Stromkosten zu hoch!?

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Kann es sein, dass der Vermieter einen Vertrag abgeschlossen hat, der unkündbar über mehrere Jahre läuft? Ansonsten wäre der Vermieter aufzufordern, den jetzigen Vertrag bald möglichst zu kündigen und zu einem günstigeren Lieferanten zu wechseln.

Er hat schließlich das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.

SunShineJelly 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 09:19

Nein. Mir liegt seine Rechnung vor. Er hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Verrückt

bwhoch2  18.03.2021, 09:54
@SunShineJelly

Ihr habt noch das Angebot vom letzten Jahr?

Legt es nochmal dem Vermieter vor und weist ihn darauf hin, dass er das Wirtschaftlichkeitsgebot, das er gemäß § 556 (3) zu beachten hat, nicht eingehalten hat.

Demnach hätte er auf Euren Hinweis hin einen anderen Stromanbieter wählen müssen. Nicht unbedingt den absolut günstigsten, aber einen seriösen, der verlässlich und mit gutem Service auch noch einen guten Preis anbietet.

Wenn er jetzt noch den Grundversorgungstarif, hätte er beim gleichen Anbieter mit Sicherheit einen 1- oder 2-Jahresvertrag wesentlich günstiger bekommen.

Und irgendwo zwischen diesem günstigeren Preis und dem absolut günstigsten lt. Verivox oder check24 gibt es so viele Stadtwerke und ähnliche Anbieter mit günstigeren Preisen und Bonusangeboten, dass es auf jeden Fall verlangt werden kann, dass der Vermieter zu einem günstigen Anbieter wechselt.

Macht ihm ein Angebot, dass er 50 % des Unterschieds zwischen seinem Vertrag und dem von Euch gefundenen, günstigsten Angebot bezahlen werdet. Auf den Rest muss er verzichten und darüber hinaus möglichst schnell zu einem günstigeren Anbieter wechseln, wobei Du ihm ggf. helfen würdest.

bwhoch2  19.03.2021, 13:09
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Ich würde anbieten, die Kündigung und Neubestellung bei den Stromlieferanten in die Hand zu nehmen.

Der Vermieter getraut es sich vielleicht nicht. Oder zuviel Arbeit für ihn.

Handelt es sich bei Euch im Haus nur um einen Zwischenzähler oder um einen "richtigen" Zähler? Wenn letzteres der Fall ist, dann könnt ihr euch ggfs. mit dem Versorger auseinandersetzen und anfragen, ob eine Trennung zum Nachbarhaus möglich ist.

In dem Fall könnt Ihr einen eigenen Vertrag abschließen. Ihr zahlt über die Betriebskostenabrechnung dann zwar weiterhin für den alten Versorger, dann allerdings nur noch die Grundgebühr.

SunShineJelly 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 09:02

Nein ein Zwischenzähler. Auf der Abrechnung ist nur die Zählernummer vom Haus des Vermieters zu sehen.

Ihr könnt den Anbieterwechsel nicht ezwingen.

Hier bleibt nur, gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch einzulegen mit der Begründung der Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.