Was wird aus einer Grundschuld wenn der Gläubiger nicht mehr existiert?
Angenommen auf eine Immobilie wird eine Hypothek aufgenommen und die xy-Bank wird als Gläubiger mit Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Wenn die xy-Bank z.B. in Insolvenz geht und liquidiert wird; ist dann die Grundschuld gegenstandslos oder muss sie trotzdem gebührenpflichtig gelöscht werden ?
2 Antworten
Dann muss der Insolvenzverwalter in einer quasi Nachtragsverteilung die Löschung bewilligen. Gegenstandslos wird da nichts.
Wenn die Grundschuld noch nicht getilgt ist, verfügt der Insolvenzverwalter über das Restvermögen und einer der Gläubiger erhält dann den Anspruch auf die restl. Grundschuld. Ist sie bereits getilgt, wird sie später vom Amts wegen gelöscht.