Hundebiss Ordnungsamt?
Hallo ich versuche das hier so kurz wie möglich zu halten . Folgende Situation : Meine Freundin und Ich haben vor knapp 2 Jahren eine Rhodesian Ridgeback Mix Hünding aus dem TH Adoptiert (2Jahre TH und vorher 5 Jahre schlechte Haltung). Ich bin als Besitzer eingetragen . Letzten Sonntag 5.3 ist meine Freundin mit unserem Hund und einer Freundin zum normalen Sonntagsspaziergang gegangen , nach knapp 1 Stunde kam sie hoch und meinte Chila hat jemanden gebissen der Mann steht unten , bin dann also mit runter um die Situation erstmal zu analysieren. Es kam rauß das sie an der Stasse stand ca 10meter breit , der Mann von hinten sich direkt neben sie gestellt hat mit einer Essenstüte in der Hand und diese direkt vor unserem Hund gehalten hat , Chila hat versucht nach der Tüte zu schnappen worauf der Mann sie nach oben gehalten hat , sie sprang hoch schnappte erneut nach dem Essen und riss dabei nen Stück aus dem Ärmel der Jacke rauß.(Kurze Leine+Halti also wirklich direkt vor die Nase gehalten) Der Mann war ausser sich , Ich versuchte zu schlichten und Ihm zu erklären wir haben eine Haftpflicht und das wir für jede art von Schaden aufkommen werden. Heute kam ein Brief vom Ordnungsamt , mein Hund wäre gefährlich müsse jetzt Maulkorb tragen kurze Leine ect Wesenstest Sachkunde, Aufgrund der Behauptung das unser Hund aus reiner aggression und ohne Anzeichen gebissen haben soll. Meine erste Frage ist , was wird noch auf mich zukommen. die zweite ist wieso verhängt man einfach solche sachen ohne überhaupt eine Anhörung unsererseits gemacht zu haben. Tut mir leid für die Schreibfehler aber ich bin echt fertig , die kleine hat viel durch wir versuchen wirklich alles um ihr ein halbwegs normales Leben zu geben , und die tatsachen die er geschildert hat stimmen einfach so nicht ....
grüße Kevin
10 Antworten
Tja, supertraurig in diesem Land ist, das jeder jedem Hundehalter etwas vorwerfen kann und der bekommt einen auf den Deckel ohne angehört zu werden. Der Hundehalter soll dominant seinen Hund führen, während er duckmäuserig auf jedes Gemecker sein Verhalten anpasst.
Wenn er wirklich gebissen (verstand, er habe nach Essen geschnappt = Unfall) sind die nächsten Worte Gegenstandslos.
Du hast ein Recht auf eine Gegendarstellung. Ein Bogen dafür ist immer dabei. Sonst anfordern.
Dein Hund ist sehr schlecht erzogen, aber deshalb nicht automatisch aggressiv. Ein Wesenstest ist zur Bestimmung eines aggressiven Wesens gedacht. Er wäre somit zweckentfremdet.
Da der Bürger zu bequem geworden ist, für seine Rechte zu kämpfen, haben sich auch entsprechende militärische (beim Militär längst nicht mehr) Strukturen entwickelt: Ordnungsamt hat Recht und Du darfst dem zustimmen, denn sonst folgen Sanktionen. So wird's angedroht. Hier ist geschicktes Taktieren nötig, um Gehör zu finden. Ein guter Auftritt mit einem lieben Hund ist besänftigend.
Die härtesten und gewieftesten Anwälte duckten sich bei dem Wort: HUNDEGESETZ! Es ist ein eigenes Metier und lohnt sich, die juristische Seite mal zu durchleuchten, um nicht mehr Vogelfrei zu sein.
Ups, Danke! Glückwunsch zum coolen Anwalt,- Drück die Daumen!
Suche dss direkte Gespräch mit dem Amt...bleibe ruhig und höflich und schildete ihnen den Fall wie er sich zugetragen hat.
Mach den Sachkundenachweis und den Wesenstest....erzähl aber die Vorgeschichte des Hundes....um den Maulkorb wirst Du wahrscheinlich nicht rumkommen, bis der Wesenstest absolviert ist....dann wirst Du weiter sehen.
Hallo danke für die vielen Beiträge und Ratschläge , das ganze hat mich ermutigt einen Anwalt einzuschalten , nächsten Donnerstag ist die Erstberatung , sie meinte auch schon am Telefon als ich ihr die lage geschildert habe , das wenn das alles wirklich so gewesen ist wie ich es sage , die Chancen auf eine Teilschuld seitens des *gebissenen* ganz gut stehen da hier auch evtl von einer gezielten Provokation ausgegangen werden kann. sie hat mich noch mit dem Spruch verabschiedet *wer ins Wasser springt muss sich nicht wundern Nass zu werden*
lg Kevin
die Chancen auf eine Teilschuld seitens des *gebissenen* ganz gut stehen d
lol - aber diese Aussage zeigt mir eigentlich, dass du sicher keinen Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen hast.
Im BGB gibt es bzgl. der Haftung eines Hundehalters immer nur die Gefährdungshaftung. Bedeutet: alleine die Haltung eines Hundes ist "Gefahr". Niemals kommt es auf ein Mitverschulden an .... das gibt es gar nicht.
Naja - also hier gleich von "unberechenbar und aggressiv" zu sprechen ist ja wohl übertrieben. Unerzogen vielleicht - aber jeder normale Hund dem ich einen Hamburger vor die Nase halte wird danach schnappen. Das Problem in unserem Land ist halt - er darf es nicht. Unter keinen Umständen. Weil alles was vor ein paar Jahren noch normal war, heutzutage gleich ein Fall für das Ordnungsamt ist. Also - wie die anderen schon schrieben - Du hast keine Chance. Ein Hund darf niemals, unter keinen Umständen jemanden anspringen. Er darf niemanden auch nur neugierig angucken oder sonst irgendetwas tun, was ein Hund halt so tut. Und es interessiert auch niemanden ob der Hund aus schlechter Haltung kommt oder sonst immer superlieb ist. Du wirst den Wesenstest machen müssen und hoffen dass ihr glimpflich aus der Sache rauskommt. Als Hundehalter hat man immer die schlechteren Karten. Selbst wenn jemand Deinen Hund derartig provoziert darf er nicht reagieren. Die Lehre die ihr daraus ziehen müsst, ist - den Hund in Zukunft so führen bzw. erziehen, dass da nichts mehr in dieser Richtung passieren kann. Also laß z.B. keine Kinder an den Hund auch wenn sie noch so nett fragen ob sie den mal streicheln dürfen. Eine blöde Bewegung von dem Hund - das Kind erschreckt sich oder sonstwas - und sofort geht das Geschrei los der Hund hätte das Kind angefallen. Halte den Hund von anderen Menschen fern. Das ist die einzig mögliche Vorgehensweise. Es ist traurig aber es ist mittlerweile so.
Unerzogen vielleicht - aber jeder normale Hund dem ich einen Hamburger vor die Nase halte wird danach schnappen.
Dann hab ich hier nen unnormalen Hund. Meine würde mich anschauen und fragen, ob sie ihn sich nehmen darf...
ich sagte doch - jeder NORMALE Hund :-)
wen deine hündin sonst keine probleme hat,und du sie sichet führen kannst,dann brauchst du keine angst zu haben vor dem wesenstest...geh vorbei,erledige das und gut ist...mach dir nicht zu grosse sorgen deswegen...klar ist es doof,aber je eher du das erledigst umso schneller bist du da raus...
vielen dank schonmal für den tipp mit dem Persönlcihen vorsprechen beim Amt