hilfe! Feuchte wände!(wasserschaden) und keine versicherung!

Küche - (Recht, Wohnung, Versicherung)

14 Antworten

NEIN DU BRAUCHST KEINE VERSICHERUNG - DENN DU BIST JA NICHT KAUSAL SCHULD DARAN.

Du solltest und musst sogar deinen VErmieter informieren. Ist dein Pflicht. Da ist Wasser eingedrungen - und du hast ja starken Regen ausgeschlossen - selbst dann müsstest du deinen VErmieter informieren! Das Wasser kam also von oben!

Kannst darüber nachdenken, vorher den Übermieter zur Rede zu stellen - das bringt aber nichts: der bekommt (denn er weiß, ja dass ihm die Wanne oder Waschmaschine ausgelaufen ist) Angst und verspricht dir, deine Tapete auszubessern. Das hilft dir aber nichts: du bist verpflichtet, den VErmieter zu informieren!

Kann ja sein,dass den anderen Mieter auch keine Schuld trifft!

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Nicht warten. Nicht einfach nichts tun.

Entweder der Vermieter oder der andere Mieter muss zahlen!

Wessen Verschulden das ist kann man so pauschal nicht sagen. Wenn du keine wäsche im Haus trocknest, deine Dunstabzugshaube nach außen geht oder du zumindest ausreichend lüftest, dann dürfte es nicht dein Verschulden sein. Entweder dxer Vermieter lässt das einfch richten oder es gibt Theather wegen der Frage wo es herkommt.

ist ja nicht deine Schuld, sprich mal mit deinem Vermieter und der kann evtl das Geld von deinem Nachbarn gültig machen. Allerdings musst du schnell handeln, sonst gibts Schimmel und das ist dann für dich schlimm.

zuerst musst du zum nachbarn und den fragen, was bei dem passiert ist (nicht: ob was passiert ist, denn dann ist die antwort wohl "nein", sonst wäre er schon selbst mal gekommen und hätte sich´erkundigt) auf jeden fall aber musst du umgehend den vermieter informieren - wenn du zb. eine abgehangene decke hast, dann kannst du richtig probleme damit bekommen

ist es sein verschulden, so muss seine versicherung das mit der gebäudeversicherung des vermieters klären.

du bekommst ohne hausratversicherung kein inventar ersetzt. die notwendigen renovierungskosten müssen meines erachtens von der versicherung des "schuldigen" kommen

lg :)