Ist ein Grundschuldeintrag für Ehepartner möglich wenn nur einer der beiden Besitzer der Immobile ist?

3 Antworten

Guten Abend Nutzer566,

als Darlehensnehmer muss man nicht zwingend auch Eigentümer der Immobilie sein.

Viele Banken verlangen bei einem gesetzlichen Güterstand, dass entweder der jeweilige Ehepartner auch als Darlehensnehmer in den Darlehensvertrag eintritt oder dass eine sogenannte Zustimmungserklärung von dem Ehepartner erfolgt (ein Schriftstück, welches bestätigt dass der Darlehensvertrag in Zustimmung des anderen Ehepartners zu Stande kommt).

Die Vorgehensweise Deiner Bank ist daher üblich und bedeutet nicht, dass auch Deine Ehefrau Eigentümerin der Immobilie ist. Die Eigentumsübertragung erfolgt in einem Notartermin. Hier ist es wichtig klar zu kommunizieren, dass ausschließlich Du Eigentümer werden sollst, damit es zu keinerlei Ungereimtheiten im Nachhinein kommt.

Viel Erfolg!

Meryem,
Interhyp AG

Nutzer566 
Beitragsersteller
 01.06.2015, 20:09

Danke für die Antwort! Kurze Nachfrage: Muss meine Frau auch zum Notar mit wegen Grundschuldbestellung oder wird meine Frau nur im Kreditvertrag drin sein und nicht im Grundbucheintrag?

Interhyp  02.06.2015, 08:05
@Nutzer566

Hallo Nutzer566,

in der Grundbucheintragung wird Deine Ehefrau nicht berücksichtigt da sie keine Eigentümerin wird. Ausschließlich im Darlehensvertrag wird sie als weitere Darlehensnehmerin aufgeführt. Sie muss daher nicht bei dem Notartermin dabei sein.

Viele Grüße,

Meryem
Interhyp AG

Nein, die Bank will Euch nur beide als Kreditnehmer haben, damit ihr keine Spielchen versucht, wenn es einem mal schlecht geht.

Beide als Kreditnehmer ist kein Problem udn der Kredit ist für die Immobilie udn daher auf der Immobilie per Grundschuld abgesichert.

Die Grundschuld ist fiduziarisch und somit von dem Kredit losgelöst. Man könnte auch einen Kredit für Deinen Nachbarn auf Deiner Immobilie absichern, wenn Du zustimmst. Du wärst damit nicht persönlich haftbar, sondern nur dinglich mit der Immobilie.

Nutzer566 
Beitragsersteller
 01.06.2015, 20:07

Danke für die Antwort! Kurze Nachfrage: Wird die Grundschuld wie Kredit für beide eingetragen (dann muss meine Frau auch zum Notar mit wegen Grundschuldbestellung) oder wird meine Frau nur im Kreditvertrag drin sein?

DerGeodaet  02.06.2015, 06:59
@Nutzer566

Hallo,

zum Notar muss nur der Eigentümer. Den Kreditvertrag unterzeichnen aber beide.

wfwbinder  02.06.2015, 07:02
@Nutzer566

@Nutzer566

Die Grundschuld ist, wie schon geschrieben, ein abstraktes Recht und fiduziarisch (also nicht fest mit einer bestimmten Forderung verbunden).

Der Grundstückseigentümer veranlasst die Eintragung.

Die Verbindung zu einem Darlehen erfolgt dann über eine Zweckerklärung.

Sie können durchaus alleine Eigentümer des z.G. der Bank als Sicherheit für ein Darlehn an die Ehel. zu gewährendem Darlehen sein. Die Dame wäre aber denkbar schlecht beraten, sich für einen Kredit persönlich mit zu verpflichten, für den Sie anschließend nichts erhält - außer den Schulden als Solidarhafterin!?!