Ich habe vergessen die Zahlerstände an meinen Anbieter zu übermitteln, was nun?

2 Antworten

Wann bist Du umgezogen?

Warte die Schlussrechnung abund widerspreche dieser dann! Sende mit dem Widersrpuch eine Kopie des Übergabeprotokolls mit und verlange die Korrektur der Schlussrechnung. Am besten sendest Du die Kopie des Übergabeprotokolls auch an den zuständigen Netzbetreiber, da dieser für die Erfassung der Zählerstände zuständig sind!

b3lz3 
Beitragsersteller
 16.05.2015, 15:54

Ich bin zum 30.04.2015 umgezogen. 

Das hört sich soweit plausibel an, was ist aber nun wenn der geschätzte Betrag geringer ist als der Betrag den ich ausgerechnet habe, kann ich mich dann auf die Schätzung berufen oder kann es folgen nach sich ziehen?

EinGast99  16.05.2015, 15:55
@b3lz3

Dann verar.... Dich Dein Anbieter. Du bist gerademal 14 Tage drüber.

Also abwarten und dann Widerspruch anlegen!

b3lz3 
Beitragsersteller
 16.05.2015, 16:01
@EinGast99

Okay, vielen dank!

Normalerweise wird bei Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht auf dem die Zählerstände von Heizung ,Wasser,Gas und Strom eingetragen wird hast du so eins.Dann ist das kein problem Kopie davon an den ANbieter .Falls es keins gibt ist es das recht vom Anbieter dies rechnerisch zu schätzen.Dieser nimmt dann vom letzten Jahr den Verbrauch und ermittelt dadurch den durchschnitt.Falls du ein Übergabeprotokoll hast auf dem auch der Zählerstand steht warte ab bis die Rechnung kommt falls auf der Rechnung ein niedrigerer Zählerstand oben steht lege kein widerspruch ein da du dann Geld gespart hast falls der Zählerstand höher ausfällt als auf dem Protokoll lege widerspruch per Brief ein und lege die Kopie vom Protokoll mit bei.