Veterinäramt macht nur Ärger 2 ?
Hallo ,
und zwar geht es um folgendes,meine Mutter hat großen Ärger mit dem Veterinäramt und im Zuge dessen habe ich einen ihrer Hunde übernommen da dieser Hund schon 10 Jahre alt ist und auch nicht gerade gesund.Nun jetzt drei Monate später habe ich Post bekommen mit der Aufforderung den Hund abzugeben oder er wird hier bei uns zuhause abgeholt und ins Tierheim gebracht ich habe versucht mit der zuständigen Dame zu sprechen und ihr erklärt das das der Hund 10 Jahre alt ist und das es für mich kein Tierwohl ist ein alten kranken Hund auf seine letzen Tage ins Tierheim zu stecken !! Die Begründung lautet ihre Mutter züchtet mit dem Hund deshalb kann ich sie nicht halten ,ich entgegnete ihr das ich sie sterilisieren lasse wenn das nötig wäre.Sie meinte nur „Nein sie behalten diesen Hund auf keinen Fall“. Sie wurde auch mir gegenüber irgendwann persönlich worauf ich das Gespräch beendet habe .
Meine Frage lautet jetzt ist das alles rechtens? Das Veterinäramt war noch nie bei uns zuhause ich bin dort nie negativ aufgefallen ,ich habe keine Anzeigen nichts der gleichen !! Ich lebe auch nicht mit meiner Mutter unter einem Dach.Muss ich das Ordnungsamt in meine Wohnung lassen ?Ich weiß einfach nicht weiter und ein Anwalt ist nicht im Budget so sehr ich es mir wünsche.
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Es ist zwar schwer ohne weiteres Hintergrundwissen hier was zu sagen, aber rein von dem Schreiben her, würde ich da erst mal gar nichts machen. Auch ein Veterinäramt muss begründen warum ein Hund nicht gehalten werden darf, bzw. gegen welche Auflagen man verstößt.
Rein lassen musst du dir erst mal nicht, es sei denn sie haben eine einstweilige Verfügung. Wenn denen aber wirklich Gründe vorliegen, weshalb die Haltung bei dir nicht dem Tierwohl zugute kommt, werden sie auch den Weg über eine Verfügung gehen und dann musst du sie rein lassen.
und das es für mich kein Tierwohl ist ein alten kranken Hund auf seine letzen Tage ins Tierheim zu stecken !!
...ihr bzw. deine Mutter wird nicht solche Schwierigkeiten mit dem Veterinäramt haben weil bisher so gut für das Tierwohl gesorgt wurde. Kann auch nicht sein wer mit einem alten, kranken Hund züchtet. Es wird auch einen Grund geben warum dir die Übernahme des Hundes untersagt wird.
Einfach so, ohne Meldung, ohne triftigen Grund wird kein Hund eingezogen. Eine fehlende Sterilisation ist sicher auch nicht die einzige Veranlassung. Es wird nicht gehen, dass du den Hund nimmst und glaubst damit hätte das Veterinäramt keinen Zugriff mehr. Ihr habt eine Beschlagnahmungsverfügung bekommen und dem habt ihr nachzukommen. Hier sitzt das Amt definitiv am längeren Ast, außer, du hast die Finanzen dir einen Anwalt zu nehmen und gegen das Veterinäramt vorzugehen, dabei kann ich nur viel Glück wünschen.
Du kannst frech werden wie du willst, das ändert auch nichts an der Situation. Im Endeffekt ist der Behördenweg einzuhalten.
aha, also "einfach was schreiben"?? Das trifft wohl eher auf deine merkwürdige Frage und das noch sehr viel merkwürdigere "Schreiben" vom Veterinäramt zu - wie schon mehrere hier bemerkt haben, dass SO KEIN offizielles behördliches Schreiben aussieht .....
Moin,
ich hab noch nie so einen schlechten und falschen Brief einer Behörde gesehen. Wenn du irgendwie das Geld hast, damit sofort zu einem Anwalt für Verwaltungsrecht.
an dem Brief stimmt Vorn und hinten nichts.
da gibt es nicht mal ein Aktenzeichen unter der das ganze läuft, es fehlt die Androhung von Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung, das Ding ist grammatikalisch unter aller Sau und es gibt keine Rechtsmittelbelehrung. Ich empfehle dir: Widerspruch gegen dieses Schreiben einzulegen. Wann ist dir der Brief denn zugegangen?
Lege erst mal ein einfaches Widerspruchs-schreiben ein a la
„sehr geehrte ... hiermit lege ich Widerspruch gegen den Brief vom ... ein. Eine Begründung erfolgt in einem gesonderten schreiben. Da die sofortige Vollziehung nicht angeordnet wurde und auch kein sofortiges Vollzugsinteresse begründet dargelegt wurde von Ihnen, entfaltet mein Widerspruch aufschiebende Wirkung. Ich bin daher bis auf weiteres nicht zur Auskunft über den Verbleib des Hundes verpflichtet.
MfG
Name
uns dann ab zum Anwalt falls du es irgendwie Stämmen kannst. Wenn nicht dann ab zum Gericht und Beratungshilfeschein beantragen.
Eine Ordnungsbehörde würde auch niemals von "Mutter" sprechen, sondern immer nur die entsprechende Person mit vollem Namen und Anschrift benennen ....
Ja, schon sehr seltsam oder? Entweder hat da einer seine Kompetenzen überschritten oder jemand hat vergessen wie man seine arbeit erledigt.
