E.ON Jahresstromrechnung Zählerstand falsch abgelesen - was nun?
Hallo Zusammen,
meine "angehende" Schwiegermutter hat ein Problem. 2012 hat sie sich von Ihrem ehemann getrennt, im November 2014 ist sie geschieden worden. Ihr Exmann hat bei seinem Auszug keinerlei Daten geändert, genauso das Vertragskonto der E.ON nicht, das bis vor kurzem auf seinen Namen lief.
Meine Schwiegermutter hat nun im letzten Jahr wie üblich die ablesekarte erhalten, jedoch einen falschen Wert notiert, und weggeschickt. Daraufhin kam eine Nachzahlung: über 3.000 €! Auf der Rechnung war ein Balkendiagramm mit den Verbrauchswerten der Vorjahre. Da lag sie immer zwischen 2.500 und 3.000 KwH. 2014 soll sie laut der rechnung und ihr falsches Ablesen fast 18.000 KwH verbraucht haben. Daraufhin rief sie bei der E.ON an. Von der Sachbearbeiterin dort erhielt sie nur die Aussage dass sie sich um diese Angelegenheit nicht zu kümmern braucht, da dies die Sache ihres Exmannes wäre, auf den die Vertragskontonummer immer noch liefe (wie gesagt, er hat nichts gekündigt, und sich um nichts gekümmert).
Sie solle sich da nicht reinsteigern, da Ihr seitens der E.ON keinerlei Infos gegeben werden dürfen, da es ja nachweislich ein Fremdes Vertragskonto ist, dass jedoch auf die Verbrauchsstelle Ihres Wohnhauses läuft.
Daraufhin wurde unsererseits die Firma verständigt, die den Stromzähler gesetzt hat, um einen Fehler im Gerät auszuschließen. Der Mitarbeiter kam an, prüfte das Gerät, stellte eine Einwandfreie Funktion fest und vermerkte die Zählerstände. Ebenso schickte die E.ON den Service des Lokalen Netzbetreibers her, der ebenfalls die Stände vermerkte und Fotos des Zählwerks machte.
Uns wurde zugesichert, eine "Korrigierte Schlussrechnung" zu erhalten. Jedoch liegt uns diese noch immer nicht vor.
Die E.ON ist nun anwaltschaftlich vertreten, und meine Schwiegermutter erhält nun Anwaltschreiben der Anwältin ihres Exmannes, diesen Betrag von mittlerweile fast 4.000 € zu zahlen, widrigenfalls würde ihr der Streit verkündet. Die Anwältin führt an, dass wir zugesichert hätten uns um diese Angelegenheit zu kü´mmern, was wir laut ihr jedoch nicht gemacht haben.
Vor wochen kontaktierten wir die E.ON in dieser Sache nochmals. Man weigerte sich uns weitere Informationen zu geben, da es sich ja um ein fremdes Vertragskonto handle.
Also will der Exmann meine Schwiegermutter nun verklagen, da es "Ihre" Rechnung ist, sie jedoch nichts tun kann, da er den fehler aufklären müsse. Und das weiß er genau.
Jedesmall wenn wir die E.ON kontaktieren wird uns gesagt, dass der liebe Herr Exmann sich um die Angelegenheit kümmern muss, da es sein vertragskonto ist.
Die Situation ist wohl ziemlich verzwickt. Die Frage ist nun, was wir nun tun können. Mit seiner Kooperation ist wohl nicht zu rechnen. und das geld, um diese Rechnung vorab zu zahlen, haben wir im moment auch nicht.
Was können wir nun tun? Sollen wir es drauf ankommen lassen oder wäre das nicht klug?
Vielen dank schonal für's lesen..
Grüße
rk
4 Antworten
So lange ihr diese Sache mit E-On nicht schriftlich anzeigt, das sie einen falschen Wert abgelesen habt, habt ihr die Probleme es zu beweisen !!
Die haben die Ablesekarte und dieser Wert ist für die Maßgebend.
Ihr hätte die korrigierten Werte "schriftlich" an E-On übermitteln müssen. Dann habt ihr etwas in der HAnd und E-On hat den "schwarzen Peter"
Der Anwalt arbeitet nur für E-On um die Forderung ein zu treiben. Der macht das auch nicht umsonst.
Schreibt an E-On, das es sich um einen Ablesefehler handelt und der Zähler mit den angegebenen Werten nicht übereinstimmt. Das kann ja nachvollzogen werden
Wie ist es denn genau gelaufen? Warum bekommt deine Schwiegermutter die Rechnung, wenn ihr Ex-Mann zahlen muss? Hat sie seine Post geöffnet? Das wäre strafbar!
Und hat sie die Rechnung wenigstens unverzüglich weitergeleitet bzw. E.ON auf den Fehler hingewiesen? Falls nicht, wäre es möglicherweise durchaus ihre Schuld, dass kein rechtzeitiger Einspruch erfolgt ist.
In jedem Fall sollte sie sich bestätigen lassen, dass sie mehrfach versucht hat, die Sache zu klären, dass aber E.ON ihr keinen Zugriff auf das Konto gestattet. Lasst euch das von E.ON schriftlich geben und bezeugt, dass ihr Telefonate mitgehört habt (wenn es denn so ist). Lasst euch auch vom Prüfer, den sie engagiert hat, den Auftrag bestätigen. Besorgt euch Einzelverbindungsnachweise für ihre Telefonate mit E.ON, die legen nahe, dass sie zumindest VERSUCHT hat, sich zu kümmern.
Letztlich kann man ihr den Zahlendreher nicht vorwerfen. Höchstens, dass sie den Ex möglicherweise nicht rechtzeitig informiert oder das Briefgeheimnis verletzt hat...
Nochmal. Er ist ausgezogen und hat den vertrag mit der E.ON nicht gekündigt. Daher kamen die Rechnungen für Ihr Wohnhaus noch auf seinen Namen. Sie hat der E.ON die Trennung/Scheidung gemeldet, jedoch hieß es dass ihr exmann dieses konto kündigen muss, was er nicht getan hat. Die Stromrechnungen waren so gesehen schon ihre, jedoch nur der Name des Rechnungsempfänger ist falsch. Das Briefgeheimnis wurde nicht verletzt. er hat den Brief an seine neue Adresse bekommen und uns offen weitergeleitet. das war schon im Februar März. Seitdem haben wir auch nie wieder ein Schreiben der E.ON erhalten, bzw gesehen, in dem es um diese rechnung ging. Auch von dem Inkassobüro dass gegen Ihren Exmann angesetzt wurde nicht. Wir bekommen so gesehen gar nichts.. Aber er will dagegen klagen.
.... das ist mir zu wirr. Wie kann man/frau nur fremde Post öffnen? Ein Nutzer kann sich nur anmelden als Verbraucher, wenn sich der alte abgemeldet hat, so jedenfallls die E.ON hier bei uns. In unseren Hütten haben wir uns dieses Theater nicht mehr angetan (wenn Mieter bei Auszug sich nicht abmelden) und sind von diesem Laden weg. Tausende Euronen schreiben die einfach so in die Wupper!
Das wäre doch ein Fall für einen Ombudsmann?