Putz fällt von der Wand Mietwohnung schimmel?
Hallo, zu meiner Frage:
Wir ziehen gerade in ein neues Miethaus gebaut ca 1940...
Der Keller sah bei der Besichtigung schon nicht soooo toll aus und nachdem wir nun Mal ordentlich Durchgelüste habe kommt zum einen Putz von der Decke und von den Wänden zum anderen haben wir schwarzen Schimmel entdeckt!
Das haben wir nun dem marklwr gemeldet aber ich Frage mich haben wir das Recht darauf das der Keller neu verputzt wird es ist schließlich der Waschraum in dem wir Wäsche trocknen wollen!??!?
Vielen Dank achonmal
Grüße Marco
7 Antworten
Dem Makler ist das schnurtz. Der hat seine Provision und fertig!
Ihr müßt euch an den Vermieter wenden. Der ist euer Vertragspartner. Wenn der Waschraum zur Mietsache gehört (und das ist ja nun einmal in der Regel der Fall) muss auch der Waschraum frei von Mängeln sein. Hier muss der Vermieter also für Abhilfe sorgen.
es ist schließlich der Waschraum in dem wir Wäsche trocknen wollen!??!?
Wer sagt das? Ihr selbst oder hat das der Vermieter so bestimmt?
Grundsätzlich: In einen derart feuchten Keller sollte man nicht noch zusätzlich Feuchtigkeit durch Wäsche waschen und/oder trocknen einbringen. Das bedarf auch keiner näheren Erklärung.
Ihr mietet einen Wohnung in einem Haus von ca. 1940 und erwartet einen trockenen Keller? Damals konnte man Keller noch nicht wirklich dauerhaft trocken bauen. Wenn Ihr vollständige Schadensbeseitigung durchsetzen wollt, könnt Ihr schon bald wieder einpacken, denn dann muss womöglich das ganze Haus abgerissen werden. Da das unwirtschaftlich wäre, hätte der Vermieter einen Kündigungsgrund.
Das hat die Physik so mit sich gebracht. Angeblich geben sie immer noch Newton die Schuld dafür.
Wenn gesundheitlich Gefahren bestehen, muss sich der Vermieter/Hausbesitzer drum kümmern. Ihr müsst ihm eine Frist zur Schadens-Beseitigung stellen. Vereinbart ein Termin mit ihm auf Dringlichkeit, da könnt ihr alles gemeinsam besprechen.
Sie sollten um Ihrer Gesundheit und Ihres Geldbeutels Willen keinen Kriegsschrott aus den 40er Jahren oder Wiederaufbaumüll aus dem frühen 50er Jahren kaufen oder dort gar einziehen!
nein, darauf, dass der keller neu verputzt wird, habt ihr sicher keinen anspruch. aber darauf, dass der schimmel entfernt wird, sofern der vermieter ihn zu vertreten hat. das hätte euch aber bei der besichtigung auffallen müssen.
auch, dass es dort muffig riecht.. ICH würde da keine wäsche aufhängen... die trocknet im zweifelsfalle gar nicht.
Naja aber das ganze teile Putz von der Decke fallen durch drei Tage lüften??!!