Schimmel und feuchte Wand im Zimmer wegen angrenzender Dusche! Was tun?
Habe heute, als ich den Schrank beiseite schob, entdeckt, dass von der Wand der Putz abfällt und die Wand feucht ist. Außerdem kleine schwarze Punkte (Schimmel?)
Erst vor einigen Monaten wurde diese "WG" fertig gestellt. Mein Zimmer grenzt direkt ans Bad. Genau an der Stelle, wo die Dusche ist, ist bei mir an der Wand die Feuchtigkeit.
Was kann ich tun? Laut Mietvertrag muss ich noch bis November in dieser Pfuschwohnung leben. Kann ich fristlos kündigen? Ist der Schimmel gefährlich?
Kann ich Mietminderung verlangen? Auch rückwirkend?
LG
7 Antworten
erstmal sollte wohl der Vermieter um Behebung geben werden. Wir hatten wir vor zwei Monaten auch schöne nasse Flecken an der Wand, der Vermieter hat die Dusche neu abdichten lassen und innerhalb von wenigen Tagen waren die Flecken weg und die Sache erledigt. (Soweit wie ich das hinterher gesehen habe, wurden nur die Silikonfugen nachgezogen)
Genau dasselbe sehe ich hier auch als ursächlich an.
Den Schrank nicht so nah an die Wand rücken, damit Luft dahinter zirkulieren kann.
Das Zimmer gründlicher lüften und im Winter regelmäßig heizen.
Die Wand in der Dusche kontrollieren, ob Fugen undicht sind, ggf. Vermieter Bescheid sagen oder mit Silikon Fugen abdichten.
also der Vermieter soll das so schnell wie möglich beseitigen, ich fotografiere das, und ziehe so schnell wie möglich aus - aus aus anderen Gründen.
Ich halte jetzt ununterbrochen das Fenster offen, auch nachts, weil ich die giftigen Sporen nicht einatmen will.
Die Wand wird jedes mal, wenn jemand duscht feuchter... das kann ja wohl nicht sein!!
Mietminderungen rückwirkend sind grundsätzlich nicht möglich.
Dass da handwerklicher Pfusch vorliegt, davon kann man ausgegehen. Fristlose Kündigung idt da noch nicht möglich, da kein Beweis für Pfusch vorliegt. Eine Annahme eines solchen genügt nicht.
Warum muss bis Nov. in der Wohnung verblieben werden. Z.B. jetzt gekündigt, würde einen Auszug per Ende Okt. zulassen. Mietminderung ist möglich, aber frühestens ab 01.09.. Dann müsste aber bereits heute gehandelt werden.
dem vermieter auf jeden fall bescheid sagen. denn deine schuld ist es nicht. wenn der nichts machen will: auf mietminderung bestehen. wenn er das auch ablehnt: mieterschutz bzw ordnungsamt bescheid sagen (die stellen sofort den schaden fest. und werden dem vermieter mal klartext sagen!)