Wie lange kann eine Gemeinde mit Vorkaufsrecht auf ein Grundstück einen Kaufvertrag "blockieren"?
Ich bin in Verhandlungen mit einem Insolvenzverwalter zum Erwerb eines Grundstückes in meiner Gemeinde. Die Gemeinde hat ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht auf dieses Grundstück. Inzwischen hat die Gemeinde den Insolvenzverwalter mitgeteilt das sie ihr Vorkaufsrecht ausüben will. Das würde bedeuten Sie müsste in meinen bereits unterzeichneten Kaufvertrag einsteigen-und den von mir ausgehandelten Preis bezahlen. Nun zögert die Gemeinde aber wieder, Sie möchte gern den Preis frei verhandeln.
Wie kann ich das Grundstück vielleicht trotzdem kaufen-oder kann die Gemeinde mit Ihren Vorkausrecht meinen Kauf jetzt ewig blockieren?? Das Vorkaufsrecht steht ja nun leider im Grundbuch...
Muss sie nicht irgendwann das Grundstück kaufen??
3 Antworten
Das Vorkaufsrecht der Gemeinde gilt zwar "nur" zwei Monate nach Anzeigen der Verkaufsabsicht, jedoch muss die Gemeinde keineswegs zwangsläufig in den Kaufvertrag eintreten! Sie hat auch da Recht, allein auf Grundlage des Verkehrswertes ein Kaufangebot zu unterbreiten, jedoch mit der nicht nur theoretischen Möglichkeit, dass der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt. Im Endeffekt bedeutet das aber m.E., dass die Gemeinde einen Verkauf zu anderen Konditionen bis zum St.Nimmerleins-Tag hinauszögern kann (indem sie immer wieder ein Kaufangebot zum Verkehrswert unterbreitet).
eigentlich nur, bis dir Frist abgelaufen ist;
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/510.html Schau mal hier. Hilft das weiter ? Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablaufe von zwei Monaten, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Empfange der Mitteilung ausgeübt werden. Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist.