Was tun nach einem Hundebiss durch einen fremden Hund?

Verletzung - (Haftpflicht, Hundebiss)

9 Antworten

Wenn du den Vorfall über die Versicherung abwickeln lässt, wird dir die Besitzerin auch nicht böse sein. Es ist nicht normal, dass ein Hund so angriffslustig ist und die Hundehalterin sollte dadurch auch gewarnt sein und vielleicht hilft dieser Vorfall, dass sie den Hund in einer Hundeschule anmeldet, um solche Agressivitäten zukünftig zu vermeiden.

Da hast Du Glück gehabt, Glückwunsch! Von Schmerzensgeld verschwinden aber Deine Schmerzen nicht. Und wenn Du schon selber schreibst, Du möchtest der Besitzerin keinen Ärger machen, dann lasse das auch besser! Es ist - für mein Empfinden - keine gute Idee, einen Hund zu berühren, der einem nicht gehört. Ein Hund ist ein Lebewesen wie Du und ich - und ich jedenfalls entscheide gerne selber, wer mich berühren darf... Zudem ist ein Hund auf einer Geburtstagsparty Stress ausgesetzt: Viele Menschen, viele Gerüche, Lärm, eine nicht alltägliche Atmosphäre. Ich hatte gerade ein ähnliches Erlebnis, wurde zwar nicht gebissen, war aber sehr erschrocken... Mir wurde hier geraten, Anzeige zu erstatten - habe ich nicht gemacht, obwohl mir der Hundehalter nicht mal bekannt gewesen ist. Für die Hunde kann das übel ausgehen, wenn ein solcher Vorfall publik gemacht wird... Rede mit Deiner Bekannten, lege ihr nahe, den Hund zukünftig bei solchen Anlässen an der Leine zu führen oder - gleich zu Hause zu lassen! Gute Besserung!!!

Naja, wenn Du ihr keinen Ärger machen willst, dann würde ich doch mal vorschlagen, Du setzt Dich mit der Hundebesitzerin mal zusammen und überlegst, wie Ihr das regeln könnt. Friedlich ist ja immer noch am besten. Übrigens, grob geschätzt, würdest Du wohl an Schmerzensgeld so um die 200 Euro bekommen, vielleicht auch weniger.

Ansonsten kannst Du Dir einen Anwalt nehmen und sie auf Schmerzensgeld verklagen, allerdings wirst Du Dir auch anrechnen lassen müssen dass Du einfach einen Hund anfasst, den Du offenbar nicht so gut kennst und der schwer gestresst war. So wahnsinnig schlau von Dir war das gerade nicht, hm? Wobei das nicht heißen soll, dass Du selbst Schuld wärst, versteh mich bitte nicht falsch, Schuld liegt bei der Hundebesitzerin die ihr Tier in solch eine Lage bringt.

Frag am besten erst einmal nach, ob sie überhaupt eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen hat.

LokiBartleby  28.05.2012, 22:02

wie kommst du bitte auf den Wert von ca. 200 Euro?

LucieTommy  28.05.2012, 22:08
@LokiBartleby

Mal grob geschätzt. Ist nur eine leichte Verletzung ohne bleibende Schäden, kein Arbeitsausfall, keine Einschränkung bei irgendwas. Also recht "billig".

LokiBartleby  28.05.2012, 22:35
@LucieTommy

bleibende Schäden müssen nicht sofort erkennbar sein!

LucieTommy  28.05.2012, 22:58
@LokiBartleby

Loki, der Fragesteller ist untersucht worden. Es liegen keine schweren Verletzungen vor, wo sollen die dann also später noch herkommen?

Die Hunbdehalterin ist schadenersatzpflichtig. Das wird sie spätestens merken, wenn ihr Deine Krankenkasse die Rechnung präsentiert. Bis dahin können aber noch 1 bis 2 Jahre vergehen. Dann wird sie froh sein, dass sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat... Auch Du kannst Deine Forderungen (z.B. auf Schmerzensgeld) bei der Halterin geltend machen, einen Direktanspruch gegen deren Versicherung hast Du jedoch nicht. Als führt der Weg für Dich erstmal über die Halterin.

Du musst ja nicht gleich einen Strafantrag stellen, wenn Du der Dame keinen Ärger machen willst. Allerdings solltest Du - auch im Interesse eventueller anderer, zukünftiger Opfer, die zuständige Ordnungsbehörde über den Bissvorfall informieren. Diese wird dann prüfen, ob der Hund als gefährlich anzusehen ist und ggfs. Maßnahmen vorzunehmen sind.

Ich würde erstmals mit dem besitzer reden