Vermieter sagt Neues fenster darf nicht geöffnet werden. Hohe Luftfeuchtigkeit, was tun?
Huhu Leute, ich habe hier ein kleines Problem. Mein vermieter hat in Bad und Küche die Fenster getauscht und hat gesagt, ich dürfe das Fenster nun eine Woche lang nicht öffnen. Das ist in Feuchträumen natürlich unglaublich unpraktisch aufgrund der Luftfeuchtigkeit.
Er meint, sollte ich die Fenster trotzdem öffnen, sei ich selbst dafür verantwortlich, sollte etwas Kaputt gehen, und müsste das selbst bezahlen.
Auf die Frage nach einem Luftentfeuchter ist er nicht eingegangen.
Meine Frage;
Wie sieht das Rechtlich aus? Darf ich die Fenster Öffnen? Darf der Vermieter mir verbieten das Fenster zu öffnen, ohne dass er eine andere Möglichkeit zur verfügung stellt, um die Luftfeuchtigkeit niedrig zu halten?
Derzeit leben wir hier mit 5 Personen - Bedeutet, dass Oft geduscht wird und damit die Feuchtigkeit ansonsten stetig hoch wäre.
17 Antworten
Mal abgesehen von den anderen Antworten halte ich eine solche "Anordnung" aus ganz anderem Grund für problematisch:
Bauschaum besteht in seiner Rohform aus Substanzen wie MDI. Das sind Isocyanate, die bei höherer Raumluftkonzentration gesundheitlich bedenklich und allergieauslösend sein können. MDI steht auch unter dem Verdacht, krebserregend zu sein.
Zwar würde ich das Krebsrisiko bei MDI nun nicht überbewerten. Dennoch ist meines Erachtens gerade dann, wenn sowas in Wohnräumen verwendet wird, auf eine ausreichende Belüftung zu achten.
Diese zu untersagen oder zu verhindern kann unter Umständen sogar als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden. "Fahrlässig" deshalb, weil der Vermieter sich möglicherweise über die toxikologischen Risiko der dort eingebrachten Substanz gar nicht klar ist.
Insofern: aus Eigenschutz für ausreichende Belüftung sorgen.
Hier wird ja in (allen) bisherigen Antworten unterstellt, das mit einem Montageschaum gearbeitet wurde.
Ist das so? Hast Du das gesehen?
Wenn es so sei, dann solltest Du (aufgrund der herrschenden Außentemperatur) mindestens 48 Stunden warten.
Und über die Zimmertüren lüften (bis dahin).
Hast Du auch gesehen, ob seitliche Wandanker in der Laibung verdübelt wurden?
Wenn ja, dann kannst Du das Fenster nach 5-6 Std öffnen.
Das habe ich nicht gesehen, nein.
Dann Finger weg und abwarten - min. 48 Stunden.
Wurde diese "Anweisung" auch irgendwie begründet?
Ein Fenster, wenn fachgerecht eingebaut, kann eigentlich sofort benutzt werden, maximal einen Tag sollte man vorsichtig sein, wenn angeputzt bzw. ausgeschäumt wurde.
Die Begründung war, dass es noch nicht fest genug sei, um es zu öffnen.
So ein Fenster wird mit speziellen Rahmenschrauben im Mauerwerk verankert, damit ist es fest montiert. Alles andere ist nur Dichtheit oder Optik.
5 Tage nicht öffnen ist unzumutbar - Du wohnst schließlich dort. Schäden durch "Nichtöffnen" sind gerade im Bad möglich (Schimmel).
Also frag die Firma, die das Fenster eingebaut hat. 5 Tage Aushärtezeit oder Abbindezeit für irgendeinen Werkstoff zum Fenstereinbau - das gibt's meiner Meinung nach nicht.
Habe ich so auch noch nie gehört. Leider ist die "Firma" nicht existent. In diesem Haus wohnen 2 ausschließlich Polnisch sprechende Personen, welche sich darum gekümmert haben.
ich stimme den anderen hier zu, warte einfach 24 stunden und dann mach auch das brett und ein foto davon, wo man sehen kann das es keinen schaden genommen hat. (meinetwegen einen pixel für das ganze foto, es ist ja eh nix zu beweisen) - sei halt einfach vorsichtig mit dem fenster. Der vermieter ist bestimmt ein stangengewächs und hat keine ahnung von häusern und bauen, der kennt nur taschenrechner und geld.
Ja, es wurde Schaum verwendet.