Rechtslage: Strom Fünf Jahre nicht abgelesen dann Nachzahlung bekommen.
Hallo zusammen,
Mein Zählerstand wurde die letzten 5 Jahre nur geschätzt. Warum ich nicht selbst abgelesen habe (zähler in meiner Wohnung), ist eine zu persönliche angelegenheit für ein Forum (ich bitte um verständnis darum). Jedesmahl wurde mein Abschlag höher und ich musste nachzahlen. Im Oktober 2013 kam dann (das erste mal) einer von den Stadtwerken, welcher meinen Zähler abgelesen hat. Nun habe ich einen Brief mit einer Nachzahlung in der höhe von ca. 3.500 € bekommen.
Weiß jemand, ob ich den Betrag durch fünf Jahre teilen kann und dann nur die letzten zwei bezahlen?
Ich bitte um Konstruktive Antworten.
22 Antworten
Der größte Hebel wäre die Prüfung, ob der kWh-Wert an sich falsch ist.
Die Verbrauchsschätzungen müssen ja eine Grundlage gehabt haben (vorherige Nutzung, Referenzwerte) - da trotz angepasster Abschläge um 700 € p.a. danebenzuliegen, wäre mal prüfenswert und würde in eine Untersuchung Deines Stromverbrauchs einsteigen.
Sollte die Werte stimmen, könntest Du versuchen, gegen den Anteil, der auf die Zeit bis zum 31.12.3010 entfällt, die Einrede der Verjährung geltend zu machen.
Fakt ist, du hast über die 5 Jahre den Strom vebraucht. und wenn sich da jemand verschätzt hat, und du zu wenig abschlag gezahlt hast, dann ist das eben so...
die einzige frage die m.e. geklärt werden sollte ist, wer jetzt daran schuld ist, dass sich so ein riesen schuldenberg vor dir aufgetürmt hat.
daher meine empfehlung:
- rede mit dem Energieversorger, ob eine Ratenzahlung möglich ist
- such die verbraucherberatung und oder einen schuldnerberater auf
- versuch dir das geld für die rückzahlung zu leihen
- klappt letzres nicht, erkundige dich, falls man dir das noch nicht angeboten hat, nach einer Privatinsolvenz
- wenn der energieversorger mit einer sperre droht, versuch eine so genannte zwangsbelieferung zu erwirken
das sind wie gesagt alles sachen, die man hauptsächlich nicht alleine auf die rolle bringt. daher würde ich dringend raten, fachliche hilfe zu suchen. wie schon gesagt, Verbraucherschutzbund, Schuldnerberatung ggf. auch die Arge oder ähnliche einrichtungen fragen. und wenn man dir dort nur weitere adressen gibt...
lg, Anna
du bist verpflichtet den Stromzähler abzulesen. wenn du das nicht tust, bekommst du eine schriftliche Belehrung, was passiert, wenn du das nicht tust. Dass der Verbrauch geschätzt wurde ist ok, dass du jedes Jahr höheren Abschlag zahlen musst ist auch ok, denn der Strompreis hat sich ja auch immer wieder erhöht. Oft ändert sich der Stromverbrauch dadurch, dass man plötzlich mehr Zeit zu Hause verbringt und deshalb oft Licht in mehreren Räumen, Laptop, TV und so alle gleichzeitig an sind und Strom verbrauchen. Ich denke du kannst du versuchen mit deinem Stromanbieter zu sprechen, ob du in Raten zahlen kannst, denn verursacht hast di Situation ja leider du selber.....
Bevor ich mich hier weiter und detailliert äußere, möchte ich wissen, ob du regelmäßig aufgefordert wurdest (per Post mit Antwortkarte) den Zählerstand abzulesen und dem Versorger danach zurückzureichen.
Nur so viel sei noch "gesagt", es gibt sehr wohl auch für Stromlieferungen eine Verjährungsfrist der Berechnung des Verbrauches als auch eine mögliche Verwirkung.
Wieso solltest du nur 2 Jahre zahlen muessen, wie kommst Du da drauf? Du hattest jederzeit die Moeglichkeit, den Zaehlerstand abzulesen und denen mitzuteilen, wie es sonst auch fast jeder tut. Man erhaelt da ja eine Aufforderung. Das mache ich auch meist so, weil ich nie zu Hause bin. Und man erhaelt auch den Hinweis, dass es sonst geschaetzt wird, wenn man das nicht macht.
Ich kann mir deine persoenlichen Gruende, warum du nicht selbst ablesen konntest ehrlich nicht vorstellen und jetzt ist halt die Ka... am Dampfen. Du solltest die Zahlen jetzt halt genau ueberpruefen, denn 3500 ist schon verdammt viel auch fuer 5 Jahre. Auch, ob die Kosten sich nicht ausschliesslich am jetzigen Preis orientieren oder ob man den guenstigeren Preis der vergangenen Jahre beruecksichtigt hat (also den hoeheren Verbrauch in die verschiedenen Preissegmente der 5 Jahre eingeteilt hat und danach berechnet).
Ansonsten, du kannst Ratenzahlungen anbieten, aber zahlen wirst du muessen. Eine Verjaehrung kommt hier nicht in Frage, weil es ja auf deinem Wunsch hin so gemacht wurde (persoenliche Gruende) und die Nachzahlung ja auch erst jetzt angefallen ist. Wann sie genau entstanden ist, laesst sich ja nicht mehr nachweisen.