Vermieterin beim Gesundheitsamt anzeigen?
Folgendes ist die Situation:
Wir hatten eine WG im EG eines Einfamilienhausen. Das Haus wurde nach dem Krieg gebaut, ist schlecht gedämmt und durchfeuchtet. Nach einem halben Jahr waren die ersten Möbelstücke geschimmelt. Nach 1,5 Jahren sind wir wegen vermehrten Schimmelbefall ausgezogen. Die Nachbarin hat uns darauf angesprochen, dass es in der Wohnung jedes knappe Jahr zu Mietwechseln kommt. Wir vermuten jetzt dass die Vermieterin, wie auch damals bei und, die die Wohnung weiterhin vermietet ohne bauliche Mängel (die Auslöser für Schimmel verantwortlich sind) zu beseitigen, geschweige denn Anzugeben. Was können wir tun? Ihr Verhalten ist gesundheitsschädigend und nicht Verantwortungsbewusst. Können wir sie bei beim Gesundheitsamt melden?
Danke und liebe Grüße
7 Antworten
Das Gesundheitsamt schert sich da einen Dreck drum.
Alte Gebäude müssen nicht gedämmt sein oder nachträglich gedämmt werden. Es gelten immer die Bestimmungen die während der Bauzeit geltend waren.
Sicher fehlt dort die horizontale und vertikale Feuchtigkeitsabdichtung - auch das war früher normal. Es gibt aber Möglichkeiten das Gebäude trockener zu bekommen.
Weniger beim Gesundheitsamt, denn beim Ordnungsamt, denn eine Mietwohnung muss auch bewohnbar sein. Das ist sie aber ja nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.
Aber Schimmelbefall in einer Mietwohnung ist wohl mit eines der häufigsten Streitthemen zwischen Mietern und Vermietern. Vermieter kommen meist mit der Aussage "Sie lüften zu wenig" Wie will man da das Gegenteil beweisen?
Hier müsste ein Sachverständiger die genaue Ursache des Schimmelbefalls ermitteln, tja und wer soll den beauftragen und bezahlen??? Da lässt dann auch das Ordnungsamt die Finger davon.
Am ehesten gehts wohl als Mieter, wenn man in einem Mieterverein ist. Die haben meist eigene Rechtsanwälte und Sachverständige.
Ein Amt ist da überhaupt nicht zuständig, weil die Ämter öffentliches Recht vertreten. Eine Mietwohnung basiert auf Zivilrecht nach dem BGB. Da hilft es nur selbst tätig zu werden, mit Gutachten, Rechtsanwalt, etc. Da ist Ausziehen billiger.
Was am Besten wäre: Diese Wohnung fristlos kündigen, da die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter diesen Bedingungen unzumutbar ist. Das setzt natürlich voraus, dass ihr bereits eine neue Wohnung kurzfristig bzw. sofort in petto hättet.
Gutachten und ähnliche Aktivitäten brächten wohl eher nichts.
Die Missstände dokumentieren, falls die V. Späne macht und eine Fristl. Kdg. nicht akzeptiert.
- Du schreibt, wie ich jetzt sehe, wir hatten.... Demnach wohnt ihr nicht mehr da. Da käme jetzt fristl. Kdg. etc. zu spät. der Zug ist abgefahren. Auch eine Anzeige beim GA brächte nix. Ihr könntet lediglich Folgemieter warnen.
Du glaubst also allen Ernstes, dass sich das Gesundheitsamt zeitnah (wenn überhaupt) in dieser Situation mit Eurem Problem befassen würde?
Ich denke, die haben im Moment was anders zu tun, was man so hört und liest.
Nein, ihr seid ausgezogen und somit habt ihr damit nichts mehr zu tun. Wenn ihr meint gesundheitliche Folgen davongetragen zu haben, dann müsst ihr euch einen Anwalt nehmen und das ganze zivilrecthlich angehen. Das Gesundheitsamt hat damit nichts zu tun.
Die Gutachten sind von euch zu zahlen und ihr müsst nachweisen, dass eure Probleme (sofern vorhanden) daher kommen. Wird also schwer bis unmöglich.