Hundebiss als Postbote?
Hallo ,
Mein Freund wurde in den letzten Tagen auf Zustellung von einem Hund gebissen .
Da es ein Arbeitsunfall war wird sich da schon drum gekümmert jedoch ist meine Frage jetzt wie müssen wir vorgehen ?
müssen wir die Anzeige schalten ?
also wir schätzen den Hund als gefährlich ein und wollen jetzt wissen da vom Arbeitgeber keine Anzeige geschaltet wird ob wir dies dann selbst machen müssen ? Und ob wir einen Anwalt für Schmerzensgeld einschalten müssen oder auch das Ordnungsamt informieren müssen über den Vorfall ?
wenn jemand Informationen hätte würde uns das sehr helfen vielen Dank 😣
5 Antworten
Guten Tag.
Meiner Meinung nach hättet ihr die Polizei sofort einschalten sollen. Einen Rechtsanwalt würde ich in jedem Fall einschalten weil ein Hundebiss auch Langzeitfolgen haben kann, die jetzt noch nicht absehbar sind. Das Ordnungsamt würde ich noch zusätzlich einschalten.
Hundebesitzer müssen verstehen, daß sie, wenn sie ein Haustier besitzen, eine hohe Verantwortung haben.
Mit freundlichen Grüßen.
Leider ist mein Freund erst in der Einarbeitung . Er ist erst 2,5 Wochen dabei und er und sein Kollegen wusste es nicht aber vielen Dank für ihre Antwort
Das solltet ihr auf jeden Fall beim Ordnungsamt anzeigen, die werden den Hund dann begutachten lassen.
Für die Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs braucht ihr einen Anwalt.
Eine Anzeige "schalten" macht man in der Zeitung, wenn man ein Inserat aufgibt.
Bei einer Straftat kann man bei der Polizei eine Anzeige "erstatten". Das ist was ganz anderes... Oder wollt ihr in die Zeitung schreiben lassen dass jemand von Hund gebissen worden ist?
Ob ein Hundebiss eine "Straftat" im Sinne irgend eines Gesetzes darstellt glaube ich nicht. Allenfalls wenn der Besitzer nachweislich gewusst hat dass der Hund gefährlich ist, könnte man ihn belangen. Aber wenn der Hund nur einfach mal einen schlechten Tag hatte seh ich da keine Straftat
Ok, das ist dann wieder ne andere Situation. Da seh ich schon eine Mitschuld des Hundehalters
Arbeitgeber keine Anzeige geschaltet wird
Denke da wird sich die Unfallkasse drum kümmern.
Hallo leider ist dies nicht der Fall früher war es der Fall entweder der Arbeit geben oder das Krankenhaus heute leider nicht mehr der Fall immer
Man muß hier drei Dinge unterscheiden. Das Arbeitsrecht, da ist es wie Sie schon richtig gesagt haben ein Arbeitsunfall. Das Zivilrecht, da ist es so, das der Hundehalter nach §833 BGB verschuldensunabhängig für den Schaden haftet den sein Tier anrichtet.
Gegenüber den Halter können Sie also beispielsweise Schmerzensgeld geltend machen.
müssen wir die Anzeige schalten ?
Sie meinen Anzeige erstatten. Im Strafrecht kommt hier fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Dazu muß aber fahrlässig gehandelt worden sein.
ich glaube wenn man seine 18 jährige Tochter mit seinem Sohn der gerade mal 2-3 war alleine lässt mit zwei großen Hunden und der kleine nach dem klingeln die Tür auf macht und alleine vor der Tür mit einem Schnuller steht.
Das klingt nicht nach Fahrlässigkeit sondern einfach nur Pech. Die Tür hat ein Kind aufgemacht, das noch keine 14 Jahre alt ist. Eine Aufsichtspflichtverletzung wird auch schwer nachzuweisen sein, da das Kind ja im Haus war. Der Vorgang dürfte auch zu schnell gegangen sein, als das da die 18 jährige hätte reagieren können. Dazu kommt, das im Strafrecht in dubio pro reo gilt, man die Tat also nachweisen muß.
Ich schätze da es unter zwei weitern zeigen so gesagt wurde muss da auch nicht bewiesen werde ich hoffe es
Die Tochter war im zweiten Stock und hat nicht nach dem Kind geschaut was alleine unten war mit zwei Hunden sie kam erst angerannt nach dem die Hunde gebellt haben und hat dann das Ausmaß gesehen . Eltern haben dies auch von ihrer Tochter gesagt bekommen und bestätigt
Hier wurde ja nicht der ganze Vorfall erläutert , ich glaube wenn man seine 18 jährige Tochter mit seinem Sohn der gerade mal 2-3 war alleine lässt mit zwei großen Hunden und der kleine nach dem klingeln die Tür auf macht und alleine vor der Tür mit einem Schnuller steht. Die Schwester die auf ihn aufpassen sollte und leider nicht aufgepasst hat. Mein Freund musste nunmal wegen einem Paket klingeln sobald die offen war hing der Hund schon an meinem Freund seiner Hand und hat zugebissen sein Nerv wurde gequetscht und er kann die Hand nicht bewegen also ich schätze der Hund ist gefährlich . Es hätte ja auch ein Kind sein können das wäre in diesem Fall nicht gut gegangen . Hätte mein Freund das Gatter nicht vor der Haustür zugemacht wär der Hund grad wieder auf ihn los nachdem er losgelassen hatte .