stromsperre nach dem ex ausgezogen ist

7 Antworten

meine frage, dürfen die trotzdem abklemmen

Ja, das dürfen sie und das werden sie auch tun.

Durch die Sperre und den Wiederanschluss nach Zahlung der GESAMTEN Rückstände entstehen nicht selten zusätzliche Kosten von knapp 300 Euro, die zur ursprünglichen Schuldsumme dazu kommen.

Nur bei Rückständen unter 100 Euro darf im Regelfall nicht gesperrt werden.

Die Tatsache, dass Kinder da sind, entbindet Dich nicht von den Pflichten, für verbrauchte Leistungen auch zu zahlen.

Sorry, aber das Leben ist hart - da müssen wir alle so durch.

das wird schwer. viele stromschuldner melden ihren strom auf freund oder freundin oder sogar den wauwau oder die miezekatze angemeldet.

und wenn ich energieversorger wäre, würde das für mich auch so wirklen. offenbar handelt es sich ja hier um deine wohnung (du stehst an der klingel) offenbar stehst du auch im Mietvertrag. deine einzige chance wäre, wenn du irgendwie nachweisen könntest, dass der vertrag einzig und alleine auf den ex lief.

versteh mich bitte nicht falsch, aber wenn du offenbar nicht in der lage bist, weder die laufenden kosten noch die angelaufenenen schulden zu decken, dann bist du übeschuldet. suche bitte auf jeden fall einen schuldnerberater auf.

lg, Anna

ossimama86 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 09:38

auf dem vertrag des energieversorgers steht nur sein name .ich könnte die stromschulden aufbringen,mir geht es darum,das er nicht weiter gezahlt hat und ich dann mit den kindern im dunkeln sitze, wenn er gesagt hätte das er es nicht kann hätte man schon vorher beim Energieversorger anrufen können

Peppie85  22.03.2015, 11:17
@ossimama86

nun, auch wenns weh tut. ich würde bezahlen. der energieversorger hat ja ein recht auf sein geld. und du (ihr) habt ja auch den Strom verbraucht.

mein vorschlag: prüf mal nach, ob ggf. Unterhaltsansprüche bestehen, auch wenn ihr nur in einer eheähnlichen gemeinschaft gelebt habt. besonders dann, wenn ihr gemeinsame kinder habt, dann ist er zumindest den betreffenden kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet.

lg, Anna

Habt ihr den gleichen Nachnamen ? Wenn nicht gilt die Forderung deinem Ex und du müsstest den Zähler auf deinen Namen anmelden dann hast einen neuen Vertrag ansonsten hilft nur anrufen und Ratenzahlung für die Nachzahlung vereinbaren

ossimama86 
Beitragsersteller
 21.03.2015, 19:43

nee haben nicht den gleich nachnamen und seine name steht auch nicht an der klingel. ich hab den zähler bei einem neuen anbieter angemeldet, weil ich den alten nicht wollte. entweder der gute mann lässt montag mit sich reden oder ich hab ein problem und mein ex nicht mehr, nur das er schulden hat

Und warum hast du den Strom nicht auf dich umgemeldet? Immerhin kann dein Ex kein Strom mehr entnehmen - also bist du als Stromnutzer für den Ausgleich verantwortlich.

ossimama86 
Beitragsersteller
 21.03.2015, 19:02

hab ich doch, neuen anbieter aber das geht erst ab 12.04 laut eon

EinGast99  21.03.2015, 19:05
@ossimama86

Wenn dein Ex ausgezogen ist, kann der Vertrag wegen Auszug sofort beendet werden und du als neuer Nutzer kannst dich sofort anmelden.

Was du gemacht hast, war ein reiner Anbieterwechsel und da sind bestimmte Wechsel-/Kündigungsfristen zu beachten.

Da nun schon am Montag gesperrt wird, kannst du evtl. zwar noch den Anbieter wechsel (soweit der neue Anbieter es miitmacht), aber der Sperrung bleibt bestehen bis zur Freigabe des alten Gläubigers.

ossimama86 
Beitragsersteller
 21.03.2015, 19:46
@EinGast99

ich verstehe nur nicht warum er denn mich sperrt, ja klar haben gemeinsame whg gehabt,aber es sind doch seine entstandenen schulden oder? muss ich für ihn haften? ich hab sowas noch nie durch gemacht und kenne mich gar nicht aus. ich wollte den alten anbieter ja nicht haben und hab mir einen günstigeren gesucht, vll mein fehler gewesen

EinGast99  23.03.2015, 18:34
@ossimama86

Ihr habt damals auch gemeinsam die Wohnung genutzt und somit haftet ihr gesamtschuldnerisch! Aber er hat den Vertrag und dieser ist nicht beendet und somit wirst nicht du sondern er gesperrt ... auch wenn du jetzt der alleinige Nutzer bist!

toele  24.03.2015, 09:11
@ossimama86

wiso sind es seine schulden hast du kein strom genuzt und kein wasser ??

soll er jetzt weiterzahlen obwohl er nicht mehr dort wohnt

vielleicht spricht du mal mit ihm

ich hab ja die pst nicht zu sehen bekommen, weil er einen nachsendeauftrag bei der post hat