Wieviele Hunde in einem Haus mit kleinem Garten!
Ich hab da mal eine Frage. Eine Bekannte hält Dogo Argentinos im Garten. Insgesamt hat sie acht Hunde. Es ist ein Einfamilienhaus mit einem ca. 600 m Garten. Gibt es eine gesetzliche Bestimmung wieviele Hunde man in einer Wohnsiedlung halten darf.
6 Antworten
Wenn es sich um eine reine Wohnsiedlung handelt kommt es darauf an. Die Haltung von Hunden in einer Wohnsiedlung ist ortsüblich, allerdings wird wohl eine Wohnungshaltung vorausgesetzt. Hier findest du einen interessanten Artikel darüber:
http://www.wildundhund.de/438.3306/
Bei acht Hunden, noch dazu wie ich aus der Frage herauslese im Garten (Zwinger?) gehalten, dürfte wohl eine Hundezucht vorliegen?? Jedenfalls kann es sein, dass ein Gericht hier die Hundehaltung als nicht ortsüblich ansehen wird.
Das Veterinäramt ist zuständig wenn die 8 Dogo Argentino nur und ausschließlich auf ca. 600 qm Gartenfläche gehalten würden. In diesem Fall gibt es eine Ueberpruefung der Haltung, sowie Auflagen zur täglichen Bewegung der Hunde draussen.
Zwei reichen.
Heißt das, die sind dort immer - sie geht nicht spazieren oder so?
So viel ich weiß gibt es nur Bestimmungen bezügl. Zwingerhaltung - also wie groß ein Zwinger sein muß, wie viel Hunde in einem Zwinger etc.
Wenn die Hunde auffällig werden sollten, kann meiner Meinung nach ihr die Haltung verboten werden bzw. es gibt dann eine Vorgabe wie viele sie halten darf.
Aber ruf doch einfach beim Ordnungsamt mal an - ohne Namenangabe etc. und frag nach.
Also 8 finde ich schon sehr heftig. Laufen als Listenhunde - hat sie denn Haltererlaubnis etc. Soviel ich weiß, ist auch die Zucht dieser Rasse verboten - macht sie aber nicht, oder? Bei 8 Stück frage ich mich natürlich, warum hat sie soviele.
soweit ich weiß - nicht.. also nicht in meinem bundesland.
wenn die hunde unauffällig sind, sich ordentlich gekümmert wird und keinerlei risiken bestehen für tier und mensch.. dann ist ja alles ok..
welchen grund/sinn sollte es auch für eine solche regelung geben? ist doch jedem selbst überlassen. nur wenn die sicherheit gefährdet ist, dann muss eingeschritten werden
sind aber auch sehr schöne tiere!
lg :)
Ich glaube (bin mir nicht sicher!!) es gibt keine Bestimmung, aber wenn das Ordnungsamt die Haltung für nicht artgerecht hält, kann es Tiere beschagnahmen. Bei uns in der Nähe hatte eine Frau in einer kleinen Wohnung 3 Schäferhunde und 2 Katzen gehalten. Sie durfte nur 1 Hund und die Katzen behalten.
Wobei ... bei Zwingern gibt es ja eine Mindestgröße zu beachten, vielleicht ist das bei Wohnung auch so ... Google einfach mal