Schmerzensgeld von Hundehaftpflicht nach Hundebiss?

15 Antworten

Eine Anzeige ist nicht nötig wenn der Halter oder seine Versicherugn bereit ist alle Kosten die entstehen und ein angemessenes Schmerzensgeld zu Zahlen. Es beleibt dir aber unbenommen den Vorfall zumindest der zuständigen Ordnungsbehörde zu melden, was insbesonder dann an zu raten ist wenn es zu dem Beißvorfall gekommen ist weil der Halter unvernünftig war oder das Tier sehr aggressiv vorgegangen ist. Ich persönlich würde immer dann eine Anzeige machen wenn der Hund ohne ersichtlichen Grund gebissen hat. Einen Vorteil hat eine Anzeige, so kannst du ohne Probleme nachweisen das es zu einem Angriff gekommen.

Da würde ich mich erstmal mit dem halter in verbindung setzen. Wenn er nicht reagiert, dann anzeigen, vorausgesetzt, du hast zeugen.

Zeig den Halter an. Wenn die Haftpflicht dafür zuständig ist, soll er sie informieren. Es ist ja nicht einzusehen, dass der Hundehalter so davon kommt, wenigstens den Ärger mit der Versicherung soll er selbst durchstehen.

CrazyDaisy  28.05.2010, 12:13

Liebe Leute, dafür zahlt man die Versicherung, dass sie das regelt. Das ist beim Autounfall nicht anders. Da zeigt man auch niemanden an und die Versicherung regelt den Schadensfall.

Schuhu  28.05.2010, 12:34
@CrazyDaisy

Wie du richtig sagst, regelt die Versicherung den Schaden. Das Schmerzengeld geht aber über den Schaden hinaus.

Drachentoeter  28.05.2010, 12:41
@CrazyDaisy

Doch eine Anzeige wäre dann fällig wenn der Unfallgegner Besoffen gefahren ist, rücksichtlos gefahren ist, den Unfall billigend in Kauf genommen hat, bei Rot über die Ampel gefahren ist und und und. Auf eine Anzeige wütrde ich Verzichten bei Parkemplern und ähnlichem. Bei Personenschänden allerding würde ich immer die Polizei holen und um eine Personenschaden geht es auch in diesem Fall.

Drachentoeter  28.05.2010, 13:24
@Schuhu

Nein tut es nicht, das Schmerzensgeld gehört genau so zum Schaden den die Haftpflicht übernehmen muss

Es geht hier um Deine Schadenersatzansprüche gegen den verantwortungslosen Hundehalter. Diese bestehen unabhängig davon, ob der eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat, un auch unabhängig von einer eventuellen Anzeige. Ein Schmerzensgeld fällt mit unter diese Ansprüche, dieses ist also auch vom Hundehalter oder seiner Versicherung zu leisten. Du solltest Deine Ansprüche formulieren und schriftlich an den Hundehalter richten. Dieser kann sie dann seiner Versicherung weiterleiten. Die Hilfe eines Anwalts zur Benennung und Durchsetzung Deiner Ansprüche ist zu empfehlen. Dieser kann auch die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes ermitteln. Gleichwohl würde ich den Hundehalter wegen seiner Verantwortungslosigkeit auch anzeigen.

Musst ihn wegen Körperverletzung anzeigen.

CrazyDaisy  28.05.2010, 12:08

Kompletter Blödsinn.