auch noch willst. Die Entscheidung liegt bei Dir, dein Ex hat bereits auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes verzichtet, er hat kein Interesse mehr daran.
Giwalato
Nein, sie können dich nicht umgehen. Das Grundbuch besitzt öffentlichen Glauben und der Notar wird die Eigentumsumschreibung auf die Käufer niemals durchführen, ohne von dir eine Rückmeldung bekommen zu haben, ob du das Recht das in Abt. II des Grundbuches eingetragen wurde ausüben willst. Falls du es finanziell kannst, tue es, das wird lustig. allerdings musst du den ausgehandelten Preis mit den Käufern dann akzeptieren, du steigst quasi in den Vertrag ein.
Können die Besitzer mich umgehen, obwohl es im Grundbuch steht?
Nein, durch die Tatsache, dass es im Grundbuch steht, muss von dir eine Verzichtserklärung vorliegen.
In meinem Fall benötigte ich von der Stadt eine Verzichtserklärung, die mich um die 35€ gekostet hat.
Ohne diese Verzichtserklärung erfolgt keine Eintragung des Käufers im Grundbuch.
Die können dich nicht umgehen. Sobald ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde (beim Notar) muss dieser Kaufvertrag dir vorgelegt werden. Dann hast du eine Frist von mehreren Wochen, innerhalb du erklären kannst ob du dein Vorkaufsrecht ausübst. (Zu genau den Bedingungen, die im Kaufvertrag stehen).
Das ist falsch. Das öffentlich rechtliche Vorskaufsrecht der Gemeinde darf nicht mit einem rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrecht zusammengewürfelt werden. Das Zeugnis der Gemeinde über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts muss aufgrund von Vorschriften im Baugesetzbuch vor Eigentumsumschreibung beschafft werden. Eine solche Regelung gibt es für rechtsgeschäftliche Vorkaufsrechte nicht.