Stromzähler eventuell defekt?

5 Antworten

Ganz einfach. Ruf da an und lass es prüfen. Dann sehen die, das du den Zähler nicht manipuliert hast und die kontrollieren natürlich sofort, ob er richtig läuft.

Als Laie kannst Du nicht viel machen. Ich würde es so lassen wie es ist. Wenn der Stromanbieter auf dich zu kommt, sagst du einfach genau wie hier, dass du nichts manipuliert hast.

Im Allgemeinen beträgt die Verjährungsfrist bei Forderungen drei Jahre bis zum Jahresende nach dem Erbringen der Leistung. Für Stromanbieter gilt jedoch eine Ausnahmeregelung, sodass die Frist nach § 17 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) erst mit der Ausstellung der Abrechnung beginnt. An sich ist der Anbieter nach § 40 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)verpflichtet, die Abrechnung innerhalb eines Zeitraumes auszustellen, der zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten darf. Aufgrund dieser ungenauen Formulierung ist es den Energieanbietern jedoch möglich, die Abrechnung auch noch nach Ablauf der drei Jahre zuzustellen. Wurde diese zuvor noch nicht ausgestellt, können Ansprüche auch noch nach Jahren begründet werden.

Henning9121996 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 15:10

Das heißt er könnte mir auch nach jahren noch etwas in Rechnung stellen, das darf sich aber maximal auf eine kalkulation von maximal einem Jahr belaufen ?

enhobeid  27.09.2018, 15:14
@Henning9121996

Der Anbieter hat theoretisch die Pflicht dir die Rechnung innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zu schicken. Aber er kann durch die ungenaue Formulierung die Rechnung nach 3 Jahren zustellen. Ab Zustellung gilt dann die Verjährungsfrist von 3 Jahren.

EinGast99  27.09.2018, 18:39
@enhobeid

innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes

Falsch! Der Abrechnungszeitraun darf Max. 12 Monate betragen. Dann sollte die Rechnung innerhalb von 2 Monaten erstellt werden.

Schwierig. Bei alten analog Zählern mit Drehscheibe kann schon mal der Zähler langsamer laufen. Die Schmiermittel im Inneren werden ranzig. So was passiert aber ganz selten.

Es ist eher zu vermuten, dass entweder der Zählerstand rechnerisch ermittelt wurde. Dies war ggf. zu gering. Oder Du hast wirklich einen geringen Verbrauch. Wir haben zu Dritt einen monatlichen Abschlag von 36 Euro.

Bedenke bitte auch, die letzten Monate waren heiß und lange hell. Weniger Licht durch Strom und vielleicht auch weniger kochen.

Eine Nachberecjnung kann erfolgen. Bei zu geringer Berechnung sobald abgelesen wird. Bei einem Zählergehler, wenn dies auffällt und somit überprüft wird.

Glaube eher da liegt ein Fehler vor. 80 € ist hoch, keine Frage und eine Reduzierung war zu erwarten. Aber Du schreibst ja selber NZ von 380 € an Dich, das sind 30 € pro Monat, also wäre eine Anpassung auf 50 € logisch gewesen...

Aber auf 15 ? 15 € im Monat für Strom? Da kann doch was nicht stimmen...

.... und warum sollten die Ablesewerte nicht stimmen? Geschätzt werden die doch nicht haben, oder?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
enhobeid  27.09.2018, 15:07

Bei Heizkosten wird oftmals geschätzt. Warum nicht bei Stromkosten?

Henning9121996 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 15:06

Stimmt auch wieder, ich glaube ich lasse es einfach so gewähren, solange der nicht auf kommt oder ähnliches habe ich halt entweder glück das er so langsam zählt, oder muss halt irgendwas nachbezahlen wenn die mal kontrollieren

Henning9121996 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 15:07
@Henning9121996

Auf "Null kommt" meinte ich natürlich

schleudermaxe  27.09.2018, 15:10
@Henning9121996

.... der Ablesewert muss bezahlt werden, letztendlich.