Zaun ziehen/abbauen in der Mietswohnung?
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich wohne in einer Mietwohnung in einem 5 Parteienhaus und habe einen kleinen Hund. Es ist eine erdgeschoß Wohnung mit Garten. Wohne hier nun seit 1,5 Jahren. Der Garten ist aufgeteilt für alle Parteien. Vor meiner Terrasse ist natürlich mein Teil. Ich habe damals den Vermieter gefragt ob ich einen Zaun zum linken Gartenabteil ziehen darf damit mein Hund nicht abhauen kann (habe ihm gleich gesagt das ich mir nur dann einen Hund hole). Diesem hat er dann zugestimmt und dies habe ich auch schriftlich.
Nun nachdem ich aus meiner eigenen Tasche einen Zaun gekauft und aufhebaut habe, will er das ich den Zaun wieder abbaue, da er sonst nicht jederzeit den Garten besichtigen kann.
Ich habe auch bereits mit den anderen Mietern gesprochen und diese wollen auch unbedingt das der Zaun stehen bleibt. Dies habe ich dem Vermieter auch bereits mitgeteilt aber es interessiert ihn nicht.
Auf die Frage wie ich meinen Hund dann in den garten lassen soll sagte er nur das ich ihn ja jedesmal anbinden kann.
Nun meine Frage ist ob er den Abbau einfach wieder verlangen kann?
Er sagte auch das wenn der Zaun in den nächsten 14 Tagen nicht weg ist wird er ihn auf meine Kosten entfernen lassen
Gruß
Manu
4 Antworten
da er sonst nicht jederzeit den Garten besichtigen kann.
Wenn der Garten Bestandteil deines Mietvertrages ist, dann darf er ihn eh nur mit deiner Zustimmung besichtigen. Anders sieht es aus, wenn es sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt und dir mietvertraglich nur die Nutzung gestattet wurde.
Auf die Frage wie ich meinen Hund dann in den garten lassen soll
Da stellt sich mir doch glatt die Frage, ob du deinen Hund sein Geschäft in den Garten machen lässt.
Das habe ich schon verstanden. Meine Frage ist, ob du deinen Hund zum Geschäft verrichten in den Garten lässt. Oder nur, damit Fiffi da ohne Leine ein bißchen rumtoben kann?
teile ihm mit (schriftlich)
"ich darf Sie an unsere schriftliche Vereinbarung vom [...] erinnern, in Sie mir die Erlaubnis erteilt haben, daß ich an dieser Stelle einen Zaun aufzubauen. Um Belästigungen gegenüber anderen Mietern auszuschließen, habe ich dies so veranlasst.
Bezüglich einer Besichtigung der Gartenanlagen bitte ich Sie, wie üblich einen Termin zu vereinbaren, damit wir Ihnen entsprechend Zugang gewähren lassen.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, daß eine Entfernung des Zaunes sowohl einen Hausfriedensbruch an der Mietsache sowie Sachbeschädigung darstellt"
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, daß eine Entfernung des Zaunes sowohl einen Hausfriedensbruch an der Mietsache sowie Sachbeschädigung darstellt"
Mit solch (rechts-)unsinnigen Drohungen erreicht man in der Sache garnichts und erntet ein müdes Lächeln bei denen, die sich auskennen.
Selbstverständlich darf der VM in Ersatzvornahme auch ein vermietetes Gründstück betreten (Leiterrecht) und einen widerruflich geduldet errichteten Zaun entfernen (lassen), sofern ein Beseitigungsverlangen dem M gegenüber unter angemessener Fristsetzung fruchtlos bliebe.
In der Sache richtig aber eine sehr schlechte und lasche Ausdrucksweise.
Wenn es darauf ankommt, sollte Fragesteller/in sowieso zu einem Rechtsanwalt und von ihm schreiben lassen.
Was genau wurde vermietet? Wohnung mit Garten oder bestimmter Teil der Gemeinschaftsfläche Garten zur Wohnung?
Was genau wurde als Zaun genehmigt? Und dann angeschafft? Kniehohe Einfriedung oder palisadenartige Sichtschutzwand?
Kannst du ausschliessen, dass dein Hund sein Revier nunmher unbeobachtet markiert oder den Garten vollkotet?
Davon hinge ab, ob die Genehmigung widerruflich erteilt tatsächlich zu beseitigen wäre, denn bzgl. der Wirkung der Außendarstellung des MFH, Beschädigung der Mietsache und ungehinderte Zutrittsmöglichkeit zum Gemeinschaftseigentum stünde dem VM tasächlich ein Weisungsrecht zu.
G imager761
Wohnung mit Garten und es wurde beim Einzug auch eingeteilt welcher Teil bei mir dazu gehört. Es wurde ein sichtschutzzaun genehmigt aber diesen wollten wir nicht daher steht ein 1,20m maschendrahtzaun. Der auch nicht fest verbaut wurde. Theoretisch könnte ich ihn jederzeit entfernen und man würde nie wissen das einer dort war Nein kann ich nicht ausschließen.
Dann würde ich mit dem VM ein ruhiges Gespräch suchen, warum er den Zaun auf einmal nicht mehr dulden möchte.
Mit einer Konfrontation á la stefan1531 erreichst du genau das Gegenteil :-O
Einer Besichtigung des Gartens steht ein Maschendrahtzeun nun nicht im Weg und sein Ansehungsrecht könnte er nach Vereinbarung auch über die Terrasse vornehmen.
Ich vermag da nur zu raten, dass er der Auslaufmöglichkeit für deinen Hund in spe kritisch gegenübersteht (auch freudiges Gebell im Garten ist laut) und erwartbarer Verunreinigung des Gartens vorbeugen möchte.
Oder er dir deine Schaffung von Fakten übelnimmt: Hast du denn mehr als nur beiläufig Haltung eines Hundes "offiziell" beantragt? Hat er die bereits genehmigt? Warum bezahlt und baut man erst einen Zaun, wenn man den noch garnicht braucht?
Ich bin mir nicht sicher, ob der Vermieter überhaupt das Recht hat "jederzeit" deinen Garten zu besichtigen. Er darf schließlich auch nicht jederzeit deine Wohnung anschauen, sondern nur nach vorhergehender Anmeldung. Und auch das nicht allzu häufig!
Erkundige dich am besten beim Mieterverein. Aber da du eine schriftliche Genehmigung für den Zaun hast, dürfte der Vermieter hier im Unrecht sein.
Es geht dabei darum das er verlangt das ich meinen Hund nur mit Leine in den Garten lassen soll. Aber dann brauch ich keinem Garten weil an der Leine ist sie beim Gassi auch