Ich habe Schimmel an der Holzdecke im Bad,und der Mieter sagt ich bin daran Schuld.und muß alles zah
Seit August habe ich im Badezimmer an der Holsdecke Schimmel.Der Hausverwalter war letzte Woche da und sagt nun ich bin daran Schuld und muß Gutachter und Sanierung selbst bezahlen !!! Ich wohne nun seit erst 2 Jahren in der Wohnung.Die Wohnung war damals eine Katastrophe !!! Ich habe ein halbes Jahr nur geputzt und dauernt sind neue Schäden.Schimmel im Schlafzimmer !!! Schimmelan den Holzfenstern,ect, Die Besitzer sind ein äteres Ehepaar die haben durch den Tod des Sohnes das Haus geerbt.Das Haus ist ca.20 Jahre alt,und ich bin erst die 2-Mieterin im Dachgeschoss.Der Schimmel ist direkt am Fenster,sowie über der Dusche extrem,er streut sich wie Masern an der Decke.Der Verwalter sagt ich würde den Raum nicht genug heizen !!! Aber der Schimmel war im August schon da.Da ist das Fenster dauernt offen.Erst als es kälter wurde ca.im Oktober ,habe ich das Fenster über Nacht geshlossen !!! Im Moment geht es gar nicht mehr mit geschlossenem Fenster,zu schlechter geruch.ich hoffe mir wird geholfen.
13 Antworten
Der Mieter ist verpflichtet, “situationsgerecht” zu Heizen und zu Lüften. Entsteht ein Mangel (z.B. Schimmel) sollte eine Mietmängelanzeige beim Vermieter gemacht werden und eine Frist zur Beseitigung des Schadens gesetzt werden. Gleichzeit kann man ankündigen, daß eine Mietminderung geltend gemacht werden wird. Nach erfolgloser Abmahnung kann in schwerwiegenden Fällen auch fristlos gekündigt werden. Der Mieter muß allerdings damit rechnen, daß ihm nicht situationsgerechtes Heizen und Lüften vorgeworfen wird. Damit verbunden kann eine Aufforderung sein, den Mangel selbst durch vertragsgemäßes Verhalten zu beseitigen. Schlimmstenfalls kommt es zur Androhung oder Durchsetzen einer Kündigung wegen fortgesetztem falschen Wohnverhaltens. Es kann dann sein, daß der Mieter in einem Prozeß das Gegenteil beweisen muss und daß die Möblierung der Wohnung (falsche Möblierung, Aquarium, Hydrokulturen, ungenügende Lüftung, falsche Lüftung, zu wenig Lüften, zu viel Lüftung in der kalten Jahreszeit, nachträgliches Anbringen von wasserdampfundurchlässigen Tapeten, Beschichtungen, Farben) sich nicht nachteilig auf die Wohnung ausgewirkt haben.
Der Vermieter ist verpflichtet !!!, die Wohnung (Mietsache) in einwandfreiem - also auch nicht gesundheitsgefähredenden - Zustand zu überlassen. Die Mieter können schon bei Vertragsbeginn durch ein Merkblatt aufgeklärt werden. Problemzonen in der Wohnung (ungenügende Wanddicken, fehlende Isolierung) sollten klar schriftlich niedergelegt werden. Der Mieter sollte insbesondere auf die aus Problemzonen notwendigen entstehenden Heiz- und Lüftungsgewohnheiten hingewiesen werden.
In einem Prozeß müssen beide Seiten beweisen, daß der Mangel von ihnen nicht zu vertreten ist. Die Frage wird dann meist durch Gutachter geklärt. Dabei können Gutachter auch unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Prozesse oder gerichtliche Beweissicherungsverfahren dauern oft lang und sind häufig stressig und finanziell aufwendig. Auch der Ausgang ist oft unklar. Abgekürzt werden kann ein Verfahren durch Einschaltung eines Sachverständigen, dessen Schieddspruch man sich unterwirft (Schiedsgutachten). Hierzu gibt es klare rechtliche Regelungen. Beratungen dazu führen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch. Die Adressen erhältst Du bei der IHK.
es hört sich so an, als wenn es deine schuld wäre, aber das kann mit gewissheit nur der gutachter sagen
den gutachter bezahlen muss erst mal der, der ihn ruft
wenn der natürlich sagt, dass du schuld bist, können sie sich dann das geld von dir holen(alles, die kosten für den gutachter+die beseitigung)
also du solltest dir jemanden kostenlos ranholen, der draufguckt und DIR sagen kann, ob du schuld bist.
sagt der, dass du schuld bist, musst du mit denen zusammenarbeiten und von dir aus anbieten den schaden zu beheben(selber oder machen lassen), ansonsten wird es nur teurer.
sollte es nicht deine schuld sein, mach einfah gar nix und widersprich allem, was von der verwaltung kommt
der, den du auswählst dafür, der sollte darin natürlich sehr sicher sein
Hat denn ein Sachverständiger den Befall begutachtet?Das FEnster war dauernd offen...in meinem anderen Badezimmer habe ich nie geheizt...im Moment wird das Fenster gar nicht geschlossen...Alle diese Aussagen sind lassen doch sehr darauf schließen, dass der Verwalter evtl. nicht so ganz Unrecht hat. Helfen kann hier in der Tat nur, das Beseitigen des Schimmels. Dann die Fenster nur kontrolliert öffnen und natürlich auch eine adäquate Beheizung. Denn Sie wollen doch wohl keinem Glauben machen, dass wenn das Badfenster offen ist, dieser Raum auch beheizt wird. MfG
geh zum mieterbund. die sind in diesen fragen kompetent und kennen auch gute rechtsanwälte.
Raus da, Schimmel geht schnell auf die Atemwege und du tust deiner Gesundheit keinen Gefallen, wenn du dort wohnen bleibst.
Klar, dass der Vermieter/ VErwalter erstmal beim Mieter die Schuld sucht, das ist immer so. Du kannst ihn aber auffordern einen Gutachter kommen zu lassen, der sollte feststellen können, woher der Schimmel kommt. Es kann nämlich auch durchaus aus der Wand kommen und dann kannst du soviel lüften wie du willst. Das nützt alles nix und du bist vor allem nicht schuld. Du kannst dich acuh an den Mieterbund wenden und dort Hilfe suchen, die kümmern sich sehr gut. Aber wenn du meine Meinung hören willst, such dir was anderes, wenn die sich schon jetzt so quer stellen, wird das nicht besser werden.