Hausverkauf, hat der Ex-Partner Anspruch auf Geld?
Hallo, ich habe mit meinem Ex-Partner vor 6 Jahren ein Haus gekauft/finanziert. Ich bin alleiniger Eigentümer und stehe alleine im Grundbuch. Laut Notar haftet mein Ex-Partner bei Zahlungsunfähigkeit. Die Immobilie ist teilweise über die Hausbank und teilweise über die KfW finanziert, der Rest durch mein eigenes Eigenkapital. Im Teil der KFW ist mein Expartner allerdings mit als Darlehensnehmer eingetragen. Trotzdem wurde immer alles durch mich abbezahlt.
Das Haus war die letzten drei Jahre vermietet und ich möchte es nun verkaufen. Steht meinem Ex-Partner jetzt Geld zu oder nicht?
Wie gesagt stehe alleine im Grundbuch. Und wir waren NICHT verheiratet.
Danke für eure Antworten.
9 Antworten
Juristisch gesehen hat dein Ex Partner eine Bürgschaft auf die Tilgungsraten übernommen, also eine Sicherheit für die Bank gegeben, ohne der du möglicherweise die Kredite nicht bekommen hättest. Hierdurch entstehen keine weiteren Rechte oder gar eine Miteigentümerschaft. Es ist nur eine Sicherheitsleistung, nicht mehr und nicht weniger.
Nach dem Verkauf den Hauses können möglicherweise die Kredite abgelöst werden. Betonung liegt auf "möglicherweise", denn es kann vielleicht sein, dass die Bank auf die Erfüllung der Laufzeit besteht, oder alternativ eine Ablösesumme für die entfallenen Zinseinkünfte geleistet werden muss. Aber das hängt von deinem Vertrag ab.
Wenn der Kredit abbezahlt ist, ist auch die Bürgschaft beendet und dein Ex Partner steht nicht mehr in der Haftung. Damit ist diese Sache dann für ihn erledigt.
Juristisch nicht - moralisch auch nicht, wenn Du die Raten bisher alleine aufgebracht hat und Dich auch an den allgemeinen Lebenshaltungskosten "korrekt" beteiligt hast.
Und bei Verkauf des Objektes wird das Darlehen auch zurückgezahlt und auf den Expartner können zukünftig daraus auch keine Ansprüche seitens des Kreditgebers abgeleitet werden.
Wenn ihr nicht verheiratet wart und Du allein im Grundbuch stehst, dann steht der Ex-Partnerin auch nichts zu.
Hätte vergessen das zu schreiben. Wir waren nicht verheiratet.
Ihm steht nichts zu.....von dem Partner hätte ich mich auch getrennt, der scheint recht naiv/weltfremd zu sein. Haftet mit, will aber keine Ansprüche haben.....unglaublich.
Und du nutzt das auch noch gnadenlos aus.....auch nicht nett.
Sie? Wir dutzen uns hier alle.....warst du bei der Unterschrift bei der Bank dabei? Wenn ja, wußtest du doch schon damals, das er mit haftet, aber keine Ansprüche hat.....das ist für mich ausnutzen, auch wenn du alles bezahlst hast.
Ihrem Ex-Partner steht rein garnichts zu!
Sie haben es falsch gelesen. Ich nutze rein garnichts aus. Ich hab alles bezahlt bisher zu 100 Prozent. Warum sollte mein Ex-Partner was abbekommen. Und ja naiv ist das. Aber es ist auch rechtlich in Ordnung.