Vorkaufsrecht: Ist eine zwangsweise Löschung des Wohnrechts durchsetzbar?
Guten Tag,
ich lasse mir derzeit ein Vorkaufsrecht auf eine Immobilie eintragen. Ein Wohnrecht für eine Dritte Person soll ebenfalls mit eingetragen werden, jedoch nachrangig dem Vorkaufsrecht, also an letzter Stelle. Sollte ich von meinem Vorkaufsrecht gebrauch machen können (wenn der Eigentümer die Immobilie verkauft), kann ich dann die Löschung des Wohnrechts verlangen bzw. zwangsweise durchsetzen? Vielen Dank
4 Antworten
Nach 577 BGB hat der Erstmieter beim Erstverkauf ein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Du kannst das Grundstück nur mit Wohn-recht erwerben und dies als Belastung mindert den Wert.
Verfügt eine Person auf ein Wohnrecht auf Lebenszeit bedeutet dies: Sie hat eine stärkere Position als ein Mieter. Der Eigentümer kann dem Berechtigten zum Beispiel nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.
Es kann jedoch auch wieder beendet werden, wenn sich beide Parteien darüber einig sind, das Wohnrecht aus dem Grundbuch zu streichen
Der Vorkaufsberechtigte kann zum Zeitpunkt des Erwerbs das mit dem Wohnrecht belastete Grundstück bevorzugt erwerben; sonst nichts..
Hallo,
Wenn Sie Ihr Vorkaufsrecht ausüben, so hat dies keinen Einfluss auf ein dingliches, d.h. im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Hierbei handelt es sich sich nämlich ebenso um ein dingliches Recht, welches dem Grundstück anhaftet und somit trotz der Ausübung des Vorkaufsrechts erhalten bleibt.
ein verbrieftes Wohnrecht kannst nicht löschen lassen, die Immobilie kannst kaufen, mehr nicht, eine 2. Wohnung darin kannst nutzen
ein Wohnrecht wird den Preis drücken