Hundebiss, Anzeige erst nach 4 Wochen erhalten?
Hallo liebe Community,
vor vier Wochen war ein Biologe bei uns, wir haben 3 Schäferhunde als Wachhunde, sie sollen bellen da auch ein Einödhof bewacht werden muss. Überall sind Schilder das man sich telefonisch anmelden soll, den Hof nicht betreten soll da Wachhunde frei herumlaufen. Biologe kam, war außerhalb des Hofes, Hunde haben gebellt, das Bellen wurde gehört, mein Vater hat sich auf den Weg gemacht.
Als mein Vater aus der Halle gekommen ist, stand der Biologe im Hof und hat gesagt das ein Hund ihn gebissen hätte und ist abgerauscht. Jetzt kam nach vier Wochen ein Anwaltsschreiben samt Anzeige wegen den Hundebiss. Er hat eine ca. 2 cm große oberflächliche Fleischwunde und einen Bluterguss an der Hüfte. Er war 3 Tage krank geschrieben, kein Krankenhausaufenthalt. Außerdem soll der Beißer eingeschläfert werden.
Verlangt werden 1000€ Schmerzensgeld und irgendwann kommt ein Gutachter vorbei. Wir haben bei dem Anwalt nachfragen lassen, der Biologe kann sich nicht erinnern welcher Hund zugebissen hätte.
Unser Anwalt ist zwar eingeschaltet aber ich bin jetzt neugierig: 1000€ für einen 3-tägigen Krankheitsausfall samt einer kleinen oberflächlichen Fleischwunde ohne Krankenhausaufenthalt? Wenn der Gutachter kommt, wie macht der denn sein Gutachten wenn der Biologe nicht einmal weiß wer von den dreien ihn gebissen hat? Der kann ja dann auch nur schätzen??
9 Antworten
naja, ich sehe hier kaum noch einen kausalen Zusammenhang zwischen dem damaligen Zwischenfall & einer verspäteten Anzeige nach 4 Wochen.
Das kann man kaum damit begründen, der Anwalt hätte vorher keine Zeit gehabt...
Wer weiß, was in dieser Zwischenzeit passiert ist. So würde ich nach 4 Wochen das natürlich ablehnen, evtl. wurde der inzwischen von einem anderen Hund gebissen & lastet Euch das jetzt an
Wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, den Hof nicht ohne Voranmeldung zu betreten, hat dieser Mensch doch sowieso gar keine Chance.
Er ist unerlaubt und selbstständig auf Euer Grundstück gekommen und ein Wachhund tut nun mal das, was er in diesem Fall ja auch soll, nämlich ggf zuschnappen - wobei man mit einen 2 cm großen Bisswunde ja nicht lebensgefährlich verletzt ist, das ist ja lächerlich.
Nehmt Euch mal schleunigst einen Anwalt, bevor irgend Gutachter kommt - das dürft ihr auf keinen Fall zulassen ohne vorherige rechtliche Beratung, sonst wird da sonstwas festgestellt, gegen das ihr hinterher nichts mehr machen könnt.
Meldet den Schaden eurer Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Die prüft die Ansprüche. Berechtigte Ansprüche erstattet sie und unberechtigte wehrt sie für euch ab.
Ich glaube, ein Anwalt ist hier viel wichtiger als eine Versicherung....
Die Haftpflichtversicherung wird für den Versicherungsnehmer notfalls auch vor Gericht gehen, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren...nicht umsonst bezeichnet man sie auch als passive Rechtsschutzversicherung.
Wenn jemand selbstständig ein Grundstück betritt, bei dem auf Wachhunde hingewiesen wird und deshalb ausdrücklich überall eine Aufforderung hängt, sich deshalb telefonisch anzumelden, ist man selbt schuld, wenn man gebissen wird; da zahlt keine Versicherung auch nur einen Cent.
Ich glaube da du es ausgeschildert hattest das da keiner was zu suchen hat können die Weder Geld verlangen noch das dein Hund eingeschläfert wird Vorallem wenn er sich nicht erinnert welcher alle 3 geht ja schlecht , noch sonst irgendwas verlangen er hätte sich ja anmelden können und auf deinem Grundstück hat er nichts zu suchen und das kann man klar erkennen Punkt . Wir hatten mal ein ähnliches Problem auf einen eingezäunten Reithof wo nur ein Schild an einem langen Zaun an der Straße hing ein Dackel ein kleines Mädchen gebissen hat weil es die Hand durch den Zaun gesteckt hat passiert ist trotz Anzeige nix es sollten nur mehr Schilder angebracht werden weil es ist ganz normal das ein Hund auf sein Grundstück aufpasst
Dieser Mensch soll froh sein das ihn nur ein Hund und selbst das eher verwarnend geschnappt hat und nicht ne Herde Gänse...da sähe er wirklich "lecker geküsst" aus (ich spreche aus Erfahrung, sah aus als wäre ich unter einen Zug geraten)
Ihr habt ausdrücklich vor den Hunden gewarnt, habt genauso deutlich um Anmeldung gebeten und jemand der trotzdem stumpf weiterlatscht muss schon zumindest eine Schraube am wackeln haben. Dann auch noch die Warnung der Hunde zu ignorieren bis es tatsächlich zu einem Biss kommt braucht echt Talent^^
Ihr solltet euch einen Anwalt nehmen bevor der Gutachter kommt, dem die ganze Lage erklären und erstmal hören was er rät. Gutachter können manchmal auch eher Schlecht sein, nicht fachkundig oder parteiisch, da macht es viel Sinn vorher rechtlichen Beistand zu haben.
Einen Hund wegen so einem Minibiss einschläfern zu lassen ist definitiv übertrieben, höchstens das er hinter einem Zaun bleiben oder angeleint werden muss wenn er wirklich aggressiv ist.
Dann soll die Versicherung die Ansprüche abwehren.