... oder die Frage stimmt vorne und hinten nicht ... auch das gibt es hier sehr sehr häufig ....
Ich habe diesen Brief am 10.01 bekommen.
Vor diesem Brief habe ich bereits einen am 07.01 bekommen worauf ich mich dort gemeldet habe mit der Frist Sie bis zum 11.01 abzugeben nach meinem Telefonat kam hier gezeigter Brief ,mit verlängerter Frist bis zum 18.01.
Also so wie ich das verstehe hast Du noch die Möglichkeit den Hund abzugeben. An jemanden der mit Dir nicht verwandt ist.
Hast Du nicht einen Freund/Freundin, Bekannte etc. die den Hund erstmal übernehmen können ? Natürlich jemand von dem das Ordnungsamt nichts weiß. Alles besser als Tierheim. Zumindest gewinnst Du damit Zeit um dem Hund vielleicht doch noch ein gutes Zuhause zu suchen wo er dann bleiben kann ?
Das habe ich bereits alles organisiert aber mein Ziel ist es sie zu behalten.
Versteh ich ja. Aber hier geht es ja nicht darum was Du willst. Du mußt erstmal schauen daß der Hund in Sicherheit ist.
Das werde ich auf jeden Fall tun,im Tierheim wird sie auf keinen Fall enden.
Ich befürchte, daß du die wichtigsten Sachen verschweigst. Deine Mutter hat wohl Probleme mit dem V.A und muss den Hund abgeben. Ihn Dir zu übergeben ist für das V.A. keine Option, haben sie wohl, wie im Schreiben erwähnt, auch mit Dir besprochen. Sie befürchten wohl, du würdest den Hund Deiner Mutter wiedergeben, wenn Gras über die Sache gewachsen ist.
Lesen die dazu bitte mein vorherigen Thread.
Im Vorherigen thread steht haargenau dasselbe. Oder sehe ich den Unterschied nur nicht?
Mit einem Hund zu züchten bzw. ihn zum Decken zu benutzen, ist ja per se nicht verboten. Der Hund wird wahrscheinlich abgefordert, weil die HAltungsbedingungen unzulässig sind. Aber solange Du die details verschweigt, kann man nur raten.
Sie haben es nicht richtig gelesen mit diesem Hund wurde nie gezüchtet das kann ich auch tierärztlich belegen ich habe dem Ordnungsamt auch angeboten sie sterilisieren zu lassen,meine Mutter darf nach wie vor Hunde halten nur genau DIESEN Hund nicht warum auch immer,sie ist zehn Jahre alt und hat Krebs .. und bei mir wurde nie eine Kontrolle oder dergleichen durchgeführt wie kann man dann davon ausgehen das meine Haltungsbedingungen unzulässig sind 🤷🏻♀️.Ich habe die wichtigsten Details genannt Fakt ist das ich mir nie was zu Schulden kommen lassen habe und meinen eigenen Haushalt führe und der Hund es sehr gut bei mir hat ,ich möchte einfach nur das sie ihre letzten Tage genießen kann.
Wenn Deine Mutter einen Hund abgeben muss, und Du kurz danach einen solchen anmeldest, muss ja kein Kontrollbesuch stattfinden.Dann ist es der Logik nach derselbe.. Es geht ja nicht um die Haltungsbedingungen bei Dir, sondern der Hund soll dem Zugriff Deiner Mutter entzogen werden. Warum auch Immer. Und solange Du verschweigst, warum sie den Hund abgeben soll, kann man nur raten.
Weil angeblich mit ihr gezüchtet wurde, obwohl sie Krebs hat.....
Sie soll den Hund abgeben weil sie zuviele Hunde auf ihrem Bauernhof hatte ,jedoch durfte sie fünf Hunde behalten (darunter auch Weibchen) .Und meine Mutter hat mir den Hund übergeben bevor sie Ärger mit dem Vet hatte.
Dazu kommt noch das sie aktuell drei Stück hat und theoretisch könnte sie sie auch wieder zurück nehmen das möchte das Vet auch nicht,eine Begründung dazu konnte man mir nicht nennen. Meine Mutter hat kein Tierhaltungsverbot.Und bei ihr wurden auch keine Tiere beschlagnahmt oder ähnliches sie hat sich den Anweisungen des vets gefügt und getan was verlangt wurde.
Mir ihr wurde nie gezüchtet !
Unfug - denn so etwas kann ein Vet.Amt gar nicht wissen und selbst das wäre überhaupt nicht verboten! Da hätte das Amt überhaupt keinerlei Handhabe einzugreifen. Es muss etwas vorgefallen sein, dass massiv dem TierschutzG widerspricht - sonst schreitet kein Vet.-Amt ein.
Hatte er/sie irgendwo geschrieben. Hab davon keine Ahnung. Aber irgendwie glaube ich nicht, dass man theoretisch mit einem krebskranken Tier züchten darf.
Dazu müsste das Vet.-Amt ja überhaupt erst einmal wissen, dass das Tier Krebs hat - und woher wollen die eine solche Information überhaupt haben? Das ist völliger Unfug - hier in diesem Fall sind ganz andere, sehr massive, Verstöße gegen das TierschutzG vorgefallen oder aber (siehe meine Antwort bzgl. des Briefes) es geht um etwas völlig anderes.
Sehr weit ausgeholt ,wow 😂.Nur die Hälfte gelesen aber Hauptsache was schreiben